TEILEN

The X Corp. lawsuit alleges that California’s bill infringes on X’s free speech rights because it forces companies to take up definitions for murky terms. (via)

In der vergangenen Woche hat das von Elon Musk geleitete X/Twitter eine Klage gegen den amerikanischen Bundesstaat Kalifornien eingereicht. Die Klage basiert dabei dann auf der in Kalifornien geplanten Richtlinie AB 587. Dieses Gesetz soll die sozialen Netzwerke dazu zwingen, an den Generalstaatsanwalt in Kalifornien weiterzuleiten, wie sie die Moderation ihrer Nutzer vorantreiben und was für Maßnahmen sie im Kampf gegen toxisches Verhalten betreiben.

Der Klage zufolge verstößt AB 587 gegen staatliche Gesetze und das Recht auf die freie Meinungsäußerung, weil es Firmen wie beispielsweise X dazu zwingt, sich zu gewissen Themen zu äußern. Durch die Regulierung müssten Plattformen schließen offen angeben, was sie als Hassrede, Rassismus oder anderes toxisches Verhalten einstufen. Da es dafür aber keine allgemein gültigen Sichtweisen gibt, sieht sich X gezwungen eine nicht unbedingt gewollte Position zu beziehen. Gleichzeitig wird die Firma dem Staat vor, dass es mit AB 587 gewissen rechtlich geschützten Content entfernen möchte.

It “compels companies like X Corp. to engage in speech against their will,” as they’re forced to settle on definitions for “politically-charged” issues like hate speech or racism. (via)

Diese Beschwerde von X/Twitter ist natürlich irgendwie albern und alle vorgebrachten Punkte sind vermutlich einfach nur eine Ausrede. Das Problem ist einfach, dass die Plattform tatsächlich etwas in diesem Bereich tun und ihre Nutzer moderieren muss, wenn es sich auf gewisse Auslegungen festsetzt. Aktuell bewegt sich das Ganze in einer wunderbaren Grauzone, in der X zwar angeblich gegen toxisches Verhalten vorgeht, aber diese Aktionen weder beweisen noch tatsächlich durchführen muss. Deshalb macht die Plattform derzeit auch einen etwas unschönen Eindruck.

Gleichzeitig gibt es natürlich einige Leute bei X, die hin und wieder selbst toxisch auffallen. Mit festgelegten Richtlinien und Verboten müssten diese Problemkinder sich natürlich selbst irgendwo einschränken.


Anzeige

6 KOMMENTARE

  1. Ich werde hier keinesfalls behaupten, die Sache wirklich fundiert beurteilen zu können. Aber ich sehe schon gewisse juristische Anhaltspunkte, welche eine Grundlage für Musks Anliegen geben könnte.

    Es geht mir dabei hauptsächlich um zwei Aspekte:
    1. Gesetze müssen einen klaren Rechtsrahmen haben.
    2. Was nicht strafbar ist, ist erlaubt und geht folgerichtig den Staat nichts an.

    Zu Punkt 1: Ein Gesetz ala „niemand darf etwas Böses tun“ wäre ganz offensichtlich rechtswidrig, da es keine Definition für „böse“ gibt und deshalb völlig unklar wäre, was verboten werden soll. Und von solch schwammigen Begriffen scheint einiges vorhanden zu sein: „toxisches Verhalten“, „Hassrede“ und – im heutigen Sprachgebrauch sogar – „Rassismus“ … wer mir diese Begriffe rechtssicher definieren kann, ohne Floskeln wie „verletzt Gefühle“ oder „gefällt mir nicht“ zu verwenden, gewinnt eine Waschmaschine! Was diese kalifornische Richtlinie also genau verbieten will, kann ich mir zwar gut vorstellen, da Kalifornien wohl an Wokeness noch Berlin in den Schatten stellt, aber eine Rechtssicherheit lässt sich daraus nicht ableiten. Das bedeutet aber wiederum: Egal was X auf Basis dieser Richtlinie tut, kann man X dann in den Hintern treten, weil je nach Interpretation entweder zu viel oder zu wenig gelöscht, gemeldet oder angezeigt wird.

    Und zu Punkt 2: Es gibt strafbare Inhalte. Die definieren sich als Beleidigung, Verleumdung, Aufruf zu Straftaten, Volksverhetzung und so weiter. Was aber nunmal keine strafrechtliche Kategorie ist, sind Dinge wie „Hass“ oder „Toxizität“ oder auch alle Varianten von „-ismus“. Diese Inhalte muss man nicht mögen, man muss sie aber als vorhanden akzeptieren, denn sie sind nunmal – natürlich bis zur Grenze der o. g. Straftatbestände – legal. Und damit gehen sie den kalifornischen Generalstaatsanwalt nichts an. Und es geht ihn auch nichts an, was X tut oder nicht tut, um legale Inhalte zu zensieren.

    Wenn es nach mir ging, könnten 99% aller Inhalte verschwinden, die irgendwelchen Derivate von Nazi, rechtsradikal oder toxisch enthalten, da dies nach meiner Ansicht kaum mehr deskriptive Beschreibungen, sondern nur noch politische Schlagworte für „der hat eine andere Meinung als ich“ sind. Ich habe mir erst gestern einen Talk im Hangar 7 angeschaut, bei dem eine Klimakleberin ausgiebig zu Wort kam; am liebsten wäre ich in den Monitor gekrochen und hätte ihr den Mund zugeklebt, denn der Schwachsinn, den sie abgesondert hat, hat mir körperliche Schmerzen bereitet! Aber – im Unterschied zu Kalifornien und sonstigen woken Institutionen würde ich niemals tatsächlich Verbote fordern. Jeder hat ein Recht auf seine Meinung, und wenn sie noch so schwachsinnig ist. Und btw: ich bin sicherlich nicht der, der objektiv Sinn von Schwachsinn unterscheiden kann, also wer sollte das definieren?

    Ich wiederhole: ich maße mir nicht an, zwischen X und Kalifornien entscheiden zu können. Aber für mich liest sich das so, als möchte Kalifornien soziale Plattformen an die kurze Leine nehmen, damit die alles wegzensieren müssen, was nicht woke ist. Und Musk wehrt sich – in meinen Augen berechtigt – gegen dieses Ansinnen. Ist aber nur meine Interpretation.

    • Ja, Bemühungen gegen Rassismus, Sexismus, Homophobie oder Transphobie sind wirklich schreckliche Ansinnen gegen die man sich unbedingt wehren muss. Das du dir nicht selbst lächerlich dabei vorkommst verzweifelt den Begriff „Woke“ negativ zu konnotieren.

      • Du klatsch hier vier Begriffe in den Raum. Und genau das meine ich: bitte definiere diese Begriffe einmal für mich.

        Ich mache mal ein ganz einfaches Beispiel: Wenn ich sage „es gibt zwei Geschlechter“, werden das gewisse Kreise bereits als „transphob“ bezeichnen. Wenn ich sage „Deutschland muss bestimmen können, wer ins Land kommt“, werden das ähnliche Kreise als „Rassismus“ brandmarken. Und so weiter. Man könnte den Eindruck bekommen, dass alles irgendwie „ismus“ und „phob“ ist, was nicht voll auf woker Linie liegt.

        Deshalb bitte ich dich um eine allgemeingültige Definition.

        • Mal ganz langsam, den Begriff „Woke“ hast du selbst ohne nähere Definition in den Raum geklatscht. Dann leg doch bitte vor und präsentiere uns dafür eine allgemeingültige Definition. Dann geht dir vermutlich ein Licht auf, wieso deine Versuche den Begriff negativ zu konnotieren bei den Menschen die du damit versuchst anzusprechen ins Leere laufen.

          • Netter Versuch, Schloos, aber ich bin nicht derjenige, der „woke“ in irgendeiner Weise zur strafrechtlichen Kategorie machen will. Bei Gelegenheit kann ich gerne mal ausführen, was ich so unter „woke“ verstehe, aber würde ich das hier tun, würdest du das nur dazu nutzen, weiterhin kräftig zu derailen.

            Deshalb wiederhole ich meine Bitte. Und ich mache es sogar leichter für dich: definiere Rassismus. Nur den. Den erwähnst du, und in der Kalifornien-Richtlinie ist er wohl auch genannt. Konzentrieren wir uns also auf diesen einen Begriff. Über die restlichen Ismen und Phobien reden wir dann ein andermal!

        • Mag es sehr gerne, dass einer deiner „definierten“ Begriffe der Straftaten die Volksverhetzung nennst.
          Zum einen bedient sich der Artikel 130 StGb zur definition von Volksverhetzung des Worts „Hass“ welches du als nicht genügend definiert angibst.
          Zum anderen beschreibt Absatz 2 eben jenes Artikels sehr anschaulich, welche Ermessensspielräume für ein solches Gesetz möglich sein könnten.

          Immer wieder schön von dir zu lesen Kinki.

          LG Izzi

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here