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Besser kann man es nicht ausdrücken bzw. analysieren…

Danke an Tulpe für den Link!


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13 KOMMENTARE

  1. Ich finde die Argumentation mancher nicht Richtig das man ja wenn man dies nicht verfolgen würde ab jetzt alle Leute beleidigen könnte, denn man könne ja einfach sagen Satire haha.

    Man vergisst bei dieser ganzen Diskussion das Böhmermann nicht als Privatperson gehandelt hat, das Schmähgedicht war teil einer SatireSendungen im ÖR in der Böhmermann als Satirkiker/ Kabarettist auftritt. Dazu wird das Gedicht seit dem zu jeder Zeit aus dem Kontext gerissen und ohne die dazugehörigen Szenen aus der Sendungen gezeigt. In der Sendung wird ja schon mit einem “Disclaimer“ gearbeitet.

    Ich denke aber es ist garnicht so falsch das Gedicht zur Verhandlungsbasis zu machen und es vor einem Gericht zu diskutieren, denn wir können wohl von einem Freispruch ausgehen, nichts anderes wäre gerechtfertigt, und das wäre das richtige Zeichen gen Sultan und seine Schergen wie Freiheit und eine funktionierende Justiz aussehen, ich mein der Mann lässt in seinem eigenen Land Kinder anklagen weil sie ihn “Beleidigen“. Ein Autokrat halt.

  2. Kalkofe spricht im Prinzip genau das an, was ich schon als Kommentar unter „Kanzlerin ermöglicht Strafverfolgung“ geschrieben habe.

  3. Keine Ahnung, ich sehe das nach wie vor anders. Nach dieser Logik kann man alles sagen und mit Beleidigungen schmücken mit dem Zusatz, war ja nur Satirisch gemeint. Ich habe Böhmermanns Witz verstanden aber das Gedicht hätte einfach auf die krassen Beleidigungen verzichten sollen. Egal wer die beiden Hauptdarsteller in dieser Geschichte sind, ich selbst wäre auch mega angepisst. Die Meinungsfreiheit ist super wichtig, jeder soll denken was er mag, man muss Dinge aber nicht immer aussprechen oder gnadenlos überziehen.

    • Ich glaub du hast Herrn Kalkofe da nicht ganz verstanden.
      Es laufen derzeit zwei Anzeigen gegen Böhmermann, eine die Erdi privat gestellt hat und die andere wegen „Majestätsbeleidigung“. Letztere basiert auf einem Gesetz, dass wohl noch aus der guten alten Kaiserzeit stammt, wo also das Beleidigen des Monarchen dir gegebenenfalls nen Kopf kürzer eingebracht hätte…
      Die _private_ Anzeige von Erdi gegen Böhmermann ist, wenn Erdi sich wegen des Gedichts beleidigt fühlt, vollkommen gerechtfertigt…das sagt ja auch Kalkofe. Das worum es hauptsächlich geht ist, dass das ganze zu einer Politaffaire hochgebauscht wurde und die Kanzlerin, die das ganze mit hochgeschaukelt hat, eben zugelassen hat, dass die Anzeige gegen Böhmermann wegen Majestätsbeleidigung zulässig ist, obwohl das absolut überztogen ist…und zwar vermutlich allein deshalb, um Erdi eben nicht weiter zu verärgern, denn man möchte ja diesen tollen Vertrag mit der Türkei nicht gefährden…

      Dass das ganze absurd ist, zeigt ja auch, dass die Kanzlerin das Gesetz jetzt kippen möchte…man damit also schon vermittelt „eigentlich is das Ding veraltet und schwachsinnig“, im Falle Böhmermann aber sagt „najut…lassen wir Erdi mal seinen Spaß…wir hätten uns zwar raushalten können, weil das eine Sache zwischen Böhmi und Erdi ist und keine Politaffaire aber hey…nicht dass Erdi nachher unsere Flüchtliche nicht aufnimmt…“!

      • Gegenfrage: Welchen Grund hätte die Kanzlerin denn gehabt, einer Strafverfolgung nach diesem Paragraphen nicht zuzustimmen?

        • Den, den sie selbst genannt hat: Das das ein antiquierter und unzeitgemäßer Paragraph ist, der in der Vergangenheit von Leuten wie Pinochet und dem Schah von Persien (teils erfolgreich) genutzt wurde. Außerdem die Begründung, dass eine Beleidigungsklage völlig angemessen gewesen wäre.

        • Ein Paragraf, so verstaubt, dass er das letzte mal in den 60ern angewendet wurde, und so veraltet, dass er im Kern noch auf der Majestätsbeleidigung fußt, sollte abgeschafft werden. Sagen SPD und CDU unisono. Aber für olle Böhmi wenden wir ihn doch noch einmal an. Das ist wie die Todesstrafe abzuschaffen, aber nochmal jemanden Richtung Schafott laufen zu lassen. Eigentlich sogar noch schlimmer: Zu befehlen. Da Hinrichtungen zumeist Entscheidungen der Judikative (Gerichte) sind, hier aber die Erlaubnis der Exekutive (Regierung) notwendig ist. Das sendet ein Zeichen. Klar, kann man jetzt argumentieren: Merkel rechnet mit einem geringen Urteil oder Freispruch, kann aber Erdogan gegenüber sagen sie hätte alles Mögliche getan. Dummerweise kommt das Zeichen aber auch bei uns und insbesondere Herrn Böhmermann an.

    • Siehst du, und es ist NICHT egal, wer da „mega angepisst“ ist. Es geht hier um Politik, Öffentlichkeit und Selbstreflexion der Gesellschaft. Wenn dich Lieschen Müller schwer beleidigt, kannst du zurecht empört sein. Es interessiert nur keinen Menschen, ausser dich und Lieschen Müller. Und erst recht entsteht dadurch keine öffentliche Debatte, welche diesem Land nur gut tun kann.

    • Du hast nicht verstanden was er sagen will. Er sagt dass nicht das Gedicht die Satire ist, sondern die Sendung und die Hommage an die extra3-Diskussion, in deren Rahmen dieses Gedicht vorgetragen worden ist. Das Gedicht ist hier nur ein Mittel um darzustellen was Satire eben nicht darf, und dass das extra3 Format eindeutig nicht als Beleidigung zu sehen ist, und schon gar kein Grund ist den Botschafter einzubestellen.

      • Und immernoch ist „Satire“ ein Prädikat, dass jeder sich auf den Zettel kleben kann. Ich könnte dich massiv beleidigen und mir anschließend irgendeine hanebüchene Begründung dafür ausdenken, warum das satirisch wichtig und notwendig war.
        In letzter Instanz entscheidet jetzt eben ein Gericht, ob das Gedicht in seinem Rahmen Satire war und Erdogan das als Staatspräsident aushalten muss, oder ob es unverhältnismäßig und damit Beleidigung war.

        Nebenbei, und das ist so meine Privatmeinung, hätte es kein fast 50-sekündiges Gedicht gebraucht um diesen angeblich so wichtigen Punkt zu unterstreichen. Da wollte jemand nur bewusst und mit maximaler Öffentlichkeitswirkung polarisieren, ist halt jetzt in die Hose gegangen (oder auch nicht, je nach).

        • Es hätte so oder so ein Gerichtsverfahren gegeben. Frau Merkel hat über das gewöhnliche Beleidigungsverfahren hinaus erlaubt, einen Paragraphen anzuwenden, der das vorgesehene Strafmaß erheblich erhöht.

    • Genau das soll doch, wie hier auch dagelegt, ein Gericht entscheiden, aufgrund der Beleidigungs-Klage.
      Kalkhofe thematisiert doch das (unnötige) zusätzliche Drumherum, mit Einmischung der Politik.

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