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Das Landgericht München hat in dieser Sache offiziell entschieden, dass es sich bei der oft kritisierten Klimaschutzgruppe Letzte Generation um eine kriminelle Vereinigung handelt. Laut dem Gericht liegt der einer der Zwecke dieser Gruppe beinahe komplett auf dem Begehen von unterschiedlichen Straftaten. Als Beispiele dafür verwies das Gericht unter anderem auf Blockaden von Straßen und Flughäfen durch die Klimaaktivisten der Letzten Generation.

Dabei betonte das Gericht, dass Straftaten kein Mittel einer freiheitlichen, demokratischen oder rechtsstaatlichen Diskussion sind und daher nüchtern betrachtet werden müssen. Zusätzlich dazu beschrieb das Landgericht München die Taten der Letzten Generation als eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Insbesondere das Stören von Flughäfen und die Pläne zum Unterbrechen von Ölpipelines bestärken das Gericht in dieser Meinung. Man kann nicht von einer Geringfügigkeit der Straftaten auszugehen.

Durch diese Entscheidung wies das Gericht an die zehn Beschwerden von Klimaaktivisten zurück. Diese Menschen kritisierten, dass das Amtsgericht München vor einigen Monaten mehrere Durchsuchungen und Beschlagnahmen gegen die Letzte Generation genehmigt hat. Das Urteil aus dem Landgericht München macht diese Maßnahmen jetzt offiziell rechtskräftig und den Klimaaktivisten stehen keine weiteren Rechtsmittel mehr zur Verfügung.


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7 KOMMENTARE

  1. Oje…. aber die afd darf weiter als Partei auftreten obwohl sie erwiesen rechts ist. Und junge menschen die sich für eine ökologische zukunft einsetzen werden kriminalisiert. Dieses Land ist so kaputt..

    • „Oje…. aber die afd darf weiter als Partei auftreten obwohl sie erwiesen rechts ist“

      Ja Rechts und Links, Teile des etablierten politischen Spektrums. Natürlich darf eine Partei „Rechts“ sein ohne verboten zu werden. Alles andere währe eine politisch motivierte Verfolgung und mit der sogenannten „Rechtsstaatlichkeit“ und der viel beschworenen Freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren.

      Für Nachhilfe Bedürftige. Ich kann in einer Demokratie nicht einfach Parteien verbieten und wenn ich es mache ist es keine Demokratie mehr. Das ist so ein wenig der Catch an dem System. Die Leute dürfen … naja frei Wählen. Eine Ausnahme wäre natürlich, dass eine Partei Grundlegend antidemokratisch oder militant ist. Heißt Sie versucht aktiv Wahlen zu verhindern, zu Manipulieren oder durch militantes vorgehen andere Menschen in Ihren demokratischen Grundrechten einzuschränken.

  2. Ich habe jetzt auch schon mehrfach (von den angeklagten) gelesen, dass die Presseagentur Meldung falsch ist. Das Landesgericht stuft sie nicht als kriminelle Vereinigung ein sondern bestätigt (wohl nicht das erste mal) den anfangsverdacht, dass die LG eine kriminelle Vereinigung wäre. Kannst du das nochmal gegenchecken?

  3. Einmal davon abgesehen, dass ich dem Amtsgericht in dem Punkt recht gebe, wie kommst du auf den Gedanken, dass der letzten Generation keine weiteren Rechtsmittel zur Verfügung stehen? Das wird jetzt weiter nach oben eskaliert, bis es im Zweifelsfall beim europäischen Gerichtshof landet. Also am Ende der Kette sind wir da noch lange nicht.

    • Ich empfehle mal folgende Einordnung zu dem Thema:

      „Entscheidung aus München das letzte Wort?
      Gegen die Durchsuchungen und Beschlagnahmen kann die Letzte Generation isoliert nicht weiter vorgehen, die Entscheidung des LG München I war insofern die letzte Instanz. Die Entscheidung des AG München ist damit rechtskräftig. Will die Letzte Generation klären lassen, ob die Durchsuchungen die Gruppierung in Grundrechten verletzt, kann sie eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.

      Außerdem ist aus dem Razzienkomplex noch eine Entscheidung zur Letzten Generation beim LG München offen. Dabei geht es um einen sogenannten Vermögensarrest, mit dem die Staatsanwaltschaft Geld einfrieren lässt. Geht es dabei um die Größenordnung 20.000 Euro aufwärts wäre gegen dieses Instrument mit einer Beschwerde nicht schon beim LG Schluss, sondern nach § 310 Strafprozessordnung kann eine weitere Beschwerde den Fall auch zum Oberlandesgericht (OLG) bringen. Auf diesem Weg könnte also auch der Staatsschutzsenat beim OLG entscheiden, ob er die Letzte Generation als kriminelle Vereinigung einstuft.“

      https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-muenchen-letzte-generation-klimakleber-durchsuchung-protest-kriminell-vereinigung/

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