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Noch immer erhalten Käufer von unseriösen Windows 10 Lizenzkeys von eBay & Co. Vorladungen für eine Aussage bei der örtlichen Polizei […] Der Verdacht lautet auf leichtfertige Geldwäsche nebst strafbarer Urheberrechtsverletzungen, derer er sich schuldig gemacht haben soll. Er soll dazu eine Aussage machen, sich also selbst belasten. Im schlimmsten Fall droht dem Käufer eine Hausdurchsuchung. (Via)

Ich fasse mal zusammen: Man kauft einen 5-Euro-Windows-Key auf Ebay und ist am Ende selbst der „Verbrecher“ – wegen leichtfertige Geldwäsche nebst strafbarer Urheberrechtsverletzungen? Wie wäre es, einfach die Shops dichtzumachen, die solche Keys verkaufen, statt naive Bürger direkt zu kriminalisieren und solche lächerlichen Vorwürfe zu erheben?

Mir sind heute von einem Community-Mitglied zwei Quellen dazu genannt worden (Quelle 1, Quelle 2): Beide schreiben, man solle zu einer solchen Vorladung nicht erscheinen, da dies KEINE Pflicht wäre.

Mich triggert dieses Thema so sehr, dass ich dazu zeitnah mit meinen Jungs ein Anwaltsvideo machen werde – direkt auch mit Rechtstipp, wie man sich in so einem Fall verhält.





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32 KOMMENTARE

  1. Also ich bin ziemlich überrascht über die Argumentation der Staatsanwaltschaft, dass dem Käufer einer 10-Euro-Version von Win 10 klar sein müsse, dass das keine legale Version ist. Überall berichten Fachmedien, dass Käufer hier sparen können, wenn sie auf eine „Boxversion“ mit Datenträger verzichten, außerdem bietet MS selbst natürlich keine OEM-Lizenzen Endkunden an, aber man kann überall nachlesen, dass der Verkauf dieser Versionen nach aktueller Rechtsprechung legal ist. Aktuelles Beispiel: „Chip“ berichtet in einem Artikel mit Aktualisierung vom 12.3.21 von legalen 10 Euro-Angeboten: https://www.chip.de/news/Windows-10-Pro-zum-besten-Preis-ergattern-Was-taugen-diese-Software-Deals_97371354.html. Und der Käufer hat ja immer noch die Sicherheit, dass der Produktschlüssel bei der Installation online von MS überprüft und verifiziert wird. Wie soll ein Käufer nach erfolgreicher Verifizierung durch MS davon ausgehen, dass die Win 10-Version illegal ist? Dass das dann auch noch eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung der IT rechtfertigt, ist dazu geeignet, das Vertrauen der Bürger in den deutschen Rechtsstaat nachhaltig zu untergraben. Fazit: Schlecht für alle (Aunahme: Bill Gates).

  2. Ich habe es in dem neuen Beitrag mit dem Video und dem Anwalt schon geschrieben aber auch hier noch einmal: Auch ich halte den Preis für keine Möglichkeit um legale von illegalen Keys zu unterscheiden. Keys aus einer Insolvenz bietet vielleicht jemand für den marktüblichen Preis bei ebay für 5,- € an die sind aber legal. Microsoft kann doch technisch meine Aktivierung zurücknehmen, wenn der Key (selbst Jahre später) für illegal erklärt wird. Wird aber nicht getan. Und jetzt soll es Hausdurchsuchungen dafür geben? Echt jetzt?

  3. Zitat *Wenn man mal ehrlich ist, kann man als halbwegs IT-affiner Mensch bei einem 3,99 Euro Key auch tatsächlich davon ausgehen, dass bei diesen Angeboten etwas nicht stimmen kann.*

    Nö das finde ich nicht so, manche Zeitungen machen doch Werbung mit den angeblich illegalen Keys. Wieso bekommen die nicht eine drüber. jetzt sagt mir nicht sind nur 72% € Ersparnis das ist doch nichts.

    Beispiel:
    https://www.youtube.com/watch?v=aYbQ0JkeB7Q&t=77s
    Auch wenn das Video älter ist

    Woher soll man den wissen das die Illegal sind? Können auch gebrauchte Keys sein und somit nicht Illegal.

    Windows sagt doch schon beim beim aktivieren wenn er schon benutzt oder falsch ist.

    Und davon mal abgesehen bei Steam/ Epic Games etca werden auch Keys billig verkauft oder verschenkt.

  4. Ich oute mich jetzt mal als Kriminalbeamter. Ich weiß nicht, warum die Polizei immer als Feind angesehen wird. Offensichtlich wurde hier ein Shopbetreiber hochgenommen und nun gilt es eben zu erforschen, ob auch die Käufer Straftaten begangen haben oder nicht. Die Strafverfolgungs- und Erforschungspflicht sind eben Aufgaben der Polizei, ansonsten machen sich die Beamten selbst strafbar. Es ist also völlig normal, dass hier eine Vorladung erfolgt und vermutlich ist es den Beamten auch klar, dass hier viel Papier verschwendet wird, da sowieso nicht viel herauskommen wird. Aber so ist unsere Rechtsordnung (zum Glück) nun mal.

    Es gibt im Strafrecht keine „fahrlässige“ Urheberrechtsverletzung – es müsste also mindestens bedingter Vorsatz vorliegen. D.h. der Käufer hat es zumindest für möglich gehalten, dass der Key aus illegalen Quellen stammen könnte, es war ihm aber (aufgrund des günstigen Preises) egal. Wenn man mal ehrlich ist, kann man als halbwegs IT-affiner Mensch bei einem 3,99 Euro Key auch tatsächlich davon ausgehen, dass bei diesen Angeboten etwas nicht stimmen kann.

    In der Regel reicht es aber aus, wenn der Beschuldigte oder sein Rechtsanwalt glaubhaft machen, dass von der Rechtmäßigkeit des Angebotes bei einem seriösen Marktplatz wie eBay ausgegangen wurde. Man hat ihn immerhin nicht in irgendeinem Hinterhof gekauft. Und genau das will die Polizei und Staatsanwaltschaft herausfinden – ob es einem bewusst war oder nicht.

      • Ich halte eine Hausdurchsuchung bei Käufern, die einmalig einen solchen Key für den Privatgebrauch gekauft haben, für unverhältnismäßig.

        Grundsätzlich wäre es denkbar die Wohnung des Beschuldigten nach § 102 StPO zu durchsuchen und alle Rechner zu beschlagnahmen, um zu ermitteln, ob und mit welchem Rechner der Key genutzt wurde. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist allerdings ein hohes Rechtsgut. Bei jeder Durchsuchung muss die Verhältnismäßigkeit eines solchen Grundrechtseingriffen im Einzelfall geprüft werden. Eine Hausdurchsuchung steht meines Erachtens außer Verhältnis zur Schwere der Tat. Einem Käufer kann auch keine hohe kriminelle Energie unterstellt werden. Und fraglich ist außerdem weiterhin der Vorsatz. Erfahrungsgemäß würde das unsere örtliche Staatsanwaltschaft (in BW) wohl genauso bewerten.

        Bei Gewerbsmäßigkeit sieht das Ganze natürlich anders aus.

    • Naja, blickt doch keiner mehr durch. Man darf ja auch gebrauchte keys kaufen. Such mal bei google nach „Windows 10 legal kaufen“ bis da mal Preise von 100€ (im Microsoft store 250) kommen dauert das was. Selbst in microsoft Foren wurde da von beraten gesagt, dass es legal ist. Woher soll ein Kunde da noch wissen was sache ist wenn nicht mal Microsoft das weiß? Ich bin jetzt echt kein PC Anfänger aber da blicke ich nicht mehr durch. Es gab dazu doch auch urteile vom BGH und was gebrauchte Software kostet entscheidet doch immer noch der Verkäufer.

  5. Ich frage mich immer noch wie man einen illegal Windows 10 Key erkennen soll?
    Steht das mit dran? Am Preis selber kann man es nicht erkennen.
    Wenn man bei Google nach „Windows 10 kaufen“ sucht, bekommt man sofort unendlich viele Angebote die bei 10 bis 20 Euro liegen. Das ist also der Marktpreis/Marktwert.
    Daher gehe ich davon auch aus das die Keys für 10 bis 20 Euro auch vollkommen ok sind.

    And die UVP muss sich nun mal kein Händler halten. *Grafikkarten* *hust *hust*
    Ich kann auch einfach ein Smartphone was 500€ kostet für 50€ bei Ebay verkaufen. Ist es damit illegal? Nein ist es nicht.

  6. Ach ja, in der Sache selber scheinen die Staatsanwälte zu heiß gebadet zu haben. Das Zauberwort lautet hier OEM-Lizenz. In Deutschland sind diese Lizenzen absolut legal. Wenn man sich also nicht gerade selbst durch eine Aussage belastet, muss man dem Beschuldigten immer unterstellen, er sei vom Erwerb einer OEM-Lizenz ausgegangen, und mit denen zahlt man für Office-Produkte auch maximal zweistellige Beträge. Alleine aus dem Umstand „günstig“ kann deshalb nicht auf den Vorsatz einer Straftat geschlossen werden.

    Ich kann nur mutmaßen, was hier im Hintergrund passiert. Ein redlicher Staatsanwalt würde so jedenfalls nicht vorgehen. Man muss natürlich dazu wissen, dass Staatsanwälte weisungsgebunden sind, das heißt, dass die höhere Stelle im Bedarfsfall das Denken übernimmt. Oder anders ausgedrückt könnte man auf die Idee kommen, dass hinter den Strafanzeigen politische Gründe stehen. Unser Staat freut sich ja aktuell ganz dolle über den neuen amerikanischen Füh…Präsidenten und die wiedergefundene transaltlantische Arschkriecherei. Da will ich nicht ganz ausschließen, dass da bestimmte „Wünsche“ hinsichtlich Microsoft-Produkten über rote Telefone geäußert worden sein könnten.

    Verschwörungstheorie? Liefert mir eine bessere Erklärung, das Problem ist jedenfalls schon zig Jahre alt. Und größere Langeweile sollte bei den Strafverfolgern auch nicht ausgebrochen sein, immerhin müssen aktuell ja Maskenmuffel und sozial distanzlose Personen mit der vollen Härte des Strafverfolgungsapparates diszipliniert werden.

    (PS: Ich mag unsere Polizisten unterhalb der Führungsebene. Weiter oben werden aber in letzter Zeit falsche Prioritäten gesetzt.)

    • Ach am Arsch wären das oem Keys würde man die so vermarkten entsprechende Gesetze dazu verlinken und könnte deutlich mehr Geld nehmen weil es tatsächlich legal wäre.
      Die Keys sind nicht mehr wert als ein beliebiger generierter Key von einer beliebigen Serialsseite und verdammt das weiß auch nahezu jeder der die kauft.
      Wer solche Keys kauft weiß einfach nicht wo er den selben Key einfach so bekommt…

  7. Ich verrate an dieser Stelle mal etwas, was die Polizei bestimmt nicht gerne hört:

    Die Polizei kann Euch grundsätzlich am Allerwertesten lecken. Egal ob Ihr Zeuge oder Beschuldigter seid: ihr müsst nicht mit der Polizei reden, nicht zu „Ladungen“ erscheinen, keine Köperflüssigkeiten abgeben und auch sonst nix. Der Polizist hat Euch genauso viel zu sagen wie der Penner unter der Brücke.

    Hoheitliche Maßnahmen laufen über die Staatsanwaltschaft oder über das Gericht.

    • Oh man. Traurig, dass so pauschale Aussagen von einem Anwalt kommen.

      Ich zitiere hier mal die Stpo:

      §81a:
      (2) 1Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu. 2Die Entnahme einer Blutprobe bedarf abweichend von Satz 1 keiner richterlichen Anordnung, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat nach § 315a Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 und 3, § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2 und 3 oder § 316 des Strafgesetzbuchs begangen worden ist.

      Also bezogen auf die Körperflüssigkeiten vollkommener Quatsch es sei denn, die Du beziehst es nur auf ne Urinabgabe. Aber wie gesagt, deine Aussage ist sehr undifferenziert und sorgt schlimmstenfalls dafür, dass irgendjemand hier nen Widerstand hinlegt, weil er meint in einem Onlineforum von einem Anwalt beraten worden zu sein und keine Blutentnahme abgeben will.

      Bitte bei solchen Ratschlägen erst denken und dann posten.
      Mein Tipp, freundlich sein, die Dinge mitmachen, die man mitmachen muss und den Rest freundlich aber bestimmt verweigern.

      • Kinki, Gott des gefährlichen Halbwissens 😉

        Weiter hinzuzufügen ist, dass die Polizei auch auf Anordnung der Staatsanwaltschaft vorladen kann. Da steht dann trotzdem Polizei drauf und diese Lädt auch vor…steht halt bloß auf Anordnung der Staatsanwaltschaft drauf..als ZEUGE hat man diesem auch folge zu leisten.

        Bevor man also Kinikis halbgaren Ratschlägen folgt lieber den Brief genau durchlesen bevor man ihm nach dem Motto „Die Polizei kann Euch grundsätzlich am Allerwertesten lecken. Egal ob Ihr Zeuge oder Beschuldigter seid: ihr müsst nicht mit der Polizei reden, nicht zu „Ladungen“ erscheinen,“ in die Tonne kloppt. Kann sonst teuer werden 🙂

      • Wenn du mitten im Post aufhörst zu lesen, kann ich dir auch nicht helfen. Hättest du den letzten Absatz zur Kenntnis genommen, hättest du dir dein Geflame glatt sparen können.

    • Nein, das stimmt nicht. Selbstverständlich muss man als Beschuldigter bei der Polizei nicht erscheinen, als Zeuge seit 2017 hingegen schon, wenn in der Vorladung der Polizei steht, dass der Vorladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Hierzu genügt schon eine kurze Absprache zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft. Dann MUSS man als Zeuge zwingend auch bei der Polizei eine Aussage machen, sofern man sich nicht selbst belastet und kein Zeugnisverweigerungsrecht besteht.

      Und selbstverständlich darf die Polizei bei einer Straftat die Identität einer Person feststellen, bei Gefahr im Verzug (natürlich sehr eng auszulegen) auch Maßnahmen anordnen, die eigentlich einem Richter vorbehalten sind.

    • Gefährliches Halbwissen hier. Auch die Polizei kann Zeugen auf Anordnung der Staatsanwaltschaft vorladen. Geschieht dies, MUSS man erscheinen/ Stellung beziehen. Ich weiß Kinki, Halbwissen ist „kinda your thing“ aber hier kann es ziemlich teuer werden. Dies geschieht dann übrigens auch über die Polizei, dort steht dann in dem Schreiben, dass die Staatsanwaltschat die Vorladung erbeten hat. Also nicht wie Kinki sagt nur reagieren wenn da Staatsanwaltschaft drauf steht und den schrieb von der Polizei einfach in die Tonne kloppen

      Ich zitiere hier mal „Etwas anderes gilt, sofern die polizeiliche Ladung auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft erfolgt. Seit Änderung der Strafprozessordnung vom 24.08.2019 sind Zeugen gemäß § 163 Abs. 3 StPO nunmehr verpflichtet, einer Ladung Folge zu leisten, soweit diese von Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (hierzu zählt insbesondere die Polizei) aufgefordert werden und die Ladung im Auftrag der Staatsanwalt erging.“

  8. Eigentlich sollte es ja jedem bekannt sein, dass man sich nie selbst belasten muss und als Beschuldigter garnicht aussagen muss.

    • Das haben alle zwar aus dem Fernsehen gelernt, aber in der Realität läuft das leider anders. Was glaubst du, wie oft ich Ermittlungsakten in den Händen halte, in denen das einzige substantielle Beweismittel die Aussage des Beschuldigten ist? Ich glaube, in der Stresssituation der Konfrontation mit der Polizei vergessen viele Leute die goldene Grundregel Nummer 1: Fresse halten! Sie glauben vielleicht, das der Spuk schneller vorbei ist, wenn sie reden, oder dass sie dadurch irgendwelche Punkte machen. Alles Quatsch.

      Die Profi-Beschuldigten („ich sage nix, rufe meinen Anwalt an, und alles weitere dann bitte über den.“) sind deutlich in der Minderheit.

      • Der Polizist in meiner Familie nennt das immer „Affen vom Baum schütteln“. Es wird einfach mal ein bisschen rumgerührt und irgendwer belastet sich am Ende schon selbst, selbst wenn man bis dato nix handfestes hat.

      • Ja tw. versuchen die Polizisten einen auch richtiggehen einzuschüchtern damit man was sagt. Aber da sind die Leute zum teil selbst schuld, eigentlich hört man von jedem Rechtsgelehrten: Klappe halten!

  9. Das schlimme ist ja, dass wenn es zu einer Durchsuchung kommt und die deine Computer usw. mitnehmen ist es komplett egal ob du irgendwann mal verurteilt wirst oder was auch immer, deinen Kram bist du los. Es ist selbst mit Anwalt und co. fast unmöglich zu unrecht beschlagnahmte Geräte wieder zu bekommen.

    Ein Bekannter von mir wurde mal Opfer von Identitätsdiebstahl und es gab bei ihm eine Durchsuchung. Es wurden zwei Laptops und ein Gaming PC beschlagnahmt und sein Smartphone. Geräte die damals über 10.000€ wert waren.

    Es stellte sich schnell raus, dass jemand seine Identität geklaut hatte.

    Es hat 5 Jahre !!! gedauert bis er seinen PC und einen Laptop wieder hatte. Natürlich von der Hardware her inzwischen völlig unbrauchbar. Sein Smartphone und den zweiten Laptop hat er nie wieder bekommen und auch keinerlei Entschädigungen. Nicht mal eine Entschuldigung gab es.

    • Dann hatte er einen sehr miserablen Anwalt, denn eigentlich ist das recht klar nach §2 Strafverfolgungsentschädigungsgesetz (StrEG) geregelt. Zwar wirst du nichts dagegen machen können, wenn sich das Verfahren ewig hinzieht. Aber dir steht bei Freispruch eine komplette Erstattung jeglicher Schäden durch die Ermittlungsmaßnahmen zu – und je länger die dauern umso höher wird diese Summe eben.

      Gut, der Schaden ist jetzt bei rein privater Nutzung recht schwierig zu beurteilen, da müsste man vermutlich erstmal darlegen wieviel die Miete entsprechender gleichwertiger Endgeräte über einen solchen Zeitraum kosten würde.

      Lustiger wirds wenn das allerdings Geräte sind, die du nicht nur zum Privatvergügen sondern auch beruflich nutzt. Da stehen dann ganz andere potentielle Schadenssummen im Raum, die dir ebenfalls zu erstatten sind.

      • Ist ja schön und gut, dass das alles so klasse geregelt ist, das hilft dir aber nichts, wenn du deinen Kram einfach nicht zurück bekommst.

        Und die Anwaltskosten um Entschädigungen oder sonstwas zu erhalten, musst du trotzdem zahlen. In der Regel lohnt sich das nicht, weil die Anwaltskosten am Ende höher sind als der Schaden.

        Sein Anwalt hat ihm nach einigen erfolglosen Versuchen dann ganz ehrlich gesagt, dass er natürlich gerne weiterhin das Geld annimmt für immer weitere Maßnahmen, aber dass diese zu 99% zu nichts führen werden und er mittelfristig höhere Anwaltskosten hätte als es kosten würde die Geräte einfach neu zu kaufen.

        Ich kenne das aus einer ähnlichen Situation. Gegen mich lief mal (unberechtigter weise!) ein Ermittlungsverfahren wegen Computerbetrug. Angeblich hatte ich irgendeine Überweisung an Jemanden getätigt der eine Art kriminellen Ring geführt hat und Daten ausgespäht hat oder sonstwas und deshalb wurde wegen dieser Überweisung gegen mich ermittelt. Die angebliche Überweisung lag Jahre zurück (war kurz vor der Verjährung), ich selbst wusste nicht mal mehr ob ich an diesen Herren aus welchen Gründen auch immer mal was überwiesen hatte. Vielleicht hab ich mal was per Kleinanzeigen oder sonstwas bei dem gekauft.

        Zum Glück kam es zu keiner Durchsuchung oder sonstwas bei mir, aber es lief eben ein Ermittlungsverfahren. Mir wurde direkt angeboten, dass dieses Verfahren für 400€ Spende an eine Gemeinnützige Organisation eingestellt werden kann. Ein Anwalt aus dem Bekanntenkreis meinte dann, ich soll die Spende einfach zahlen, denn wenn ich einen Anwalt nehme um das aus der Welt zu schaffen wird es mich genausoviel kosten und so hat immerhin die Kinderkrebshilfe was davon.

        Hab ich dann auch gemacht. Man ist hier einfach der gelackmeierte, weil man selbst als völlig Unschuldiger auf seinen Scheiß Kosten sitzen bleibt am Ende.

    • Dass man den Kram bei einer Durchsuchung los ist, ist totaler quatsch. Erstmal kommt es auf den Grund der Beschlagnahme an. Nach § 94 StPO beschlagnahmte Gegenstände dürfen nur so lange in Verwahrung genommen werden, wie sie „für Zwecke des Strafverfahrens benötigt werden“. Werden also auf dem Rechner keine Beweismittel gefunden und unterliegen sie auch nicht der Einziehung, sind sie durch die Staatsanwaltschaft allerspätestens nach Abschluss des Verfahrens herauszugeben. Wurde der Rechner natürlich aus einer Straftat erlangt (z.B. Diebesgut) oder für die Begehung von Straftaten genutzt (z.B. Besitz von Kinderpornografie), erhält man ihn selbstverständlich nicht mehr zurück.

      Entweder dein Bekannter hat dir hier Mist erzählt oder die Staatsanwaltschaft / Polizei hat Mist gebaut und er hatte nen sehr sehr schlechten Anwalt.

      • In der Theorie ist das richtig. In der Praxis stapeln sich die Elektrogeräte in der Forensik über Jahre und warten dort auf die Auswertung. Ja, du kriegst deinen Computer und dein Smartphone nach 3 Jahren oder so zurück, und was hast du dann davon? Bei der heutigen Entwicklung der Technik ist das etwas besserer Elektroschrott. Im Zweifel hast du dir längst Ersatz besorgt.

        Lustigerweise geht die Auswertung bisweilen schneller, wenn der Computer gut verschlüsselt ist. Dann merken die Heinis, dass sie eh keine Chance haben, und dann spart man sich immerhin die Zeit, die für Klonen und Auswertung der Festplatte draufgehen würde.

        Und noch ein kostenloser Tipp für alle: Euer Fingerabdruck ist die denkbar schlechteste Sperre fürs Smartphone. Grund: Die Ermittler können Euch zwingen, Euren Daumen auf das Gerät zu legen, aber sie können Euch nicht zwingen, Passwort oder PIN zu nennen.

      • Wie kinki (und der muss es wissen) ja sagt, ist das in der Theorie alles schön und gut. Hilft dir aber nix, wenn du deine Geräte einfach nicht wieder bekommst.

        Da kannst du noch so im Recht sein, du kannst halt nicht einfach zur Polizei fahren und deine Geräte dort raustragen.

        Und wenn du mit einem Anwalt dagegen vorgehst hast du immer weiter und weiter Anwaltskosten die dir keiner erstattet, selbst wenn du völlig im Recht bist. Und schneller geht es dann trotzdem nicht.

      • Ein Smartphone das eingezogen wird bekommst du nach ca. 15 Monaten zurück, dass ist aktuell die Zeit die man braucht, bis die Daten von der Polizei im Labor ausgelesen wurden. Die 15 Monate kommen durch die Auslastung und Unterbesetzung zustande, so lange wird sich dann auch das Verfahren herausziehen und bei so einer Lappalie wie ein Windows Key wirst Du auch keine Priorität haben.

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