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Blizzard11

Einer dieser Goldseller ist die Bossland GmbH. Dieser von einer seriösen Firma kaum zu unterscheidende Betrieb hat Spielgeld in Diablo 3 gegen harte Euros verkauft, als Blizzard so glorreiche Ideen wie das Echtgeld-Auktionshaus hatte. Heutzutage bringt das freilich nix mehr, der ganze geile Scheiß ist ja endlich accountgebunden […] Im Jahr 2013 sah die Sache noch etwas anders aus und damals sorgte Blizzard per einstweiliger Verfügung dafür, dass Bossland mit den Goldverkäufen aufhört. Bossland legte Widerspruch ein, konnte sich nicht durchsetzen, ging in Revision und bekam schließlich Recht. „Der Verkauf der virtuellen Währung ‚Gold‘ im Spiel Diablo 3 ist vorliegend nicht wettbewerbswidrig. Eine gezielte Behinderung konnte das Oberlandesgericht Hamburg hier nicht feststellen, insbesondere liegt beim Verkauf von ‚Gold‘ bzw. virtuellen Gegenständen keine gezielte Verleitung zum Vertragsbruch durch die Bossland GmbH vor.“

Spannend, oder? Die Frage ist, wie es sich mit Goldverkauf in MMOs verhält, denn dieser hat ja einen wesentlich größeren Einfluss auf das Spiel und die „Ingame-Wirtschaft“. Gibt es dazu Urteile?

Quelle: Buffed.de

Danke an Niklas für den Link!


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8 KOMMENTARE

  1. Finde das Urteil gut. Ist einfach deutsches Recht und dann sind die Penner bei EA / Blizzard und sonstwo jetzt endlich mal die gefickten und sehen das die Welt nicht ihnen gehört.

  2. Wird wohl mal wieder Zeit für ne rechtliche Beurteilung!

    Also mal vorweg: Die eine Frage ist erstmal, ob die Sache noch weitergetrieben wird, vor den BGH oder gar den EuGH. Nicht umsonst nennen Juristen die Hamburger Gerichte den „rechtsfreien Raum“, weil diese Gerichte für ihre doch sehr eigenwillige Rechtsprechung in Sachen Wettbewerbs- und Persönlichkeitsrecht bekannt sind.

    Der wichtigere Aspekt ist aber folgender: Im Grunde ändert sich garnichts! Das OLG hat über eine rein wettbewerbsrechtliche Fragestellung entschieden, also „kann Blizzard Bossland auf Unterlassung verklagen? Kann Blizzard gegen Bossland Ordnungsgelder festsetzen lassen, wenn Bossland weiter Gold anbietet?“ Diese Frage wurde nun (vorläufig) mit nein beantwortet.

    Das heißt aber keineswegs, dass Goldverkäufer und Goldkäufer nun einen Freibrief haben, denn abseits des Wettbewerbsrechts gibt es auch das Vertragsrecht. Und nach dem Nutzungsvertrag (ja ich weiß, die AGB sind teilweise auch umstritten) kann Blizzard grundsätzlich die Nutzung seiner Spiele regeln, also beispielsweise Botten und Cheaten verbieten und Verstöße hiergegen mit Ausschluss ahnden.

    Deshalb bleibt das Goldselling ungeachtet des Urteils im rechtlichen Schattenreich: Blizzard kann nach wie vor das Goldselling bekämpfen, eben nicht wettbewerbsrechtlich, aber vertragsrechtlich. „Chinafarmer“ können nach wie vor gebannt werden, Goldverkäufer können nach wie vor gebannt werden und insbesondere können Goldkäufer gebannt werden.

    Wäre ich an Blizzards Stelle, würde ich letzteres nun auch verstärkt tun. Jeder gebannte Goldkäufer kostet zwar Abogebühren (zumindest in WoW), aber für jede Vollzugsmeldung werden 10 weitere interessierte Goldkäufer abgeschreckt. Ob sich das rechnet, wird Blizzard besser wissen als ich.

    Aber letztlich bleibt alles beim alten: Goldhandel verstößt gegen die Nutzungsbedingungen, Goldwerbung wird weiter gespammt, Goldkäufer werden weiter gebannt. Und täglich grüßt das Murmeltier …

  3. Was mich eher stört ist die Journalistische Qualität des Artikels, der Artikel ist dermassen voll von eigener Meinung, Annekdoten die keinen Interessieren und generell Unprofessionellen Gehabe, das mir wieder einfällt wieso ich keine besonders hohe Meinung von Buffed und Co. habe.

    Hier mal nen Ausschnitt:

    „Das passiert, wenn Leute, die in ihrem ganzen Leben noch kein Spiel angerührt haben, darüber entscheiden dürfen, was erlaubt ist und was nicht. Danke, Hanseatisches Oberlandesgericht! Wenn diese Penner dann künftig ganz legal in jedem Spiel rumrennen und uns im Chat auf den Sack gehen, wissen wir ja, wer es verbockt hat.“

    Geht als Blogeintrag oder von mir aus Kolumne durch, aber nicht als ernst gemeinter Artikel, aber vlt. hab ich da noch Ansprüche an sowas die nicht mehr Zeitgemäß sind.

    Wäre mal ne Interessante Frage an Jörg Langer wie der sowas als Journalist sieht, und ob er sowas durchgehen lassen würde als Artikel.

    • Jop vorallem die gossensprache macht den artikel irgendwie nichtig für mich. Sowas würde ich nichmal von der BILD erwarten und da ist mein anspruch sogar geringer als von BUFFED.de 🙂

  4. Tja, ist halt deutsches Recht. Das Bedenken die meistens Amis nie. Etliche der Dinge, wie sie sich amerikanische Firmen vorstellen, funktionieren nunmal nicht im deutschen Rechtssystem.
    Bestes Beispiel ist wenn man ein Spiel oder Software kauft und bei der Installation oder vor Nutzung noch einmal eine EULA oder AGB bestätigen soll. Das ist einfach alles Käse. Nach deutschem Recht müssen AGB’s VOR Vertragsschluss einsehbar sein, mal ganz davon abgesehen, dass die meistens AGBs eh nichtig sind.

    Ob es dazu Urteile gibt, ist ja erstmal völlig egal. Die Amis regeln alles mit Präzedenzfällen, in Deutschland steht alles in Gesetzbüchern. Problem hierbei ist natürlich, dass die meistens Richter einfach gar keine Ahnung von der Materie haben.
    Spannend ists allemal.

    • Ein Softwarekauf ist eh nur ein simples Nutzungsrecht. Alle Rechte und Pflichte stehen im Gesetz.
      Weitere AGB sind schlicht und ergreifend unwirksam, wenn sie nicht einsehbar waren.
      Mal davon ab, dass auf den meisten Verpackungen heutzutage auf eine Internet-Seite oder online-manual verwiesen wird, was rechtlich als Zugänglichmachung vollkommen ausreicht. Oder willst du, dass man sie dir an der Kasse Wort für Wort vorliest?

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