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Ein 18-Jähriger aus Emden hat am Mittwoch zugegeben, im Internet zu einem Lynchmord aufgerufen zu haben. Ziel der Attacke war ein damals 17-Jähriger, der nach dem Mord an der elfjährigen Lena in Emden irrtümlich unter Mordverdacht geraten war. Auf seiner Facebook-Seite hatte der Angeklagte geschrieben: „Aufstand! Alle zu den Bullen. Da stürmen wir. Lasst uns das Schwein tothauen.“ […] Der Teenager muss zwei Wochen in Jugendarrest. Zudem erhielt er eine Verwarnung nach Jugendstrafrecht. „Wir wollen kein Exempel statuieren, sondern Sie sollen einen Warnschuss vor den Bug bekommen. So was darf nicht wieder vorkommen“, sagte der Richter.

Ein wichtiges und richtungweisendes Urteil. Wo kommen wir denn hin, wenn neuerdings irgendwelche Lynchmobs durch Deutschland ziehen? Was meint Ihr: Ein gerechtes Urteil, oder sind zwei Wochen Jugendarrest für so eine Tat noch zu wenig?

Danke an Sascha für den Link!

Quelle: Spiegel.de


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59 KOMMENTARE

  1. Fraglich ist meiner Meinung nach wie ernst so ein „Aufruf“ überhaupt zu nehmen ist. Ich glaube kaum dass sich irgendein normal denkender Jugendlicher durch einen Facebookeintrag dazu bewegen lässt ein Polizeirevier zu stürmen und eine Verdächtigen umzubringen. Wenn ich z.B. was in die Richtung „Ich hau dir gleich eins aufs Maul“ zu jemandem im Streit sage, ist das dann auch schon Bedrohung? Ich bezweifle dass der Täter in irgendeiner Weise geglaubt hat jemanden damit zum Mord animieren zu können.

  2. eigentlich sollte der chefredakteur der „blöd“ hausarrest bekommen, da er ja das foto von diesem „unschuldigen“ hat abdrucken lassen…
    genau die zeitung, die sich vor kurzem noch so auf die pressefreiheit berufen hat tritt die pressegesetze wie eh und je mit füßen…
    egal welches schiff grad gesunken ist oder welcher angebliche kinderschänder mal wieder gestellt wird, „blöd“ druckt die fotos…
    und dann wundert man sich das leute die möglichkeit haben ,zur hetzjagd aufzurufen.

    das urteil finde ich vollkommen richtig, auf der einen seite kann man dem jenigen nicht die ganze zukunft verbauen, auf der anderen seite denke ich war dies mal ein ausrufezeichen zum thema hetze im netz…
    dies ist KEIN rechtsfreier raum.
    grund für dieses urteil wird wohl auch gewesen sein, dass sich wirklich leute versammelt haben und den typ lynchen wollten…
    also nix mit harmloses posaunen im internet…

  3. Halte ich für die richtige Konsequenz man kann keinem Menschen desen Schuld noch gar nicht bewiesen ist nicht an den pranger stellen und schon gar nicht zum Lynchmord aufrufen,wo kommen wir da hin.
    Richtiges urteil was sogar hätte härter ausfallen können wäre der arme tropf der unschuldig ist wirklich dabei umgekommen wäre.

  4. Erschreckend, wie schnell man für so eine Lapalie verknackt wird und überhaupt wie schnell der Prozess ins Rollen gekommen ist, WTF?

    Währenddessen laufen Ali und Muhammad weiter da draußen herum und prügeln wehrlose Rentner ins Koma, weil ihnen langweilig ist.

    Was ich damit sagen will: Nach wie vor stimmt die Verhältnismäßigkeit einfach nicht in Sachen Justiz und genauso wenig wissen die Herrschaften Prioritäten zu setzen.

    • Genau, die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht, weil jemand, der genauso wie du nicht für 2 Cent nachdenkt, mal eben eine Hetzjagd auf einen Unschuldigen starten wollte.

      Aber super, dass du noch ein paar rassistische Randkommentare in deinem „Statement“ unterbringen konntest. Kudos.

    • es laufen soviele „verbrecher“ draußen noch frei rum, weil sich die taten nicht beweisen lassen…
      diese tat lies sich aber gut beweisen, daher wohl auch das relativ schnelle urteil…
      und soviele verbrecher wie die leute es hier immer hinstellen laufen in deutschland nun wirklich nicht rum.
      nur wird durch das aufbauschen in bestimmten zeitungen das bild der straftaten stark verfälscht.
      wir können froh sein, dass das strafsystem in deutschland so gut funktioniert, schaut mal ins ausland…

  5. Warum bekommt ein 18 Jähriger für so eine Aussage 2 Wochen Arrest aber ein Hells Angel, der den Kronzeugen im Hells Angel Prozess, mit den Worten „Du bist Tod“ bedroht unbeheligt aus dem gericht gehen? Läuft da was falsch oder läuft da was falsch? Aber natürlich gehören hier beide Verurteilt. Ich denke nur das die Polizei in letzter Zeit das mit den Facebook aussagen zusehr genaunimmt. Allerdings nicht in diesem Fall.

    • Du vergleichst da Äpfel mit Birnen.

      Öffentliche, ernst gemeinte Aufrufe zu Straftaten sind eine Störung des Rechtsfriedens, schlimmstenfalls eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und müssen daher geahndet werden.

      Das was Du hier anführst, kann man schlimmstenfalls als Morddrohung auslegen – der große Unterschied ist hier allerdings, dass hier nicht andere zu Straftaten aufgefordert werden, die Dimensionen sind hier also völlig anders.

  6. also ganz ehrlich klar das dass nicht ohne folge für den Bengel blieb.Aber ganz ehrlich den gleich ins gefängniss zu stecken? Weiß nicht weil meine so ne pupatäre scheiße auf facebook zu posten ist das eine es machen was anderes.Und ich sage mal so die idioten die zu solchen aufrufen auch noch in aktion tretten,den kann doch eh nicht mehr geholfen werden oder?

    • Jugendarrest ist ja nicht gleich Knast. Das ist im Vergleich ziemlich harmlos zumal es ja nur 2 Wochen sind. Schlimmer ist wahrscheinlich der Eintrag im Führungszeugnis, da einem das zukunftsmäßig ganz ordentlich was verbauen kann.

  7. Nachdem hier in jedem zweiten Post von „Strafe“ zu lesen ist, muss ich nochmal betonen, dass hier jemand nach JUGENDstrafrecht verurteilt wurde. Das Ziel des Jugendstrafrechtes ist es nicht, zu BESTRAFEN, sondern zu ERZIEHEN.

    Wenn ihr also von einer „Strafe von 2 Wochen“ redet, dann ist das einfach nur grottenfalsch.

    Das Ziel des Urteils ist es, den Jungen zu erziehen. Und jetzt fragt euch selber, ob dafür ein Dauerarrest von 2 Wochen notwendig ist. Für die Erziehung war m. E. der Prozess als solcher und die Bloßstellung des Jungen in der Öffentlichkeit bereits ausreichend.

  8. Und wärer der Typ der wirkliche Mörder gewesen, würden hier alle alles zuspammen, dass dieser Typ verrecken sollte usw. So wie es gerade passt.

    2 Wochen gehen in Ordnung.

  9. Ich finde das er seine gerechte Strafe erhalten hat.
    Aber viel wichtiger finde ich es das zum einen die Staatsanwaltschaft und eine gewisse deutsche „Zeitung“ auch zur rechenschafft gezogen werden.

  10. Es sind ja nicht 2 Wochen wie du geschrieben hast sondern Monate. Ich weiss zwar nicht ob du dich verlesen oder nur vertippt hast, aber ich denke 2 Monate sind schon gut, nicht zu viel nicht zu wenig 🙂

    Wie bereits einige andere geschrieben haben sind sich Jugenliche in diesem Alter wohl nicht der möglichen Auswirkungen bewusst.

  11. In meinen Augen ist die Verurteilung richtig, aber die Strafe zu mi.de Die Rechtsstaatlichkeit ist eines der höhsten Güter unserer Gesellschaft. Mit seinem Aufruf zur Lynchjustiz hat der Junge diese Rechtsstaatlichkeit offen mit Füssen getreten, so dass ich starke Zweifel hege, dass er hinter der freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetz steht.

  12. Naja, gerecht find ich das nicht..

    Man interpretiert glaube ich zu viel in diese Stammtischparolen hinein. Da müsste ja jeder in den Knast der so was mal unter Kumpeln zb in der U-Bahn ausspricht, das könnte ja auch als Aufforderung zur Straftat gedeutet werden.

    Meiner Meinung nach völlig übertrieben und ein Versuch der Wiedergutmachung seitens der Bevölkerung, da sie den anderen Jungen zu unrecht beschuldigt haben..

    • Besser es ernst zunehmen als das etwas passiert und außerdem ist jeder der sowas macht auch selbst schuld.Vorallem auf Facebook kannst du doch nie sagen ob das ne Stammtischparole war oder nicht.Wenn in der U-Bahn das jemand sagt und danach einfach lacht oder der Tonfall schon auf einen Scherz hinweißt dann merkt man das doch sofort!!Außerdem bezweifle ich das du dauernd mit Leuten in der U-Bahn sitzt und über solche Themen Witze machst.Sowas macht man doch nur unter Freunde an nicht öffentlichen Orten ,da man ja vielleicht auch ein bisschen Anstand besitzt das nicht laut in der Öffentlichkeit zu sagen.

    • Gerade das finde ich gut. Vielleicht fangen die Leute dann mal wieder an, über ihre „Stammtischparolen“ nachzudenken, bevor sie diese gedankenlos dahin sagen.

      Sieht man ja auch hier des öfteren, ich verweise zB dezent auf den Artikel hier mit dem Cat-O-Copter…da haben sich auch einige Kommentatoren in der Wortwahl vergriffen und sollten vielleicht nachdenken, was genau sie da fordern.

      Finde das Urteil daher gut, weil es dazu anregt, wieder zu denken bevor man spricht.

    • ähem… dir ist schon bewusst das sich nach besagten aufruf etwa nen dutzend leute da versammelt haben und das wirklich durchziehen wollten? von daher nix mit nur blabla und so.

      ausserdem wenn muss es gleiches recht und gleiches durchgreifen für alle sein. wenn du (neo)nazis für die gleichen aussagen belangst oder islamisten usw. dann muss son dummschwätzer und aufhetzer auch (strafrechtlich) eins auf die fresse kriegen.

      an dem punkt wo ich mich in einem öffentlichen podium, was facebook oder youtube, blogs etc. ja sind hinstelle und solche solche parolen rausposaune muss mir auch bewusst sein das das konsequenzen hat, da es eben nicht nur „private konversationen“ sind.

  13. Richtiges und wichtiges Urteil. Lynchjustiz ist mit das schlimmste was uns als demokratischer Staat passieren kann, und grade so ein 17-jähriger „Witzbold“ sollte den Ball mal schön flachalten mit solchen Aussagen.

    Strafmaß ist auch in Ordnung, es soll ja nur ein Warnschuss sein, wie der Richter sagt. Dem Jungen wegen einer, natürlich extrem dummen und abartiger Aussage das Leben zu verbauen oder ihn in eine Ecke drängen, wo er nicht hingehört, würde auch niemandem helfen.

  14. Viel zu gering das Urteil. Was soll das denn für eine Strafe sein, wenn demgegenüber ein öffentlicher Aufruf zur Tötung eines anderen stehen.

    Normalerweise bekommt ein Anstifter die gleiche Strafe wie der Täter, das kann in diesem Fall nur versuchte Tötung lauten und darauf stehen normalerweise einige Jahre.

  15. Die Strafe ist meiner Ansicht gerecht. Zur Lynchjustiz aufzurufen ist ein Verbrechen, da sind wir uns alle einig.

    Was mich jetzt allerdings noch beschäftigt, ist die Tatsache, dass mit diesem Urteil nun eine Art Grundlage geschaffen wurde. Eine Grundlage, auf der man nun wohl ähnliche Prozesse aufbauen kann.
    Denn im Grunde hat jeder schon ähnliches, unüberlegtes und in großer Emotion geschriebe. Da nehme ich mich gar nicht aus.
    Und grade jetzt, insbesondere mit der Facebook Timeline und ähnlichem, ist soetwas sehr schnell und sehr leicht zurückzuverfolgen.
    Wenn jetzt wirklich jeder Text in Form von „ich hau dir auf’s Maul“ als Bedrohung für Leib und Leben durchgeht und von der Jusiz auch entsprechend behandelt wird, ist es nicht schwer zu folgern, dass uns in naher Zukunft viele solcher Prozesse ins Haus stehen. Grade da der Deutsche doch sehr schnell dazu neigt zu klagen und vor Gericht zu ziehen.
    Vondaher weiß ich nicht genau ob ich das für gut befinden kann.

    Zur Lynchjustiz aufzurufen ist natürlich ein Verbrechen, will diese auch gar nicht gutheißen und mich hiermit davon distanzieren, aber mal Hand auf’s Herz. Wem gehen nicht ähnliche Gedanken durch den Kopf wenn man in den Nachrichten vom xten Vergwaltiger oder Kinderschänder hört? Wer denkt nicht daran, weil man doch im Grunde davon ausgeht, dass der Täter im Regelfall fast ungeschoren davon kommt? Weil man kein wirkliches Vertrauen mehr in die Rechtssprechung des deutschen Staates hat?
    Nur heute muss man eben jedes Wort auf die Goldwage legen, das man in die Weiten des Netzes schickt, eben weil es (wie oben schon beschrieben)sehr leicht zurückzuverfolgen ist.

    Ich bin nun ein wenig abgeschweift und der Text wurde auch länger als er eigendlich sein sollte, aber ich dachte es wäre für manch einen von Interesse, was mir zu dem Thema durch den Kopf geht.
    😀

  16. Es geht hier auch einfach mal darum das man in Deutschland bis zum Urteil unschuldig ist.Und das ist gut und richtig! Aber das wird auch durch die Medienberichterstattung die mutmaßliche Täter, oft als schon als schuldig Feststehende darstellt. Und das Jugendliche immer ne große Fresse haben und sich über alles und jede empören ist normal. Sieht man ja auch am Katzenhelikopter Video (Sehr seltsam, sau lustig und hey die war eh Tod) sieht. Da meinten auch mehrere User aussagen in Richtung „mit dem sollte man das selbe machen“ tätigen zu müssen.

  17. Gutes Urteil, allerdings sollte man auch großen Zeitungen, wie der mit den vier Buchstaben mal einen Denkzettel verpassen. Die schürt auch ganz gerne mit polemischen Überschriften Hass, bevor die Schuld eines potentiellen Täters überhaupt anerkannt ist.

  18. Wenn man das ein bisschen flächendeckend macht, könnte man glatt die hälfte aller Web/Gmx-Commentsposter wegsperren.
    Da ist es ja regelmäßig so, dass jemand unter verdachtstehendes erstmal kastriert werden soll…egal ob schuldig oder nicht, „irgendwas wird er schon gemacht haben!“

  19. Ist gerecht. Der Junge hat ja schon seit langem seinen Fehler erkannt und bereut ihn wohl ernsthaft und wird aus der Aktion gelernt haben, von daher ist der „eigentliche“ Auftrag einer Justizstrafe ja bereits im Vorfelde erfüllt. Jetzt müssten noch andere potentielle Täter abgeschreckt werden – dazu hätte aber ein Exampel statuiert werden müssen, und genau das wollten die Richter ja nicht!

  20. Das urteil ist OK, so gerecht wie es möglich ist.
    Er hat ganz klar zu einer Straftat aufgerufen und muss dafür die Konsequenzen tragen. mildernd kommt für mich jedoch hinzu, das alle wohl ähnliche Gedanken hatten dies aber nur in wenigen Fällen so ausgedrückt haben wie er.

    Sein Pech war, das die Medien eine Vorverurteilung ( mal wieder ) vorgenommen haben und den „Verdächtigen“ an den öffentlichen Pranger gestllt haben. In einer kleinen Stadt wie Emden kommt man dann schnell dahinter wer der jenige ist, und in Zeiten der Sozialen Netzwerke ist das dann schnell überall rum.

    Vieleicht sollten Die Medien unserer Sensationsgier nicht immer sofort Nahrung liefern, das wäre für das Zusammenleben aller sicher bedeutend einfacher.

  21. Als Jurist finde ich das Urteil angemessen. Wo kommen wir denn da hin, wenn demnächst jeder zu einem Mord aufrufen kann und darf wie er will? Der Täter war darüber hinaus bereits 18 Jahre alt. In so einem Alter darf man davon ausgehen, dass die geistige Reife vorhanden ist, die potentiellen Konsequenzen einer solchen Handlung vorauszusehen. Wäre ich der Vorsitzende Richter gewesen, er hätte nicht weniger bekommen. Die Verwarnung nach JGG ist dagegen in der Regel vollkommend überflüssig und bewirkt kaum etwas. Ich hätte dem Täter stattdessen 3 Tage Sozialdienst auferlegt und zwar in einer Einrichtung die sich um die Seelsorge von zu Unrecht Beschuldigten kümmert.

    • Ich kann mich deinem Urteil nicht anschließen, Herr Kollege! Der Täter war ja ganz offensichtlich nach Jugendstrafrecht zu sanktionieren, soweit sind wir uns einig.

      Ich könnte jetzt witzeln, dass eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass ein Inhaber eines Facebook-Accounts maximal auf dem Entwicklungs- und Reifestand eines Jugendlichen steht, aber dann würde der Lynchmob hier wohl auf mich zurennen!

      Aber im Ernst: Das Jugendstrafrecht spricht keine Strafen aus, sondern Erziehungsmaßregeln. Und nach dem, was ich so über den Fall gelesen habe, war vorliegend eine weitere „Erziehung“ gar nicht nötig. Der Täter hatte längst eingesehen, Mist gebaut zu haben, er war auch bereits durch das gegen ihn geführte Verfahren nachhaltig beeindruckt worden. Zwei Wochen Dauerarrest sind da schon eine ziemlich grobe Keule.

      Das Verfahren hätte genauso gut eingestellt werden können, jedenfalls aber hätten ein paar Sozialstunden genügt.

      Rechtfertigen lässt sich das Urteil nur unter dem Gesichtspunkt der Generalprävention: Andere sollen abgeschreckt werden. Ich finde aber, dass man sich hierfür das falsche Opfer ausgesucht hat.

  22. Der Angeklagte war voll geständig, hat seine Tat bereut und sich im Vorfeld beim Opfer entschuldigt.
    Die Schwere der Tat war ihm wohl nicht bewusst als er den Aufruf tätigte und somit kann man diese doch relativ milde Strafmaß gut akzeptieren. Das ist immernoch eine Freiheitsstrafe und man darf nicht vergessen, dass sich sowas auch nicht sonderlich gut im Lebenslauf macht.

  23. Der Junge Mann zeigte Reue, so schrieb es unser lokales Zeitungsblatt (Ostfriesische Nachrichten)
    Es gibt Dinge, die tut man und denkt erst im Anschluss darüber nach…
    Die angesammelte Wut wird immer größer, und es ist eine enorme Erleichterung, wenn man hört, dass ein Verdächtiger gefunden wurde.
    Auch wenn ich Selbstjustiz verabscheue, kann ich das Motiv nachvollziehen. Die Wut wird in dem Moment auf den Verdächtigen gespiegelt, da das Verbrechen ‚endlich‘ ein Gesicht hat. Es ist schwer in diesem Moment seine Wut nicht an dem-/derjenigen auszulassen und zurück zu halten.

    Hinter der Stirn denkt fast jeder selbst über eine gerechtfertigte Bestrafung nach eigener Meinung für solche Verbrecher nach…
    Lediglich Verstand und Moral halten von der Aussprache solcher Gedanken ab. Doch ist erst einmal Wut im Spiel wird dies schwer.

  24. Es is schwierig, wenn er Lena net kannte also persönlich sondern nur vllt. 1-2 mal übern weg gelaufen würd ich für mehr stimmen. Aber wenn er sie vllt. durch Familie oder so kannte würde ich sagen das 2 Wochen fast ausreichend sind. Man muss ich dann halt immer fragen würde man vllt. nicht selbst so handeln wenn es ein geliebter Mensch war der ermordet wurde?

  25. Ich denke das kommt auf den Fall an – auf Facebook schreiben viele Leute sehr unüberlegt, wenn das hier der Fall war ist das Urteil mMn angemessen.
    Wenn er jedoch wirklich der Meinung war und ist, dass Selbstjustiz der richtige Weg ist, hätte das Strafmaß mMn höher ausfallen können.

    Aber er wurde immerhin mit 18 von Jugendstrafrichter geführt, denke daher passt das schon so.

    • P.S. habe jetzt danach den kompletten Artikel auf Spiegel.de gelesen, ich finde das Strafmaß angemessen. Man muss nicht immer Exempel statuieren.

    • Sehe ich das jetzt richtig, dass du das Verfassen eines solchen Kommentars auf Facebook als Grund für eine Strafmilderung ansiehst?

      • Nein nicht so – ich meinte eher, dass viele Leute vergessen/verdrängen wie öffentlich Facebook ist. Viele Leute schreiben auf Facebook Sachen, die sie z.B. nicht aufnehmen würden und als YouTube Video hochladen oder im Radio/ auf offener Straße sagen würden und häufig auch nicht so ernst meinen.
        Das macht die Sache grundsätzlich nicht besser, aber als Jugendliche Unüberlegtheit eher verständlich. Es ist ja nicht so, dass er zum lynchen gegangen ist.

  26. Memo an mich:
    Unfug nur noch mit Fakeaccount und TOR schreiben 🙂

    Spaß bei Seite, ich finde es schon richtig, was da passiert ist.
    Auch wenn er nicht zum Lynchen aufgerufen hätte, man darf einfach Menschen nicht vorverurteilen, bevor irgendetwas bewiesen ist.

  27. Eindeutig zu wenig! Anstiftung zum Mord und das noch fälschlicherweise, was betont, dass er aus reiner Subjektivität handeln wollte.
    1-2 Monate hätten dem Bengel mehr gebracht.

    Ich weiß nicht, ob er sich schon öffentlich entschuldigt hat. Wenn dem nicht so ist, wird es höchste Zeit. Wenn ja, dann es ist schon in Ordnung.

  28. Denke, das ist so ok, ich denke, eventuell war er sich nicht bewusst, was er damit anrichtet.
    So etwas ist jedem im Internet schon passiert, auch wenn das ein Extrembeispiel ist. (Morddrohung von mir, die nur so dahingeschrieben war sag ich nur…)
    Man denkt da einfach nicht drüber nach und vorallem nicht in dem Alter.

  29. A) Kommt das auf die Vorgeschichte des Jugendlichen an. Ob für den Jugendarrest wirklich eine abschreckende Wirkung hat oder das eher noch eine Art „Trophäe“ („Yo Digga, ich hab gesessen, Mann“) ist.

    B) Selbst wenn die Abschreckung funktioniert, heißt das noch nicht, dass dieser Jugendliche auch wirklich begreift (!), was an seiner Tat verurteilenswert ist. – Für mich das größte Manko an dieser Sache.

    Generell finde ich Sozialarbeit viel wirkungsvoller. Allerdings bewerkstelligte die in diesem Fall eben auch nicht zwingend eine echte Einsicht.

  30. Naja das ist wieder der typische Fall, dass jemand auf Facebook eine Aussage macht die er vielleicht nirgends anders machen würde.

    Ich glaube kaum, dass er sich in die Schule oder auf den Bürgerplatz/Marktplatz gestellt hätte und zum Lynchmob aufgerufen hätte.

    Von daher finde ich die 2 Wochen ok, viel härter hätte es nicht sein dürfen. Ich glaube kaum, dass zu irgendeinem Zeitpunkt wirklich die „Gefahr“ bestand, dass sich ein echter Lynchmob nur durch seinen „Aufruf“ bildet.

    • „….Nach dem Internet-Aufruf hatten sich nachts bis zu 50 Menschen vor der Wache versammelt und die Herausgabe des vorläufig Festgenommenen verlangt….“ Quelle Stern.de

      Warum werden eigentlich die 50 Leute nicht bestraft?
      Hat so was für mich wie „wir haben ja nur Befehle ausgeführt“

      • genau diese Frage stelle ich mir auch.

        Mich würde zu gerne interessieren, was für Berufsgruppen da drunter waren. Weil wären es Beamte, dann müsste man ja quasi Disziplinarverfahren anstreben.

        @Kutral

        Deine Aussage relativierst du hoffentlich nach lod seinem Beitrag.

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