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Eine Loriot-ähnliche Skulptur mit zwei Männern in einer Badewanne – das hatte sich eine zehnte Klasse einer Berliner Schule als Dankeschön für ihre Lehrerin ausgedacht. Die Schüler sammelten, 198 Euro kostete das Abschiedsgeschenk, zum Schuljahresende wurde es der Pädagogin überreicht. Doch dem Vater eines Schülers missfiel das: Er erstattete Anzeige gegen die Lehrerin – mit weitreichenden Folgen […] Damit das Verfahren eingestellt wird, hat die betroffene Lehrerin die 4000 Euro nun an die Staatskasse bezahlt – auch wenn zahlreiche Kritiker die Vorwürfe ziemlich absurd finden.

Ich weiß nicht, wer mir mehr leid tut: Die arme Lehrerin, die es „gewagt“ hat, das Abschiedsgeschenk ihrer Klasse anzunehmen und jetzt 4000 Euro dafür bezahlen musste. Oder der armselige Vater, der die Lehrerin deswegen anzeigt – was muss das für eine armselige Existenz sein?

Fakt ist, und das steht auch bei uns im Schulgesetz: Als Lehrer darf man maximal Geschenke bis 10 Euro annehmen. Aber was mache ich, wenn mir meine Klasse ein teureres Abschiedsgeschenk kauft? Es ablehnen und damit meine Schüler vor den Kopf stoßen? Lächerlich!

Wie seht Ihr die Sache?

Quelle: Spiegel.de

Danke an Sebastian für den Link!


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56 KOMMENTARE

  1. Theoretisch fragt man bei einem Geschenk ja auch nicht wie Teuer es war… das diese Loriot Figuren die wie billiges 7 Euro plastik aussehen 200 euro gekostet haben^^… wie soll die lehrerin das wissen =)?

  2. was mich hier gerade nur wundert ist dass es für abschiedsgeschenke keine gesonderte regelung was den preis anbelangt gibt. ich denke mal, dass die 10€-Grenze was mit der bestechlichkeit zu tun hat. wenn die person nun geht ist es ja eh vorbei mit der bestechlichkeit und wenn man nun eine besonders tolle zeit mit der person verbracht hat finde ich es gar nicht so absurd ihr etwas in einem höhren wert als 10€ zu schenken vorallem als gemeinschaftsgeschenk der GANZEN klasse.

    finde ich irgendwie seltsam und selbst wenn es da ein gesetz zu gibt was eben das genau regelt scheint mir das etwas überholt

    • Meiner Meinung nach ein klassisches Beispiel dafür, dass Regeln eben manchmal auch zu seltsamen Ergebnissen führen…

      So blöd das nun für die Lehrerin auch ist und so wenig ich den Vater verstehe der hier deswegen so einen Aufstand macht, sind die Regeln nunmal wie sie sind und dürften der Lehrerin auch bekannt sein.
      Klar will man das Geschenk nicht ablehnen wenn die Schüler damit überraschend ankommen aber sie hätte es erklären können oder eben beim Vorgesetzten nachfragen wie damit nun umzugehen ist…

      Auch in der Wirtschaft gibt es klare Regeln was das annehmen von Geschenken angeht:
      – Eine Firma darf ja z.B. auch nur einen bestimmten Betrag im Jahr für Betriebsfeste, Abteilungsveranstaltung, Weihnachtsfeiern etc. dem Mitarbeiter zugute kommen lassen ohne das es als Geldwerter Vorteil gilt bei dem man de Staat um die Steuer betrügt. Klingt dann erstmal bescheuert, wenn man sich aber z.B. gewisse „Lustreisen für die besten Verkäufer“ anschaut die vor ein paar Jahren in den Medien waren, weiss man weshalb es hier eine Regel geben muss.
      – Als Mitarbeiter wiederum müssen wir z.B. auch jedes Jahr eine Schulung machen wo es darum geht was man eben annehmen darf und was nicht (von Kunden, Lieferanten, externen Mitarbeitern) und das auch wenn man garnicht in einer Position ist über die Geschäftsbeziehung zu diesen Leuten zu entscheiden.

      Man kann sicherlich darüber diskutieren ob ein erlaubtes Geschenk von 10 Euro noch zeitgemäß ist oder ob man hier eben auch von Zeit zu Zeit an realistische Geldwerte anpassen muss (damit eben der Blumenstrauß weiterhin möglich bleibt), aber dass die Regel für das Geschenk gilt und es egal ist ob nun von einer Einzelperson oder der ganzen Klasse ist völlig richtig so!

      Klar sind das nur ein Paar Cent pro Schüler, aber wenn die Grenze pro Person gelten würde, sollte man das Ganze mal auf die genannten Politiker übertragen:

      Ein Politiker darf also ungemeldet 300 Euro Geschenke annehmen damit es nicht als Bestechung gilt? Hey mein „Verein für Wirtschaftsfreundliche Politik“ mit seinen 10.000 Mitgliedern hat mal zusammen geschmissen um sich beim Politiker mit einer 3 Millionen Euro Villa zu bedanken….

  3. Da sich hier häufig über die 4000€ ausgelassen wird – man darf dabei aber nicht vergessen, dass höchst wahrscheinlich ihre Besoldung als Grundlage genommen wurde.
    Den Informationen nach würde ich schätzen sie ist bei A13 im Berliner Landesdienst.
    Gem. http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/be?id=beamte-berlin-2014&matrix=1
    hat A13 eine Spanne von 3300€ – 4300€. Es ist also durchaus realistisch, dass man sie mit einem Monatsgehalt belegt hat.

    Ach und zu der Geschichte „Politiker dürfen aber…“. Nein. Auch die dürfen nicht. Aber viele haben einen Nebenjob. Steve hat ja auch einen Nebenjob wo Einnahmen kommen. Sauber angemeldet ist das kein Problem.

    • Schon mal was von Brutto- und Nettogehalt gehört? Achja und laufende Kosten hat man natürlich auch null. Ist klar. Alle Lehrer leben schließlich noch bei Mami und Papi!

  4. nunja, wenn das gesetz so geht muss man wohl die schüler vor den kopf stoßen.
    da kann ja keiner was zu wenns so ist.
    schlimmer ist doch dann eher, dass keiner diese kostengrenze mal anspricht, wo man doch weiß das zum abschluss dauernd geschenke rumgehen.

  5. Als Schutz vor Bestechung mitten im Schuljahr ist das mit Sicherheit eine sinnvolle Regel aber bei einem Abschiedsgeschenk schon sehr lächerlich.
    Ich meine, die Schüler hätten das Geld an diesem Punkt so oder so schon ausgegeben, wenn sie es dann nicht annimmt, war der ganze Aufwand umsonst.

    Wir haben unseren LK-Lehrern nach dem Abi auch Geschenke zwischen 30-80 Euro gemacht und niemand hat sich beschwert.
    Fände auch ehrlich gesagt ein 10 Euro Geschenk von einem ganzen Kurs/Klasse aus 15-30 Leuten eher Arm…
    Von daher tut mir die Lehrerin einfach nur leid.

  6. Was ist wenn man anstatt eines Geschenkes eine Leihgabe auf unbestimmte Zeit macht? Mit uneingeschränktem Nutzungsrecht natürlich.

  7. Das es so eine Regelung gibt hat bestimmt seine Berechtigung, auch wenn es etwas lächerlich ist.

    Wir haben damals nach dem Abi unserem Klassenlehrer auch einen rießen Korb geschenkt, mit allem möglichem darin, Diablo 3 z.B. weil er sich beschwert hatte, dass er wegen unserem Abi nicht zum zocken kommt 😀

    Ich mein er war ein cooler Lehrer und hat uns über zwei Jahre hinweg perfekt auf das Abi vorbereitet, da wollten wir einfach unsere Dankbarkeit zeigen. Wenn er dafür eine so große Summe, als Strafe hätte zahlen müssen wäre der Aufschrei bestimmt gewaltig gewesen.
    Wie gesagt die Regel macht insofern Sinn, das Lehrer nicht bestochen werden können. Aber am Ende eines Schuljahres?!? Da braucht man eigentlich niemanden mehr bestechen, das Jahr ist ja vorbei.

  8. interessant für mich ist eigentlich folgendes, wenn das Geschenk € 198.- gekostet hat und alle Schüler den gleichen Teil zusammen gelegt haben, ist das Geschenk dann immer noch über dem gesetzlichen Limit für „dankbare Zeichen der Anerkennung“?

    Da muss man doch eigentlcih argumentieren können, aber villeicht hatte die Klasse auch keine 20 Schüler oder es haben nicht alle mitgezahlt.

    Zur Motivation des Vaters……wenn er ein persönliches Problem mit der Lehrerin hatte oder einfach Geiz oder Neid der Beweggrund zur Anzeige waren, finde ich das schlägt einfach dem Fass Moral den Boden aus. Ich weiß ja nicht wie weit hier das Strafmaß geht aber was wenn die Lehrerin ihren Beruf verliert? (ganz zu schweigen davon das € 4000.- ein ganzer Haufen Geld ist den man erst mal schlucken muss) möchte man wirklich das „Leben“ eines Menschen zerstören wegen so etwas?

  9. Wir hatten gestern im Seminar genau diese Diskussion und es ist einfach lächerlich. Dennoch müssen wir uns als angehende Lehrer dieser Gefahr bewusst sein.
    Was sich letztlich in der Diskussion herauskristallisiert hat, war das zweierlei Maß, mit dem hier bei Beamte gemessen wird: Einer meinte, dass Politiker eine Schenkungsfreigrenze von 300€ haben, bis zu denen das Geschenk auch nicht gemeldet werden muss. Lehrer und andere einfache Bedienstete müssen schon ab 10€ mit harten Strafen rechnen. Dafür kriegt man doch nicht mal mehr einen wirklich schönen Blumenstrauß. Ein anderer brachte es auf den Punkt mit: „Das wären ja 33 Cent pro Schüler in der Klasse für ein Geschenk, ansonsten ist es Bestechung. Sehr realitätsfremd!“
    Hinzu kommt noch die absurde Neuerung in NRW, dass Lehrer nun Freiplatzkontingente von Reiseunternehmen für Klassenfahrten annehmen dürfen und auch sollen. Der Staat spart hierdurch Geld, aber die Kosten für die Freiplätze werden natürlich letztlich auf die Schüler umgelegt.
    Hierbei darf der Lehrer aber nur Hin- und Rückfahrt, sowie das Hotel bezahlt bekommen. Wenn das Reiseunternehmen in diesen Freiplatz bei einer Reise nach London zum Beispiel noch ein U-Bahnticket oder den Eintritt ins Globe einberechnet, dann kann das schon wieder als Bestechung ausgelegt werden.
    Die betroffene Schule hat nun beschlossen die Tickets dafür nicht anzunehmen, damit es nicht zu rechlichen Konsequenzen kommt.

    Ich bin jedenfalls froh, dass unser Seminarleiter mit uns auch rechtliche Fragen diskutiert, denn es gibt einfach unheimlich viele absurde Regelungen, die dafür sorgen, dass der Lehrer sehr häufig mit rechtlichen Grauzonen in Berührung kommt.
    Beispiel: Das Berühren eines Schülers. Soll es eigentlich nicht geben, aber was ist, wenn ein kleiner Junge oder ein Mädchen total augelöst heulend irgendwo herumsteht? Mein Instinkt sagt mir: trösten und, wenn es die Situation verlangt, umarmen. Rein rechtlich wieder kritisch. Ich weiß, warum es das Gesetz gibt, aber es sollte auch in Relation zur Handlung stehen.
    Aber was ist denn, wenn irgendein Arsch mit einer anonymen Anzeige um die Ecke kommt?
    Ach, ich könnt kotzen…

    • Wie kommt es, dass in deinem Seminar alle nur genau das gesagt haben, was so im verlinkten Artikel steht? Hier mal ein Vergleich von deinem Text (+) und dem Text des Artikels (-).

      + Einer meinte, dass Politiker eine Schenkungsfreigrenze von 300€
      + haben, bis zu denen das Geschenk auch nicht gemeldet werden muss.

      – Und Berliner Abgeordnete können sogar Geschenke im Wert von bis zu
      – 400 Euro annehmen, ohne sie melden zu müssen

      + Dafür kriegt man doch nicht mal mehr einen wirklich schönen
      + Blumenstrauß.

      – „dafür bekommt man doch heute keinen schönen Blumenstrauß“, sagt
      – etwa die CDU-Bildungsexpertin Hildegard Bentele dem „Tagesspiegel“.

      + Ein anderer brachte es auf den Punkt mit: “Das wären ja 33 Cent pro
      + Schüler in der Klasse für ein Geschenk, ansonsten ist es Bestechung.
      + Sehr realitätsfremd!”

      – Wenn in einem Abiturkurs 30 Jugendliche sitzen, dürfe ja jeder nur
      – 33 Cent für ein Geschenk geben – das sei „praxisfern“, so Peiritsch.

      + Hinzu kommt noch die absurde Neuerung in NRW, dass Lehrer nun
      + Freiplatzkontingente von Reiseunternehmen für Klassenfahrten annehmen
      + dürfen und auch sollen.

      – So dürfen Lehrer laut Vorschrift sehr wohl „Freifahrten, Freiflüge
      – oder Freiplätze“ annehmen, die ihnen bei der Organisation von
      – Klassenfahrten angeboten werden

  10. Meine Lehrer haben immer vor dem nahenden Schulende immer betont, dass wir Ihnen nichts schenken sollen, eben weil so ein Verbot existiert. Ich gehe auch davon aus, dass dies auch dieserer Lehrerin nicht zum ersten Mal passiert oder davon gehört hat.
    Also hat Sie hat wohl wissentlich gegen eine Regel verstoßen.
    Und wenn mir jetzt einer kommt von wegen Bagatelle… Es interessiert auch keine Sau, wenn ich um 10. Uhr Vormittags auf der leeren Autobahn, wo in 2km Umkreis keiner war, statt erlaubten 130 nun 190 gefahren bin. Wenn ich geblitzt werde habe ich mit den Konsequenzen zu leben.
    Regeln sind Regeln.

  11. Ich weiß zwar nicht, wie viele SchülerInnen die Lehrerin hatte, aber wenn es mehr als 20 Schüler sind, hat ja jeder Schüler untern 10€ bezahlt. Das Geschenk wurde halt schon „zusammengebaut“. Bin kein Anwalt und hab keine Ahnung, ob man das so auslegen kann.
    Wenigstens bleibt dank der Crowdfunding-Kampagne die Lehrerin auf keinerlei Kosten sitzen.

  12. Naja… Es kommt immer drauf an, wenn es jetzt wirklich eine 10. Klasse an einem Gymnasium war, wenigstens halbwegs verständlich.
    Klar, das Geschenk war von der ganzen Klasse, somit wird nicht ein einzelner Schüler bevorzugt behandelt, aber im Vergleich zur Paralellklasse eben eventuell die ganze Klasse.
    Da aber jede mir bekannte durchschnittliche Klasse an einer allgemeinbildenen Schule aus mehr als 20 Schülern besteht, sollte man meiner Meinung nach hierbei den Betrag durch die Anzahl der Schüler teilen, wodurch wir wieder bei unter 10€ wären.
    Bei Abschiedsgeschenken finde ich diese Regelung komplett absurd, natürlich machen Lehrer nur ihren Job, aber wir haben uns bei unserem Klassenlehrer der 8. 9. und 10. Klasse auch mit einem Geschenk bedankt, weil er eben nicht nur Dienst nach Vorschrift gemacht hat und sowas sollte doch auch belohnt werden oder etwa nicht?
    Naja, was will man denn schon groß sagen… Wir leben in Deutschland wo arbeitende Menschen stellenweiße weniger Geld haben als ein Hartz IV Empfänger, welcher bekanntlich ja vom Existenzminimum lebt.

  13. Zunächst mal zum rechtlichen:

    1. Der Vater hat nicht „geklagt“, sondern er hat einen Vorgang „angezeigt“ bei den Strafverfolgungsbehörden. Das ist zunächst mal nicht mehr als ein „bitte prüft doch mal, ob da möglicherweise ein straf- oder bußgeldrechtlich relevantes Verhalten vorliegt“. Das ist nichts unanständiges. Kein Grund, den Vater zu bashen.

    2. In der Folge hat dann die Staatsanwaltschaft entschieden, die Ermittlungen aufzunehmen, der Vater ist aus der Nummer komplett raus.

    3. Die Lehrerin musste keine 4000 Euro „Strafe“ zahlen, sondern die 4000 Euro waren ein Geldauflage als Gegenleistung dafür, dass sie eben nicht „bestraft“ wird. Die Einstellung gegen Auflage ist in § 153a StPO geregelt und wird gerne genommen, wenn zwar ein Fehlverhalten vorliegt, die Schuld des Täters aber gering ist.

    4. Für die Lehrerin bedeutet das, dass sie eben nicht wegen Vorteilsannahme verurteilt wurde oder gar vorbestraft ist. Ihr Bundeszentralregister bleibt sauber, was insbesondere beamtenrechtlich von Bedeutung ist.

    ————————–

    So, nun zur inhaltlichen Bewertung: Die Regelung als solche, wonach Lehrern verboten ist, Geschenke über 10 Euro anzunehmen, kann man natürlich hinterfragen, insbesondere wenn die Grenze lt. Artikel für Berliner Abgeordnete bei 400 Euro liegt!

    Generell finde ich es aber richtig, dass Vorteilsannahme, Bestechlichkeit usw. sanktioniert wird. Die Gefahr der Korruption besteht nunmal auf allen Ebenen, und wenn es auch nur die Englischnote des Sprösslings betreffen könnte.

    Im Einzelfall kann das aber in der Konsequenz – wie hier – zu Ergebnissen führen, die dem Rechtsempfinden widersprechen. Offenbar war ja zum Zeitpunkt des Geschenkes das Schuljahr abgeschlossen, die Messe gelesen, sodass keine Gefahr irgendeiner Beeinflussung mehr bestand. Es war wirklich nur ein Geschenk, ein Dankeschön an eine gute Lehrerin.

    (Auf der anderen Seite ist das eben rechtlich kein Argument, denn ob der berühmte schwarze Geldkoffer vor oder nach getaner Arbeit überreicht wird, kann ja nicht entscheidend sein!)

    Ich finde die Geldauflage überzogen. Sicher, die Lehrerin hätte mit dem Geschenk direkt zu ihrem Vorgesetzten laufen können, um sich entweder sein Placet abzuholen oder eben nicht. Ein erhaltenes Geschenk anzeigen, dieses Versäumnis muss sie sich vorwerfen lassen. Eine Geldauflage von 500 Euro hätte es in meinen Augen auch getan.

    Warum so hoch? Nun, einerseits fließt die Auflage in die Staatskasse, und Berlin braucht bekanntermaßen Geld. Da macht Kleinvieh auch Mist. Und die Lehrerin hätte eben bei einer noch so geringen Verurteilung mit einer Beeinträchtigung ihrer Beamtenlaufbahn rechnen müssen. Durch die Einstellung gegen Auflage ist auch das vom Tisch. Und wenn man die 4000 Euro gegen die gesamte Karriere stellt, sind die 4000 Euro plötzlich gar nicht mehr so viel Geld.

    TL:DR-Version: Alles korrekt, nur die Geldauflage halte ich für etwas überzogen, wenngleich in der Motivation beider Seiten nachvollziehbar.

    • „insbesondere wenn die Grenze lt. Artikel für Berliner Abgeordnete bei 400 Euro liegt!“
      Es gibt dabei an sich einen großen Unterschied: Politiker dürfen Geschenke jederzeit annehmen. Sie müssen diese eben nur ab dieser Grenze melden/versteuern.

      500€ wären außerdem VIEL zu wenig.
      Die Lehrerin dürfte wohl gegen 3500-4000€ verdienen (die armen armen Lehrer). Gerichte nehmen immer 1,5-2-fache Monatsgehälter für solche Auflagen.

  14. Wieso werden unsere Werten Politiker dann nicht auch verklagt? Die arbeiten nebenbei für Konzerne und bekommen zehn tausende im Jahr an Bestechungsgeldern. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.

  15. was ich nicht ganz verstehe, man darf maximal ein Geschenk im wert von 10 € annehmen.
    Jedoch hat dieses Geschenk die ganze klasse gemacht, dass heist wenn es ungefähr 25 Schüler waren 198€/25= 7,92€, wäre damit noch im rahmen.

    Warum muss sie also die starfe zahlen ?

  16. @Moral Apostel etc.

    Wenn ich 198 / 10 rechne komme ich auf 19,8. Wenn die Klasse also aus 20 Schülern besteht dann hätte Ihr jeder weniger als 10€ Geschenkt und die Sache wäre gegessen? Frage mich nur warum der Richter / die Richterin das nicht auch so sieht?

    Btw glaube ich das Ihre Klasse mehr als 20 Leute hatte weil in DE gibt es ja kaum Klassen mit weniger als 25 Schülern.

    @Steve: Ich würde dann halt Freundlich sagen: „Lieb von euch gemeint aber kommt doch Morgen kurz bei mir Vorbei“. Weil wenn Sie „ex“ Schüler sind kann diese Regelung doch gar nicht mehr gelten oder?

  17. Ich würde es Annehmen. Gut wer weiß wie „Hart“ die Strafe dann Aussfällt, aber ich finde es ist ein Geschenkt und sowas Lehnt man nicht ab. Wobei 4000€ schon finde ich ne gute Menge Geld ist.

  18. Sehe das zwiegespalten.

    Einerseits muss dieser Vater ein wirklich armes, von Neid zerfressenes Würstchen sein. Mitleid empfinde ich da noch eher als Abscheu.

    Andererseits begrüße ich es ausdrücklich, wenn bestechliche und korrupte Beamte tatsächlich und hart belangt werden. Leider erwischt es nur zumeist die „Falschen“. Die kleinen Fische eben. Das Gesetzt greift leider je weniger desto höher jemand in der Nahrungskette oben steht.

    Ein skurriles Fallbeispiel an das mich dieser Eintrag erinnert ist auch die unerwartet harte Strafe gegen einige Stadtbedienstete hier vor nicht allzu langer Zeit. Die Sache ging damals bei uns durch die Medien:
    http://derstandard.at/1362107476217/Skurriler-Prozess-Wiener-Muellmaenner-nahmen-zu-viel-Abfall-mit

    • Das geht noch viel schöner.
      An der HTW Saarland wurden vor zwei Jahren rund 800.000€ von der Führungsriege und der asta veruntreut (Reisen, fette Mahlzeiten, Geschenke etc.). Das sind rund 15% des gesamten saarländischen Bildunsetats.
      Was ist passiert? nix! Die Klage verstaubt im Archiv des Ladesgerichts, das Bildungsministerium kehrts unter den Teppich und der Rektor wurde einfach ohne Strafe in die nächste Uni versetzt.

  19. Miese Aktion, keine Frage. Allerdings haben wir keine Informationen zu dem Verhältnis zwischen der Familie und der Lehrerin. Ich hab mich in der Oberstufe selber geweigert meiner Lehrerin das Geschenk zu bezahlen, weil sie meiner Meinung nach miserabel besonders für einen Leistungskurs war und sich nicht um die Klasse gekümmert hat. Könnte bei der Familie auch geschehen sein, oder sogar etwas wie absichtlich schlechte Noten, sitzen bleiben lassen, vielleicht andere Geschwister schon Probleme mit der Lehrerin gehabt etc. Übertrieben, aber vielleicht nicht ohne Grund.

  20. Also liebe Lehrer bringt den Schülern bitte bei, dass sie euch, pro Kopf, einen Amazon Gutschein, im Wert von 9,99€, schenken. Sollte doch möglich sein, so im Rahmen des Bildungsauftrags praktisch.

  21. lustig, mama hat noch erzählt sie hat ein geschenk nach dem theaterstück über mehr als 20 euro angenommen und hat kurz überlegt das abzulehnen, weil es ja über dem gesetzlich festgelgtem betrag sei..

    zur motivation des vaters würde ich gerne mehr erfahren

  22. Das ist an Lächerlichkeit wirklich kaum zu überbieten…
    Mein Gott gibt es grausame Menschen auf dieser Welt.
    Wenn’s eine Rangliste der schlechtesten Menschen der Welt geben würde, wäre dieser Primat jawohl mit Abstand ganz weit oben!

    Ich hoffe das diesen Menschen schlechtes widerfährt, auch wenn man es anderen nicht wünscht und ich im Grunde fair eingestellt bin aber ich auf Gerechtigkeit poche sobald jemand was „böses“ tut in meinen Augen, hoffe ich das diesem Menschen das Schicksal einholt und für Gerechtigkeit sorgt.
    Jeder der schlechtes tut, sollte es zu spüren bekommen, in welcher Form auch immer… aber in einer empfindlichen!

    • DAS ist also für dich das schlechteste, was ein Mensch auf der Welt tun kann ? … 😀 Es ist klar, dass das eine mehr als kleinkarierte Aktion von dem Vater war, aber ich glaube, da gibt es weitaus schlimmeres, was man als Mensch tun kann (siehe z.B. Terroranschlag in Paris gestern).

  23. Der Sohn/die Tochter tut mir am meisten Leid. So einen Vater zu haben. Damit hat er sich und seinem Kind zum Gespött aller gemacht.

  24. Ich bin schon lange der Meinung, dass Lehrer keine Beamten sein sollten. Sie können dann von mir aus auch gerne Geschenke bis 45€ annehmen siehe Finanzamt, Geldwertevorteile, Firmen, Weihnachtsfeiern etc..

    • Das würde nichts ändern.
      Wäre er kein Beamter, würde er per TVÖD im öffentlichen Dienst angestellt sein.
      Und dort gelten die selben Grundsätze.
      Siehe Grundgesetz Artikel 33 V.
      „Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.“

      Sowie §3 II TVÖD.
      „Die Beschäftigten dürfen von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen in Bezug auf ihre Tätigkeit nicht annehmen.“

      Meistens gibt es allerdings Dienstanweisungen, die das nach §3 II 2 TVÖD noch bis zu einem gewissen Betrag (10 Euro etc.) begrenzen.

      Es läuft also auf eine Grundsätzliche Frage hinaus. Darf der Öffentliche Dienst (Beamte, ÖD Mitarbeiter..) Geschenke annehmen oder nicht?
      Historisch hat man da schlechte Erfahrungen gemacht. Auch mit Blick auf andere Länder.
      Möchte man in einem Land leben, wo Berufsgruppen mit hoheitlichen Aufgaben (ja, auch Lehrer gehören dazu) Geschenke annehmen dürfen?
      Überlegt mal, was in einer Bauverwaltung los wäre. Bei der Lebensmittelkontrolle. Polizei. etc.
      Deswegen wird der öffentliche Dienst komplett davon abgeschirmt.

      In dem genannten Fall frage ich mich, warum sie das nicht ihrem Vorgesetzten gemeldet hat? Das ist eigentlich der normale Weg. Der hätte dann darüber entscheiden müssen.

      Es gibt einen Spruch, den viele nicht lernen, weil sie nicht mehr zur Bundeswehr gehen, der aber im späteren Leben sehr hilfreich sein kann:

      „Melden macht frei und belastet den Vorgesetzten!“

      • Das ist doch mal eine verwertbare Aussage, da lag ich mit meinem Halbwissen und dem Vermischen vom öffentlichem Dienst mit dem normalen Angestellten(Was eine Firme an „Geschenk“-Wert einem Angestellten geben darf bevor das Finanzamt kommt.) ja doch etwas daneben.

    • Wie lange würde es dann aber dauern bis es Preislisten für Noten in verschiedenen Fächern gäbe? Bekommen dann nur noch Schüler/Innen deren Eltern es sich leisten können gute Noten? Kostet ein „Upgrade“ von einer 4 auf eine 2 in einem Hauptfach dann doppelt so viel wie in einem Nebenfach?

  25. Mir tut der Vater mehr leid. Die Lehrerin wird die 4000€ schon irgendwie zusammenbekommen und wahrscheinlich Zuspruch von den Kollegen und den meisten anderen erfahren.

    Der Vater dagegegen muss mit seinem misvratenen Charakter die ganze Zeit leben und hat ja nichtmal was von der Aktion.

    • Klar… weil 4000€ bei nem Gehalt von 40k-50k BRUTTO ja auch einfach mal so aus der Portotasche gezahlt werden.
      Da machste dann mal nen Jahr keine Urlaube -.- Unsäglich, dass sich das Justizsystem tatsächlich mit so nem Kleinvieh belastet, bei dem nicht mal irgendwem Schaden zugefügt wurde. Im schlimmsten Fall hatten sie alle bessere Noten. Wahrlich ein Verbrechen am deutschen Volke.

      Wer Lehrern jetzt wegen so eines Abschiedsgeschenks Bestechlichkeit vorwerfen will hat auch den Schuss noch nicht gehört.

      Das der Vater natürlich nen ganz armes Würstchen ist steht außer Frage.

      • „Klar… weil 4000€ bei nem Gehalt von 40k-50k BRUTTO ja auch einfach mal so aus der Portotasche gezahlt werden.“

        Das hab ich weder geschrieben noch behauptet. Aus meiner Sicht wäre ich trotzdem lieber die Lehrerin als der Vater – daher habe ich mehr Mitleid mit ihm.

      • Ich finde es immer lustig, wie sich beschwert wird das Lehrer ja so wenig verdienen. Vllt verdient man nur 50k Brutto aber im Gegensatz zu nicht Beamten bleiben da Netto auch noch 35k übrig.
        Lehrer sind in unserer Gesellschaft in der höheren Mittelschicht einzuordnen da gibts nichts wo man sich drüber beschweren muss.

        • Sie verdienen im Vergleich zur freien Wirtschaft trotzdem weniger, was in bestimmten Fächern wie Mathematik oder Physik eben den Ausschlag gibt. Denn wer will schon nach einem bretthartem Studium weniger verdienen und sich mit undankbaren Eltern und nervigen Kindern herumschlagen?

          Davon ab werden längst nicht alle Lehrer verbeamtet. Und schon damit verdient man weniger (500€ im Monat, glaub ich). Ganz davon ab, dass du Ausgaben wie zB die Klassenfahrt aus eigener Tasche zahlen musst (aber natürlich trotzdem verpflichtet bist, mizufahren).

          • Wo verdienen sie weniger?
            Willst du mir weis machen, dass ein Lehrer, der Germanistik oder ähnliches studiert, in der Wirtschaft auf 50k+ Einstiegsgehalt kommt?
            Das bekommt auch kein studierter Mathematiker/Machinenbauer/Informatiker in der Wirtschaft als Einstieg.
            Da kann man froh sein, wenn man als Master auf 40k kommt.

            Ein Informatiker B.Sc. kommt i.d.R. direkt in A13 (je nach Bedarf evtl. nur in A12). Und das als Angestellter.
            Das sind 42k Einstiegsgehalt. In der Wirtschaft kommt man im Schnitt auf 32-35k Einstiegsgehalt.

            Dazu gibts die Unkündbarkeit (auch Angestellte werden nach einiger Zeit unkündbar), die vollkommene kostenlose Pension, für die normale Angestellte 300€ im Monat aufn Tisch legen, und viele Vorteile mehr.

            „Denn wer will schon nach einem bretthartem Studium weniger verdienen und sich mit undankbaren Eltern und nervigen Kindern herumschlagen?“
            Das ist diskussionswürdig, Leute studieren nicht umsonst „nur“ Lehramt.
            Auch hält einen nun wirklich niemand davon ab, gleich Sek2/Oberstufe/Berufsschule zu gehen und dort mit ein wenig Motivation nach einiger Zeit auf A15 zu kommen (was über 65k/Jahr darstellt).

          • Mal ein paar Fakten um ein paar der haltlosen Behauptungen geradezurücken die gruul so verzapft:

            Mit lediglich einem Bachelor kommst du mal bestimmt nicht als Lehrer an eine Schule. Für eine vollwertige Lehrbefähigung braucht es mal einen Master/Staatsexamen dazu das landesübliche Referendariat samt bestandener zweiter Staatsprüfung.

            A13 gibts als Einstieg nur an Schulen, die Oberstufenunterricht haben und für Beamtenlaufbahnen.
            Als Quereinsteiger mit halbem Uniabschluss kannst du maximal auf eine Mangelfachregelung hoffen und die führt kaum in eine Beamtenlaufbahn.
            Kenne einige promovierte Naturwissenschaftler, die zur Zeit ihre OBAS als Quereinsteiger machen um ihre Lehrbefähigung zu erlangen, die träumen von den genannten Zahlen.
            A15 gibts ab Studiendirektor (http://de.wikipedia.org/wiki/Studiendirektor), also Leitungfunktionen unterhalb der Schulleitung, Abteilungleiter, stellv. Schulleiter etc, also im 100köpfigen Kollegium für unter 10 Posten mit deutlich mehr Verantwortung und Arbeitsaufwand.

            Da liegt ein Master- oder Diplomabsolvent in MINTfächern in einem adäquaten Beschäftigungsverhältnis mal in einer ganz anderen Gehaltsklasse.

    • Soweit richtig und vollkommen nachvollziehbar. Aber jeder Jurist lernt im ersten Semester, dass Gesetze auch ihrem Sinn und Zweck nach auszulegen sind. Der Sinn des Gesetzes (verhindern, dass Lehrer durch Geschenke andere Noten vergeben) kann nicht mehr verfolgt werden, wenn es sich um das Abschiedsgeschenk einer Abschlussklasse handelt, wie es auf anderen Newsseiten berichtet wurde.

      Jetzt habe ich aber gerade (hab extra nochmal nachgeguckt) gelesen, dass es sich wohl um ein Gymnasium handelte, also die Möglichkeit bestand, dass Schüler weiter von der Lehrerin unterrichtet werden.

      Mein Vorschlag: Die Grenze anheben, sofern es sich nur um etwas handelt, was nicht wieder zu Geld gemacht werden kann. Blumen, Schokolade oder ein Kasten Bier mit Fotos der Schüler auf den Etiketten (Herr S. hat fast geheult vor Freude!) kann locker über 10€ kosten, bietet aber keinen geldwerten Vorteil wie es beispielsweise eine teure Uhr oder Goldschmuck täte. Daher sollte man da bereits in der gesetzlichen Regelung differenzieren. Weiterhin sollte man unterscheiden, ob es sich um ein Geschenk der ganzen Klasse handelt oder das eines einzelnen Schülers. Meiner Ansicht nach verleiten Klassengeschenke weniger zu einer Ungleichbehandlung.

      Oder wie siehst du als Lehrer das, Steve?

    • Was hat es bitte mit Bestechung zu tun, wenn sie ein Abschiedgeschenk von allen Schülern bekommt? Sie unterrichtet diese nicht mehr, dementsprechend kann sie ihnen auch keine Vorteile mehr verschaffen. Das ist doch Bullshit den du da redest.

      • Die gesetzliche Regelung, dass Beamte keine Geschenke annehmen dürfen, existiert, um Bestechung zu verhindern. Gerade weil wir so harte Gesetze haben, ist Deutschland eines der wenigen Länder, wo Korruption kein großes Problem ist.

        Es ist in diesem Fall zwar unfair, aber im Großen und Ganzen ist es notwendig.

  26. Verstehe ich das richtig? Sie musste 4000 Euro zahlen weil sie das Geschenk angenonmen hat? Da läuft ja wohl irgendwas Falsch im Deutschen Rechtssystem??!!

    • Naja. Beim Annehmen von Geschenken im Beruf muss man ganz vorsichtig sein und das halte ich auch für richtig. Bei Beamten gilt das ganz besonders.

  27. …Was?…also ich meine…HÄ?

    Bin echt ein bisschen sprachlos darüber. Klar, die Regelung existiert, aber wie armselig muss man sein, da wirklich zu klagen? Wüsste wirklich gern, welcher Teufel den Vater da gerissen hat (und was das eigene Kind davon hält…)

  28. Lächerlich und banal!! Das Beste wäre, das Geschenk nach dem Unterricht bzw. Schulzeit zu überreichen.
    Für den Vater ist es umso mehr erbämlicher. Anscheinend hat er nie Geschenke von so hohem Wert bekommen…

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