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Das Hausrecht von Facebook ist ohne Anhörungsverfahren unwirksam. Das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Löschpflichten hat fundamentale Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit und auf Facebook. (Via)

Kinki, der mir das Urteil heute verlinkt hat, schrieb von einem „Meilenstein für die Meinungsfreiheit“. Für mich ist dieses Urteil ehrlich gesagt nicht so ganz nachvollziehbar: Im Prinzip geht es doch im Kern wieder darum, dass irgendwelche Wutbürger pissed sind, weil irgendeiner von ihren „das wird man doch wohl noch sagen dürfen“-Posts auf Facebook gelöscht wurde. Seit Jahren nimmt die Verrohung und der Hass in den sozialen Netzwerken stetig zu – ab jetzt darf Facebook solche Posts nicht mehr direkt löschen, sondern muss erst mal ein „Anhörungsverfahren“ durchführen? Was für ein Bullshit. Jahre lang haben „die Leute“ rumgeheult, dass Facebook solche Hass-Posts nicht direkt löscht und jetzt kommt es zu so einem Urteil, das (für Deutschland typisch) jede Menge Bürokratie einführt und im Grunde ins genaue Gegenteil zielt. Wie gesagt: Für mich schwer nachzuvollziehen…

„So nüchtern lässt sich die Entscheidung des BGH zum sogenannten „virtuellen Hausrecht“ zusammenfassen. Ihre Brisanz wird deutlich, wenn man auf die Konsequenzen schaut:

– Weil sich in den Kommunikationsstandards von Facebook kein Anhörungsverfahren findet, muss das nun geschaffen werden. Bis dahin sind die Nutzungsbedingungen keine wirksame Rechtsgrundlage für Äußerungen.

– Alles, was nicht strafbar ist, ist auf der Plattform erlaubt. Bis der Mangel behoben ist, gilt das Strafrecht unmittelbar als Maßstab für die Zulässigkeit von Äußerungen.

– Nichts, was bei Facebook gepostet ist, darf mehr gelöscht werden, wenn es nicht strafbar ist.

– Alles, was in der Vergangenheit gelöscht wurde, muss Facebook daraufhin überprüfen, ob es strafbar ist. Andernfalls kann Facebook mit Erfolg auf Freischaltung der gelöschten Beiträge verklagt werden.

– Das Anhörungsverfahren muss den Anforderungen des BGH entsprechen.

– Für die Zukunft muss Facebook sich Nutzungsbedingungen geben, die die Meinungsfreiheit der Nutzer in Abgrenzung zum Strafrecht wahren.“


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65 KOMMENTARE

  1. Von mir aus können soziale Medien dicht machen. Ich fand die Zeit besser in der das Geschwafel nur den eigenen Umkreis betroffen hat und nicht jeder ein Milliardenpublikum erreichen konnte. Große Aufmerksamkeit (vorallem politisch) gelang meist nur mit einem redaktionellen Einfluss. Die ganze Gossensprache heute ist einfach nur ermüdend. Atila und Konsorten, wären wahrscheinlich nie groß geworden.

  2. Ich will auf sozialen Plattformen in erster Linie ein soziales miteinander und keine toxische Umgebung. Wenn sich Leute gegenseitig permanent irgendwo in den Kommentarspalten angiften, dann erwarte ich schon, dass die Seitenbetreiber hier aktiv werden und auch gegen diejenigen vorgehen, die Gift und Galle spucken, auch wenn sie dabei keine Straftaten begehen. Ich kenn es von anderen (kleineren) Seiten nur so, dass dort in den AGB drinsteht, dass die Leute respektvoll miteinander umgehen. Wer das nicht tut, fliegt raus.

    Das ist zwar vage, aber nicht weniger vage als manche die Stratftatbestände im StGB. Was z.B. unter Volksverhetzung oder Beleidigung fällt, lässt sich in einigen Fällen so schwer feststellen, dass sich selbst die Deutschen Gerichte häufig uneins darüber sind.

    Darüber hinaus muss man natürlich mal vom oben genannten abgesehen auch berücksichtigen, dass Facebook wenn es nach dem Gericht ginge, jeden Bot und jeden Porno-Spammer-Account anhören muss, bevor eine Löschung des Kontos durchgeführt wird. Da würde ich mir dann doch mal wünschen, dass die entsprechenden Gerichte eine Kommentarfunktion auf der Homepage des Gerichts einfügen und uns allen mal zeigen, wie sie selbst die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und anderen Grundrechten im Internet umsetzen, wenn das nächste mal ein Urteil gesprochen wird, das einen Shitstorm in deren Kommentarbereich auslöst.

    • Und ich möchte das Gegenteil! Ich möchte sagen dürfen was ich gerade über das Thema denke und was meine Meinung ist und nicht von irgendwem bevormundet werden!

      Wenn es jemanden nicht passt was ich gesagt habe kann er es ja ach ignorieren oder versuchen mit einer sachlichen Diskussion mich umzustimmen. Aber Zensur und Bevormundung nur weil sich jemand beleidigt fühlt sollte in einer gebildeten Demokratie nicht der Weg sein. Eine gute Demokratie hält alles aus!

    • Ich versuche mal, das zu sortieren.

      Die „toxische Umgebung“, wie du sie nennst, ist eigentlich gar nicht das Thema dieser Sache. Wenn sich die Leute Beleidigungen um die Ohren knallen (Arschloch, Huso usw.), dann kann FB dies nach wie vor löschen. Der einzige Unterschied ist, dass der Gelöschte zukünftig eine Mail bekommt, in der drinsteht „XYZ ist eine Formalbeleidigung, deshalb gelöscht. Wenn du das anders siehst, schreib uns eine Mail an lmaa@facebook.com“ usw. Aber effektiv wird und bleibt dieser Müll gelöscht. Der „respektvolle Umgang“, den du einforderst, ist also nach wie vor ohne weiteres durchzusetzen.

      Auch Pornospam kann ohne weiteres in gleicher Weise gelöscht werden, wenn er den Gemeinschaftsstandards widerspricht.

      Worauf die Urteile abzielen, hat eine ganz andere Stoßrichtung, nämlich Meinungen, die – respektvoll und nicht beleidigend – Facebook nicht passen. Ich bediene mal ein Klischee: Ein Post „Flüchtlinge sind laut BKA-Statistik x-mal krimineller …“ fällt nach mancher Gutmenschendefinition unter „Hatespeech“, ist aber irgendwo zwischen Tatsachenbehauptung und Meinung, jedenfalls aber keine Beleidigung oder sonstwie rechtswidrig. Dererlei Posts können nun nicht mehr unter pauschalem Verweis auf „Gemeinschaftsstandards“ gelöscht werden. Verstehst du den Unterschied? Das ist eine ganz sachliche Aussage, die nichts mit „toxischer“ Diskussion o. ä. zu tun hat, sondern lediglich einen Inhalt hat, der den Herren im Silicon Valley aus ideologischen Gründen nicht passt.

      Die Diskussionskultur wird sich durch dieses Urteil also in keinster Weise verschlechtern. Im Gegenteil, vielleicht wird sie sogar besser, wenn sich Facebook auf wirkliche Beleidigungen konzentrieren kann und nicht mehr tausenden Meldungen von gefühlsverletzten SJW-Schneeflöckchen nachgehen muss.

  3. Ich glaube das wird dazu führen, dass sich viele gemäßigte Menschen mehr aus dem Internet zurückziehen. Selbst mit den Löschungen sind Twitter, Facenook und eigentlich unerträglich – mit dem Urteil kann das eigentlich nur noch schlimmer werden.

    Wenn es dann Leute gibt, die nur als Leser diese Medien konsumieren und da vielleicht auch noch den Großteil ihrer Informationen beziehen, sehe ich eher schwarz.

    • . Selbst mit den Löschungen sind Twitter, Facenook und eigentlich unerträglich

      Zieh doch nach Nord Korea da könntest du glücklich werden, da wird auch alles „gelöscht“ was dem dicken Mann nicht gefällt. Könntest dich da ganz wohl fühlen.

  4. Bei so „Monopol“ Unternehmen wie Facebook, Twitter und co. finde ich es ganz richtig das sie nicht einfach so alles Löschen können was ihnen nicht in den kram (Hausrecht) Passt.

  5. Ist doch gut , so kann Facebook sich jetzt nicht mehr drücken in dem sie halt nur löschen. Sondern müssen jetzt Strafrechtlich prüfen und wenn ein verstoß vorliegt hoffe ich das die Verfasser dann auch belangt werden.

    Ist doch eigentlich ein Eigentor da könnte sich der eine oder andere braune Suppenkasper noch wundern.

    Hängt natürlich ein Rattenschwanz mit dran

    • Der Rattenschwanz wird nach meiner Einschätzung nach kaum die Poster treffen, sondern hauptsächlich Facebook & co. Es gibt nämlich überhaupt keine zwei Meinungen darüber, dass strafrechtlich relevante Inhalte gelöscht werden können. Beleidigung, Volksverhetzung usw. Das ist überhaupt nicht das Thema.

      Es geht ganz überwiegend um Meinungsäußerungen wie „Soldaten sind Mörder“ oder eben äquivalente Aussagen z. B. über Migranten, es geht um „Klimaleugnung“ und ähnliches. Und das Verfassungsgericht hat eben die Meinungsfreiheit immer sehr weit gefasst. Der Grundsatz ist, dass, wenn von verschiedenen möglichen Interpretationen einer Aussage in ihrem konkreten Zusammenhang auch nur eine zulässig ist, ist die gesamte Aussage von der Meinungsfreiheit gedeckt. Am Soldatenbeispiel dann eben in etwa, dass Soldaten im Krieg mitunter Leben auslöschen. Der Mörder-Begriff wird eben nicht wörtlich , sondern in diesem Zusammenhang als überspitzte Darstellung der Aufgabe eines Soldaten verstanden. Im hier entschiedenen Fall wurde die Aussage „Migranten sind Verbrecher“ (sinngemäß) in dem Zusammenhang ausgelegt, dass die Aussage einen Kommentar zu einer Pressemeldung darstellte, laut derer eben mal wieder jemand „bereichert“ worden war. Also eben nicht im Wortsinne „ALLE Migranten sind …“, sondern „DIESE BESCHRIEBENEN Migranten sind …“.

      Wenn du die Maßstäbe des Verfassungsgerichtes anlegst (und nicht die – sorry – linksgrüner Schneeflöckchen), dann kann in schätzungsweise 99% aller Aussagen klar zwischen strafbar und nicht strafbar unterschieden werden.

      Und wie gesagt, das bisschen, was eindeutig strafbar war, wurde schon immer gelöscht.

      • Long Story short. Man kann seine dumme Scheiße wieder verstärkt absondern und sich hinter der Meinungsfreiheit verstecken.

        • Ich danke für diesen Einwurf, denn er steht exemplarisch für den verbreitesten Fehler im Umgang mit der Meinungsfreiheit.

          Korrekt ist nämlich das Gegenteil: Man kann seine Meinung grundsätzlich frei äußern, ohne dass sich Zensoren hinter dem Schlagwort „Hassrede“ verstecken und von dort aus die Grenzen des Sagbaren willkürlich verschieben können.

          Lieber Heckenpenner, das Grundrecht ist der Regelfall, seine Einschränkung ist die Ausnahme. Das gilt für alle Grundrechte. Das ist ein wichtiger Stützpfeiler des liberalen Rechtsstaates.

          Auf einem Feld steht ein einzelner Baum. Nach unserem Grundgesetz ist das freie Feld die Meinungsfreiheit, auf der wir uns ungehindert bewegen dürfen, wir dürfen lediglich nicht den Schatten des Baumes betreten, wo die Meinungen rechtswidrig sind.

          Nach deinem Verständnis brennt die Sonne des Unsagbaren gnadenlos auf das Feld, und der Staat hat uns gnädigerweise den Baum des Sagbaren hingestellt, unter dem wir Schatten finden.

          • Dem widerspreche ich gar nicht. Nun gebietet es schon einer gewissen Ironie, dass gerade eine rechte Minderheitspartei das sagbare immer weiter verschieben möchte. Geschenkt. Ein gewisses Hausrecht sollte einer Plattform aber erhalten bleiben

          • Genau so ist es richtig. Aber das dumme Scheiße als solche bezeichnet werden darf und auch dies von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, das ist ein ebenso wichtiges Detail, welches ebenfalls häufig in Vergessenheit gerät.

          • @Heckenpenner: Ich gehe mal davon aus, dass du weniger als meine 46 Lenze auf dem Buckel hast, vermutlich sogar deutlich weniger. Du würdest dich wundern, was in den 80er, 90ern und 2000ern so alles sagbar war!

            Glaubs mir oder auch nicht, aber wenn eine rechte Minderheitenpartei die Grenzen des Sagbaren verschieben möchte, dann ist das zwar nicht falsch, lässt aber unter den Tisch fallen, dass eben diese Grenzen im letzten Jahrzehnt sehr stark nach links verrückt worden sind.

            Das Hausrecht bleibt FB & co. ja erhalten. Keine Beleidigungen? Keine Pornos? Kein Problem! Sowas kann ohne Probleme über die Gemeinschaftsstandards durchgesetzt werden. Es geht wirklich nur um Meinungsäußerungen, die können zukünftig nicht mehr so einfach wegzensiert werden.

            @Muchel: Es hat nie jemand bestritten, dass du das Recht hast, alles, was du willst, für dumme Scheiße zu halten und dies auch zu äußern. Du darfst sogar Baerbock für eine geeignete Bundeskanzlerin halten; eine Meinung muss nicht richtig sein! 😉

            Was du nicht darfst, ist die Äußerung von dummer Scheiße zu unterbinden. Gefühlt 80% aller Politiker reden doch via Schließmuskel! Wo sollen denn die ganzen Verdauungsprodukte sonst hin?!

          • Was alleine hier teilweise an zB homophobem Mist geschrieben wird braucht nunmal Gegenwind. Du willst aus allem eine politische Angelegenheit machen.. mach das, halte deine Meinung für die einzig wahre, passt schon

  6. Liebe Leute, wer mir hier eindeutig definieren kann, was „Hassrede“/“Hatespeech“ ist, dem schicke ich sofort meine Allimania-Special Edition!

    In den letzten Wochen konnte ich hier mehrfach Kommentare lesen, dass es nicht gut sei, wenn private Unternehmen wie Facebook/Twitter/Google über die Meinungsfreiheit entscheiden. Mit würde ja interessieren, ob diese These hier mehrheitsfähig ist, oder ob es davon abhängt, ob gute oder schlechte Meinungen zensiert werden sollen.

    In den Facebook-AGBs steht sinngemäß drin, dass FB alles löschen darf, was nicht ihren Gemeinschaftsstandards entspricht. Das ist ungefähr so präzise wie die Aussage „ich esse Sachen, die mir schmecken“. Soll das der Maßstab sein, an dem sich die Meinungsfreiheit bricht?

    Um das zu betonen: Wir reden hier nicht über strafbare Inhalte. Beleidigung, Volksverhetzung, falsche Verdächtigung … all dies durfte schon immer gelöscht werden und wird weiter gelöscht werden.

    Ach so, am Rande: Der BGH hat genau so argumentiert, wie ich hier seit Ewigkeiten predige: Facebook & co. sind aufgrund ihrer Dominanz faktisch wie Behörden an die Grundrechte gebunden. In den Worten der Richter: „Wenn private Unternehmen – wie hier – in eine dominante Position rücken und die Bereitstellung schon der Rahmenbedingungen öffentlicher Kommunikation selbst übernehmen, kann die Grundrechtsbindung Privater einer Grundrechtsbindung des Staats im Ergebnis nahe- oder auch gleichkommen.“ Facebook & co. haben sich neutral zu verhalten. Sie sind Plattform für Meinungsaustausch, deshalb dürfen sie – durch ihre Löschungen – nicht selber zum Teilnehmer am Meinungsaustausch werden.

    Steve, wenn du mit deiner Tirade sagen willst, dass so manche Meinungsäußerung schwer erträglich ist, dann werde ich der letzte sein, der Dir darin widerspricht. Das gilt – aus meiner Sicht – ebenso für den linken wie den rechten Rand des Meinungsspektrums. Wer aber nicht bereit ist, ALLEN die Meinungsfreiheit zuzubilligen, selbst demjenigen, dessen Meinung ihm Brechreiz verursacht – bis zur Grenze der Strafbarkeit (siehe oben) -, der ist ein Gegner der Meinungsfreiheit.

    Ganz oder gar nicht. Weniger als 100% Meinungsfreiheit (nicht strafbarer Meinungen) bedeutet 100% Totalitarismus. Bitte erkennt das endlich: Ihr seid nur dann für Meinungsfreiheit, wenn ihr die Meinung Eures ärgsten Feindes gegen Zensur verteidigt. Ihr könnt ihn kritisieren, ihr könnt ihn ignorieren, aber ihm nicht den Mund verbieten.

    • Ganz ehrlich und unverblümt: Halt die Fresse Kinki.
      Wer so einen scheiß noch gut finden kann der sollte entgültig aus dem Netz verschwinden und zurück an seinen Stammtisch gehen.
      Wäre ich Facebook hätte ich meine Deutsche Seite einfach geschlossen und alle Kunden aus DE ausgesperrt. Das ist das der größte Unsinn den ich je gelesen habe.
      Hier merkt man klar das es einigen Leuten nur darum geht anderen das Leben schwer zu machen.

      • Ich schließe aus deinem Post, dass du gewisse Aspekte anders siehst. Kannst du das vielleicht etwas spezifizieren? Ich würde gerne eine andere Perspektive kennenlernen, um sie zu verstehen. Findest du die Meinungsfreiheit zu umfassend? Sollten private Konzerne darüber entscheiden können? Ehrlich, mich interessieren deine Ansichten dazu. Und wenn du das ohne Kraftausdrücke schaffst, würdest du auch zu einem besseren Diskussionsklima im Netz beitragen, welches sicherlich auch in deinem Interesse liegt.

        • Du kannst gerne versuchen Eloquent zu klingen, aber letztlich feierst du hier ein Gesetzt das einzig und allein Hetzern und Mobbern hilft.
          Ich finde Meinungsfreiheit wichtig und kämpfe seit Jahren für eben diese. Aber dieses Urteil wird nur für noch mehr Filter und noch mehr Unsicherheit sorgen. Und letztlich wird es den Opfern noch schwerer machen gegen solche Beiträge vorzugehen.
          Aber hey, wichtig ist das die Hetzer nun über Migranten und die Linken schimpfen dürfen wie sie wollen. Das dabei ein paar hundert Kinder unter die Räder kommen ist solchen Leuten einfach egal.
          Wir freuen uns auf eine Zukunft in der Beiträge, in denen über die sexuellen Vorlieben der 12 Jährigen Anna auf Instagram fleissig gelacht wird, nun nicht mehr ohne weiteres gelöscht werden können. Denn da hat Peter ja nur seine Meinung geäußert und mit etwas schlauer Wortwahl das ganze nicht rechtlich angreifbar gemacht. TaDa… Und der Kinki freut sich.
          Und natürlich freuen wir uns auch wenn Horst jeden Morgen eine Statistig über, seiner Meinung nach, schwarze Verbrecher veröffentlich. Die darf man nun nicht mehr löschen, genauso wie man die Seite von Horst „Für mich sind Schwarze Mörder und Vergewaltiger“ erst nach 3 Wochen Prüfung und Anhörung vom Netz nehmen darf.
          Ja, auch hier freut sich der Kinki das er endlich mal Meinungen lesen kann die ihm gefallen. Also, das ist meine Meinung und so…

          Ja, wir freuen uns darüber das noch mehr zum Schutz von Hetzern und Mobbern getan wird. Es ist wichtig solche Personengruppen zu schützen, die Opfer landen dann in der Bild…
          Und von Diskussionsklima musst du mir nichts erzählen. Das wird von Rechten, die ja angeblich in ihren Rechten eingeschränkt werden und dann doch wieder diese Rechte bekommen, doch eh zerstört. Parallel mit allem anderen… Auch hier freud es den Kinki bestimmt

          • Hast du schonmal überlegt, dass das Klima sogar besser werden könnte, wenn Facebook sich auf rechtswidrige Inhalte konzentrieren kann, anstatt tausenden Meldungen von Schneeflöckchen nachgehen zu müssen, die sich in ihren Gefühlchen verletzt fühlen?

            Warum Kinder „unter die Räder kommen“, wenn man Linke und Migranten kritisieren darf, musst du mir erklären. Außer du bist der Meinung, dass es sich bei beiden Gruppen vorwiegend um Minderjährige handelt, was vermutlich gar nicht so falsch ist! 😉

            Über sexuelle Vorlieben von 12jährigen brauchen wir gar nicht reden, weil wir uns hier eindeutig im strafbaren Bereich bewegen. Damit bist du völlig neben der Spur.

            Weiter musst du mir erklären, was du mit dem Posten einer (korrekten) Statistik für ein Problem hast, wenn sich daraus ergibt, dass Zuwanderer dreimal krimineller als Einheimische sind. Können wahre Tatsachen in deinen Augen „Hetze“ darstellen?

            Alles in allem freut es mich, dass sich die Plattformen an klare Regeln halten müssen und nicht – wie in der Vergangenheit – Meinungen nach eigenen (gesellschafts-) politischen Präferenzen unterdrücken können. Es freut mich das gleiche Recht für alle.

            Oder bist du der Meinung, dass manche Menschen weniger Rechte haben sollten als andere?

      • Hast du überhaupt gelesen, was er geschrieben hat?
        Er hat mehrmals gesagt, dass es NICHT um strafbare Inhalte geht.

        Hier zwei Beispiele:
        Wenn ich sagen würde, dass bspw. Steve ein Idiot ist, der verbrannt gehört (Sorry Steve), dann wäre das Strafbar und Facebook darf es auch weiterhin löschen.

        Wenn ich sagen würde, dass Steve noch nie gute Inhalte produziert, und Allimania das schlimmste seit der Grünung des FC Bayern ist, und außerdem meinem Weltbild nicht passt, das er die Reptiloiden nicht vorkommen lässt, dann darf Facebook es nicht löschen, da es eben nicht gegen die Meinungsfreiheit verstößt. Egal wie unsinnig und dämlich meine Meinung auch sein mag.

        • Hast du dich mal mit Hetze beschäftigt?
          Mit Cybermobbing?
          Hast du mal Kinder gefragt wie die sich fühlen wenn man über sie Schmähvideos veröffentlicht?
          Diese Kinder müssen nun damit leben das sie keinerlei rechtliche Mittel mehr haben um gegen diese Hetzer vorzugehen.

          Ja, ich gratuliere zu diesem Urteil und allen die sich darüber freuen. Und wärend sich Hetzer und Verschwörungstheoretiker nun freuen wie sonst noch was dürfen andere Leute Kinder davon abhalten sich das Leben zu nehmen…. Schöne Leistung Absinthuis

          • Mobbing und Schmähvideos sind rechtswidrig und fallen nicht unter die Meinungsfreiheit. Offensichtlich hast du gar nicht verstanden, worum es geht.

    • Auweia, Kinkifail wirbelt mal wieder alles durcheinander.

      Warum ist die Meinungsfreiheit bedroht wenn ein privater Dienstleister auf seiner Plattform Kommentare löscht?

      Ich formulier mal Kinkifails Bedenken um: „Ich als Wutbürger/Merkelhasser/Querdenker will zwar meine Meinung loswerden aber bin zu faul auf die Straße zu gehen um dass zu tun. Deshalb muss die Möglichkeit erhalten bleiben dass man bei Facebook alles posten darf. Das ist schließlich die bequemste Art und Weise dass alle mich hören.“

      Die Meinungsfreiheit ist erst bedroht wenn der Staat repressiv gegen seine Bevölkerung vorgeht. Ein privates Unternehmen dass vllt. eine Art Monopol hat, muss dieses Monopol nicht unbedingt behalten. Dagegen kann man sich organisieren, das Monopol in anderen Medien kritisieren und Alternativen nutzen. Man könnte vllt. auch so schlau sein und seine Kritik so anständig formulieren dass man weiter auf Facebook posten darf. Das dazu die „das wird man ja wohl noch sagen dürfen- Fraktion“ nicht in der Lage ist, ist nicht unbedingt ein Problem der Meinungsfreiheit.

      Du bist doch auch ein Fan der freien Marktwirtschaft soweit ich mich erinnere. Warum soll diese hier nicht auch funktionieren? 😉

      • Ich fange hinten an: Der entscheidende Punkt ist, dass die sozialen Medien gerade keine freie Marktwirtschaft bilden, sondern Quasimonopole sind. Du hast zwar Recht, dass die Grundrechte an sich zunächst einmal Abwehrrechte gegen den Staat sind, aber es ist gefestigte Rechtsprechung, dass sie auch auf Quasimonopolisten ausstrahlen. Als einfachstes Beispiel der Vergangenheit sei das Telefonmonopol der Post genannt oder das Strommonopol der Stadtwerke.

        Und das ganze hat auch nichts mit „Kritik anständig formulieren“ zu tun. Das ist ein reines Strohmannargument. Ich kann bestimmte Tatsachen so sachlich wie ein Tagesschausprecher rüberbringen, und ich werde trotzdem gelöscht, wenn es der Plattform nicht gefällt. Keiner kritisiert Löschung wegen des Tonfalls, es geht um Löschungen wegen des Inhalts.

        Und als letztes das erste: Ja, als Wutbürger/Merkelhasser/Querdenker habe ich grundsätzlich dasselbe Anrecht, meine Meinung in derselben Weise äußern zu können wie ein Freitagshüpfer/Merkelschleimer/BLM-Fetischist. Es genügt NICHT der Meinungsfreiheit, wenn der Hasser nur ein Megaphon nutzen kann, während der Schleimer zur Primetime Fernsehsendezeit bekommt. Wir haben alle gleich viel oder gleich wenig Anspruch auf Facebook. Verstehst du das? Entweder alle oder keiner. Darum geht’s.

    • Und genau mit dieser Unterscheidung zeigt der Gesetzgeber, nicht digital zu denken. Im Netz ist jeder auch Teilnehmer, dass sit ganz normal. Das hat auch nichts mit „100% Totalitarismus“ zutun. Deinen Scheiß nicht mehr auf Facebook posten zu können ist keine Zensur. Und ja, das gilt für links wie für rechts.
      Wenn mich das zu einem „Gegner der Meinungsfreiheit“ macht, ist das eben so. Ich bin ja auch ein „Gegner der Freiheit“, weil ich den Monetarismus für die dümmste Erfindung seit dem Thomy-Tubenausroller halte.

      • Balnazza, ich weiß leider nicht genau, wie alt du bist, sonst könnte ich dich auffordern, mal an die Zeit vor der Liberalisierung des Telefonmarktes zurückzudenken. Aber vielleicht kannst du dir es vorstellen: Es gibt mit der Bundespost genau einen Anbieter für Telefonanschlüsse, genau einen Tarif und genau einen Apparat. Wenn du mit einer entfernten Person reden willst, gibt es neben dem Telefon genau eine Möglichkeit: hinfahren und Auge und Auge reden!

        Würdest du es in dieser Situation der Post überlassen, wem sie einen Telefonanschluss installiert? So nach dem Kriterium: deine Nase gefällt mir nicht, du hast zu dicke Finger für die Wählscheibe oder ich mag keine Brillenträger?

        Diese Stellung der Bundespost von damals ist nicht identisch, aber annähernd vergleichbar mit den großen sozialen Plattformen: es gibt keine Alternativen mit ansatzweise ähnlicher Reichweite. (Vergleichbar, wenn ich dir alternativ ein Dosentelefon anbieten würde, mit dem du per Schnur mit deinem Nachbarn reden kannst!) So, wie die Bundespost nicht bestimmen darf, wer an die wichtigste existierende Fernkommunikation angeschlossen wird, in etwa so darf auch Facebook & co. nicht willkürlich – die Willkür ist ein wichtiger Punkt – bestimmen, wer mit welchen Inhalten die angebotene Plattform nutzt.

        Das hat nichts mit digital zu tun, das ganze könnte genauso gut ein Netzwerk von Buschtrommeln sein, wenn die sich als Kommunikationsmethode etabliert hätten!

        Richtig ist im Grunde, dass im Netz jeder Teilnehmer ist, auch Facebook. Genau deshalb darf sich aber der eine nicht über den anderen erheben. Wie würdest du es finden, wenn ich der Herr über deine Meinungsfreiheit wäre? Ich bin doch auch nur ein Teilnehmer und nichts besseres als du. Genau das ist doch der Punkt: Facebook hat weder die Aufgabe noch das Recht, über die Grenzen deiner oder meiner Meinungsfreiheit zu richten.

        • Nach der Logik der Reichweite müsste jeder Bürger das Recht haben im Fernsehen und Radio aufzutreten. Drehen wir die Zeit ein paar Jahrzehnte zurück: Wer hatte schon soviel Reichweite wie die Tagesschau? Wenn Meinungsfreiheit bedeutet, ich habe ein Anrecht auf maximale Reichweite, dann ist es doch sehr unliberal, wenn irgendsoein Politiker im Fernsehen sprechen darf, ich aber nicht.
          Du hast aber kein Anrecht auf Reichweite. Du hast (zumindest meiner Ansicht nach) ein Anrecht darauf, deinen Kram im Internet zu posten. Und wenn sonst keiner deinen Kram duldet, kannst es immer noch auf einem eigenen Blog machen, ist sogar kostenfrei. Wenn du davon ausgehst auf Facebook eine signifikante Reichweite zu haben, dann wirst du die auch woanders haben – wenn sich denn wer außerhalb deiner Bubble die dich pusht dafür interessiert.

          • Deine Logik ist zwar in sich schlüssig, enthält aber einen kleinen Fehler. Die Meinungsfreiheit enthält nämlich tatsächlich etwas, was du Anrecht auf Reichweite nennst: die Meinungsäußerungsfreiheit. Du hast nicht nur das Recht, eine Meinung zu haben, sondern du darfst sie auch frei äußern und verbreiten. So stehts im Grundgesetz.

            Was folgt daraus? Eben dass jedermann dieselben Möglichkeiten (soweit vorhanden) zugebilligt werden müssen. Der Staat darf nicht sagen: Blonde dürfen auf dem Marktplatz auftreten, Brünette nur am Stammtisch was sagen, Ginger haben in der Öffentlichkeit die Fresse zu halten! Und Facebook & co müssen aufgrund ihrer Größe – das hatten wir schon – ähnlich dem Staat die bürgerlichen Grundrechte gegen sich gelten lassen.

            Dein Beispiel mit der Vergangenheit passt nicht, denn es war faktisch nicht möglich, 60 oder 80 Millionen Bürger in der Tagesschau zu Wort kommen zu lassen. Es war ja auch technisch nicht möglich, jedem Bürger den Betrieb einer Sendeanstalt zu erlauben; heute kann jeder einen Youtube-Kanal eröffnen.

            Der Umfang der Meinungsäußerungsfreiheit bestimmt sich also stets nach den technischen und praktischen Möglichkeiten. Und die Möglichkeiten, die die Plattformen heutzutage jedermann bieten, richten sich dann eben auch an jedermann.

            Hätte Facebook von vorneherein sagen können – nur als Beispiel – „wir sind eine Plattform für Katzenfreunde, Hunde haben hier nichts verloren“? Selbstverständlich. Aber dann wären sie nie so groß geworden, als dass wir jetzt über eine Grundrechtsbindung denken müssten.

            Wenn Steves Blog eines Tages von 2 Milliarden Menschen täglich gelesen und kommentiert wird, dann wird sich auch die Frage stellen, ob er die Kommentare seiner Hater unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit freischalten muss! Dann wäre dieses kleine Kommentarfenster hier tatsächlich signifikant für die Meinungsfreiheit. Aber ich schätze mal – no offense! – dass dafür noch ein paar Zehnerpotenzen fehlen!

      • ich glaube der bgh ist nicht der gesetzgeber (legislative), sondern judikative. präzedenzfälle gibt es in DE, anders als im angelsächsischen raum, ebenfalls nicht.

    • Ich würde sagen, daß hatespeech dort beginnt wo man sich
      einer natürlichen Person, Gruppe, … in ihren Augen abfällig,
      oder negativ bewertend ausdrückt.
      Darüberhinaus finde ich die Entscheidung auch wichtig, da es sich
      überall anwenden lässt. Ist es nicht ein Teil dessen weswegen wir Artikel 17 der EU Vorgabe abgelehnt haben, die Angst der Zensur mit Uploadfiltern.

      • Meep! Durchgefallen! „in ihren Augen“ ist das Problem: Du erhebst die subjektiven Befindlichkeiten einer Person oder Gruppe zum entscheidenden Kriterium. Stell dir mal vor, wir würden das auf das Strafrecht übertragen: Das Opfer einer Straftat wäre alleine zuständig, die Strafe für den Täter festzulegen, ohne Grenze, ohne Begründung, ohne Überprüfungsmöglichkeit. Merkste, oder?

        Tatsächlich brauchst du objektive Kriterien und objektive Richter. Es hat einen Grund, warum Justitia blind ist: sie soll ohne Ansehen der Person urteilen. Das ist aber dem „Opfer“ bzw. „Betroffenen“ gar nicht möglich.

        Die Frage, ob eine Äußerung von mir erlaubt oder verboten ist, kann nicht davon abhängen, ob du sie vielleicht in den sprichwörtlichen falschen Hals kriegst.

        Was Artikel 17 angeht, habe ich unten als Antwort auf Balnazza schon kurz skizziert: Es mag zwar gewisse Parallelen geben, aber die Zielrichtungen – zumindest in der offiziellen Lesart – sind völlig andere: Bei Artikel 17 geht es um Urheberrecht, hier geht es um Meinungsfreiheit. Eine Vermischung würde dann erreicht, wenn das Urheberrecht zu Zensurzwecken missbraucht würde, z. B. indem kritische Antwortvideos gelöscht würden, wenn sie Schnipsel aus dem Ursprungsbeitrag zum Zwecke der Diskussion verwenden.

    • Du bringst zumindest eines auf einen konkreten Punkt, den ich teile. Hatespeech und welcher Ton akzeptabel (in einem gesellschaftlichen Dialog, nicht unbedingt von einem rechtlichen Standpunkt) ist schwer zu definieren und wenn man 10 Leute fragt kommt man sicherlich auf diverse Meinungen.
      Die Gefahr ist, wie du ebenfalls sagst, dass Medien und Konzerne mit Monopolstellungen oder zumindest starkem Marktanteil in einem Sektor wie den sozialen Medien, ihre Macht missbrauchen können sei es jetzt aus persönlichem Interesse oder zum Beispiel durch politischen Druck (Stichpunkt Diktaturen, wenn rechtlich gewisse Meinungen verboten sind muss dies dann umgesetzt werden z.b.).

      Zum dritten Absatz ist dabei meine große Frage in welcher Form Plattformen gewisse Spielregeln (die allgemein gelten und nicht spezifisch auf z.B. eine politische Richtung zugeschnitten sind) zur Moderation festlegen dürfen, da sagt der Artikel ja auch, dass das Anhörungsverfahren notwendig ist, dass diese die Meinungsfreiheit nicht einschränken sondern nur den Ton definieren?

      Subjektiv würde ich sagen es gibt mehr rechten Hass (bzw in dieser Hinsicht ist es auch wieder schwer zu definieren wo jetzt Hatespeech beginnt oder), zum Beispiel in Form von Rassismus, dann gibt es natürlich auch darauf reagierend Leute (die ich eher in der stark linken Ecke einordnen würde), die einen ähnlichen Ton anschlagen… Da kann man jetzt subjektiv und objektiv unterscheiden ob ich jemanden der eine andere Person mit der Schaufel haut ebenfalls mit einer umhauen darf…

      Ich stimme dir zu, dass jeder ein Recht auf freie Meinungsäußerung hat, es sollte nur erforderlich sein diese in einem sinnvollen und angemessenen Ton zu formulieren.

      Das wichtigste ist denke ich die Definition von Hassrede, meiner Ansicht nach ist da halt eine rechtliche Auseinandersetzung notwendig, da, sowohl durch den gesellschaftlichen Wandel (im Ton) und durch die massiv gewachsene Reichweiten es oft Äußerungen gibt die darunter fallen könnten (sein es Aussagen über den wunderbaren Kommunismus von der einen Seite oder einige Sprüche die man von so einigen Leuten aus der AFD zitieren kann die im besten Fall „unbedacht“ (da sturzbetrunken über Maus und Tastatur rutschend) im Bereich der Rassisten und Neonazis fischen).

    • Ich wollte mich an dieser Stelle nur einmal bei dir bedanken, Kinki, weil du sehr häufig schreibst, was ich mir auch denke und was ich auch oft so schreiben möchte – nur fehlt mir leider die Muße.

      Du bildest immer einen angenehmen Gegenpol zur ansonsten doch recht linken Bubble auf diesem Blog und ich verfolge immer gerne die Diskussionen unter deinen Kommentaren. Halte durch und mach weiter so!

    • „Hassrede“/“Hatespeech“ ist, dem schicke ich sofort meine Allimania-Special Edition!

      Das entspricht nicht meiner Meinung und weil ich das höchste Wesen bin das alles weiß und alles alleine entscheiden sollte, muss dieser Meinung gelöscht werden weil ich mir sonst ins Höschen mache.

      Hab ich gewonnen ?

      • Hallo Herr Zuckerberg, Sie haben sich doch garantiert schon eine illegale Kopie von Herrn Krömers Privatrechner verschafft!

  7. Ohje, da werden sich die Wutschwurbler auf FB feiern.
    Auch irgendwie arm wenn man als Besitzer einer Plattform nichtmal mehr das Recht hat, gegen zweifelhafte Posts vorzugehen, bzw. einen nur Steine in den Weg gelegt werden.
    Hat auch meiner Meinung nach nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. Wenn ich bei jemanden zu Hause nur Bullshit quatsche und ich rausgeworfen werde, dann klage ich doch auch nicht dagegen und berufe mich auf die Meinungsfreiheit 😀

  8. Ich sehe die Reichsbürger schon mit den Hufen scharren. Die reichen gerne in Rahmen solcher Anhörungsverfahren ein 100 seitiges Pamphlet ein. In einigen Tagen gibt’s wie bei den GEZ einschlägigen Seiten ein Musterbrief. Bin froh sowas nicht bearbeiten zu müssen.

    • Die Gefahr ist wohl eher theoretisch. Weißt du noch, was Twitter dir vor 2 Jahren spurlos gelöscht hat?! Es wird eine verschwindende Minderheit sein, die überhaupt alle Löschungen nachvollziehbar protokolliert haben, und darüber hinaus dürfte jede Löschung vor 2018 eh verjährt sein. Nicht zu vergessen, dass jeder Prozess zunächst mal das Geld des Klägers kostet, und es bleibt immer das Risiko, dass das Gericht den betreffenden Post als strafbar einstufen könnte.

      Es wird wohl eher darauf hinauslaufen, dass die betreffende Klientel in nächster Zeit ziemlich viel neuen Rotz posten wird, geschützt dadurch, dass vorläufig praktisch nichts mehr gelöscht werden darf. Da kenne ich aber ein gutes Mittel dagegen: Lies es nicht!

      Für mich persönlich ist das Urteil jedenfalls kein Anlass, zu Twitter zurückzukehren. Ob ich da nur SJW-Müll finde oder neben SJW-Müll auch Reichsbürger-Müll, macht keinen wesentlichen Unterschied. Meine Freiheit ist, dass ich das komplett ignorieren kann.

      • Es geht hierbei nicht um mich. Es geht hier um Menschen mit gefährlichen Absichten denen nun auf Grund mangelnder Moderation Zugang zu großer Reichweite gewährt wird.

        Ich kann Blödsinn ein ordnen. Das Privileg hat aber nicht jeder in unserer Gesellschaft und wird davon beeinflusst. Und das beeinflusst uns ebenso, siehe: https://www.ndr.de/nachrichten/info/Wie-Reichsbuerger-Behoerden-lahm-legen,reichsbuerger102.html

        Wenn du also mal wieder länger auf einen Termin bei einer Behörde warten musst, könnte auch ein Reichsbürger dafür verantwortlich sein. Dazu kommen noch Impfgegner und Querdenker. Das diese Leute ihren Quatsch nun ungehindert auf Facebook etc. teilen dürfen wird die Lage sicher alles andere als entspannen.

        • Ja, ich finde auch, dass die Grünen viel zu viel Reichweite haben! 😉 Nein ernsthaft, man kann natürlich ganz grundsätzlich die Kommunikationsmöglichkeiten des Mediums Internet kritisch sehen. War es nicht Andy Warhol, der eine Coladose ins Museum stellte und forderte, dass sie bewundert werden solle wie alles andere dort? Sagte der nicht so etwas wie „5 Minuten Ruhm für jeden“? Das war zu einer Zeit vor dem Internet. Die Meinungsfreiheit im Sinne einer Möglichkeit, eine Meinung zu verbreiten, war im Grunde auf einen sehr elitären Personenkreis beschränkt: Rundfunk und Presse. Der Normalbürger hatte bestenfalls die Möglichkeit, seiner Lokalzeitung einen Leserbrief zu schreiben, aber selbst wenn der abgedruckt wurde, wurde er 30 km weiter schon nicht mehr gelesen, weil dort ein anderes Käseblatt im Briefkasten lag.

          War das besser? Wie gesagt, darüber kann man ganz grundsätzlich diskutieren. Aber ich prophezeihe mal, dass wir das Rad der Zeit nicht zurückdrehen können: Das Internet ist da, mit ihm die grenzenlose Kommunikation, und sie wird auch nicht mehr verschwinden.

          Was sind gefährliche Absichten? Ich frage das im Lichte der strafrechtlichen Grenzen, die zum Beispiel die Absicht, das Dritte Reich wiederzuerschaffen, doch ziemlich behindern. Ähnliche Grenzen würde ich mir für den Kommunismus wünschen, aber das wäre ein anderes Thema! Die Reichsbürger? Sorry, aber was ihre Äußerungen angeht, halte ich die für so gefährlich wie Flacherdler! Also was meinst du mit gefährlichen Absichten, die – so interpretiere ich deinen Post – nicht strafbar sind, aber kriminalisiert gehören?

          • In Deutschland wird der Bundestag und in den USA wird das Kapitol gestürmt. Auch ein Ergebnis von Menschen die ihre Ideologie unmoderiert auf Socialmedia teilen dürfen. Ziel ist es das Vertrauen in Politik und Staat zu schwächen. Es findet eine Radikalisierung unter dem Deckmantel „Meinungsfreiheit“ statt.

            Besonders schön ist, dass kritische Kommentare unter solchen Videos oder Beiträgen von eben jenen gelöscht und/oder geblockt werden.

            Und das ist gefährlich für unsere Gesellschaft.

          • Ich halte die Kausalität für angreifbar. Als es in Frankreich hieß „Friede den Hütten, Krieg den Palästen“, haben sich die Leute auch nicht über Internet verabredet!

            Und noch zwei Dinge: Ja, Menschen dürfen ihre Ideologie unmoderiert auf Socialmedia teilen. Für die Europafreunde, Atomaussteiger, Energiewendehälse, Flüchtlingsfreunde und Freitagshüpfer gilt diese Aussage seit jeher. Warum sollten ihre Kritiker nicht dasselbe Recht haben?

            Und das zweite: Das Vertrauen in die Politik wird nicht durch Socialmedia geschwächt, sondern durch die Politik. Ich verweise einfach mal exemplarisch darauf, wieviel wir hier in den letzten Wochen über diese Affenköpfe in Berlin und in den Ländern geschimpft haben, aus den verschiedensten Gründen. Wenn du unterstellst, dass die Bevölkerung sich ihre Meinung nur durch Socialmedia bilden kann, tust du der Bevölkerung Unrecht. Und gleichzeitig entschuldigst du damit unfähige und korrupte Politiker. Ich glaube nicht, dass das wirklich dein Ziel ist.

        • Da steckt aber auch eine wahnsinnige Arroganz in der Aussage „Ich kann Blödsinn einordnen. Das Privileg hat nicht jeder in unserer Gesellschaft“

          Vielleicht solltest du einfach zukünftig entscheiden, was richtig und was falsch ist. Du scheinst ja über jeden Zweifel erhaben zu sein.

          • Im Gegenteil Matthias. Hierzu gibt es sogar eine wissenschaftliche Erklärung.

            https://de.wikipedia.org/wiki/Dunning-Kruger-Effekt

            Ein schönes Beispiel des Dunning-Kruger-Effekts gibts es hier zu sehen: https://youtu.be/Q7yvvq-9ytE?t=606

            Das Ausmaß dieser Inkompetenz sieht man aktuell in der Pandemie sehr gut. Gibt ja nicht wenige Hobbyvirologen die voller Selbstbewusstsein ihr „Fachwissen“ teilen und voller Inbrunst renommierten Wissenschaftlern widersprechen. Da werden Leute zu Querdenkern, weil sie ihrem Lieblingsschlagersänger mehr vertrauen als dem leitenden Professor des Institut für Virologie der Charité Berlin.

            Es ist also eine Tatsache das Menschen in unserer Gesellschaft weder ihre eigene noch die Kompetenz eines anderen korrekt einschätzen können.

          • „Es ist also eine Tatsache das Menschen in unserer Gesellschaft weder ihre eigene noch die Kompetenz eines anderen korrekt einschätzen können.“

            Gott sei Dank bist du die Ausnahme, die alles voll im Blick hat. Dumm sind immer nur die anderen, nie man selbst. So kommt man sehr leicht durchs Leben!

      • Ich bin seit sieben Jahren auf Twitter und mir wurde noch nie auch nur ein einziger Post gebannt. Was kennst du für Leute, dass das ein Problem ist?

        • Ohne das jetzt vertiefen zu wollen, zwei Thesen:
          1. Du führst dort keine politischen Diskussionen und/oder
          2. Deine Meinung entspricht im großen und ganzen der der Twitter-Verantwortlichen

          Mir wurden, als ich dort noch aktiv war, des öfteren mal eindeutig ironische oder auch sarkastische Tweets beanstandet, also so konträr zur Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes: wir legen die Aussage so böswillig aus, wie wir nur können.

          • Deine Art des „Humors“ ist ja auch bekannt. Z.B. systematischen Wahlbetrug bei Briefwahlen unterstellen – haha, was haben wir gelacht.

            Was machen die Akteure des rechten Blase eigentlich (linke sind mir nicht bekannt, Beispiele gerne), die ihre ganze Existenz darauf aufbauen, jene Grenzen zu überschreiten und ihre gelöschten Kommentare/Videos als Beweis für die links-grüne Merkeldiktatur zu nehmen. Die werden in Zukunft wohl deutlich geduldeter, aber vermutlich in ihren Aussagen einfach nur extremer.

          • Ich weiß ja nicht, was du unter Humor verstehst, aber wenn ich jemals systematischen Wahlbetrug unterstellt hätte, dann hätte ich darüber garantiert keinen Witz gemacht.

            Im übrigen fragst du den falschen. Weder gehöre ich zu einer rechten Blase, noch würde ich Protokoll über meine gelöschten Kommentare führen, noch würde ich Grenzen überschreiten (außer vielleicht denen der linksgrünen Betroffenheit), noch kenne ich solche Leute.

            Allenfalls kenne ich – nicht persönlich – Leute wir Martin Sellner, der definitiv linksgrüne, aber keine strafrechtlichen Grenzen überschreitet und dafür mit allen Mitteln von körperlicher Gewalt bis zur Kontokündigung bekämpft wird. Was übrigens nicht implizieren soll, dass ich mit Sellner in allem einer Meinung wäre.

            Was ich nicht kenne, sind Leute mit linken Meinungen, die in irgendeiner Weise vergleichbare Schwierigkeiten bekommen hätten. Aber vielleicht kannst du mir da ja weiterhelfen.

  9. Keine Ahnung ob das so einfach gehen würde, aber wäre ich Facebook, würde ich den Betrieb in Deutschland einstellen. Alle gelöschten Beiträge nochmals nachgucken, puh… Auf so eine gequirlte Kacke hätte ich ja absolut keinen Bock. Und für die paar Milliönchen an deutschen Nutzern so einen Stress, mhm.

    • Facebook wird bei sowas durchaus kreativ. In Neuseeland (oder Australien?) sollte Facebook für die Preview-Texte bei Newsseiten Geld bezahlen laut Gesetz. Daraufhin hat Facebook einfach die Verlinkung auf alle gängigen Newsseiten entfernt, man konnte also keinen Hyperlink mehr dorthin setzen (und eine Vorschau gab es daraufhin natürlich auch nicht mehr).
      Die Regierung hat dann rumgemeckert, was das für ein Angriff auf die Pressefreiheit wäre, aber soweit ich weiß ist Facebook da bis heute nicht eingeknickt.

      • Die Versuche hatten wir hierzulande doch auch vor ein paar Jahren. Die Presseerzeuger, die das Internetzeitalter total verschlafen hatten, wollten sich dadurch finanziell aus dem Sumpf ziehen. Die Plattformen sollten dafür bezahlen, dass sie Besucher auf die Seiten der Verlage leiteten. Daraufhin hat Google News die Presseverleger ausgelistet. Es dauerte keine zwei Wochen, bis sie reumütig angekrochen kamen und bettelten, wieder in Google News erscheinen zu dürfen, natürlich kostenlos.

        Das ganze hat aber mit Presse- bzw. Meinungsfreiheit nichts zu tun, sondern war Lobbyarbeit für eine zu Recht langsam sterbende Zunft.

  10. Joa, katastrophal. Hier muss der Gesetzgeber mMn massiv gegensteuern und unsere Gesetzgebung endlich ins 21. Jahrhundert bringen.
    Ein unmoderiertes Internet funktioniert nicht. Das ist eine einfache Erkenntnis, die jeder, der schonmal irgendwas im Netz moderiert hat, nach spätestens drei Tagen lernt. Und es ist, so ungern ich sie auch verteidige, für Facebook einfach unrealistisch, für jede Löschung eine Anhörung (wie auch immer die aussehen soll) durchzuführen. Genauso wie es für LoL/Riot unrealistisch wäre, jede einzelne Sperre genau und persönlich zu überprüfen.
    Für die Wutbürger natürlich ein schöner Erfolg. Als nächstes sollten sie btw darauf klagen, dass man sie als Nutzer nicht mehr blocken kann. Ist ja auch ziemlich undemokratisch, wenn man einfach anderer Meinung ist (aka. nicht völlig durchgeschossen).

    Lustig aber, wie die Union sich das dann mit ihren schönen Uploadfiltern so vorstellt…die müssten damit ja eigentlich auch vom Tisch sein.

    • In der Theorie ist es schon irgendwie sinnvoll, dass nicht komplett willkürlich gesperrt wird, allerdings ist halt das Missbrauchspotential riesig und der potentielle Aufwand wie du sagst unrealistisch.
      Die Frage ist welche Anforderungen es da gibt (auch zum Beispiel bei Twitch, wie sieht es da aus?) und kann Facebook die Beiträge halt nicht löschen aber „zur Prüfung verbergen“?

      • Ich habe mir gerade mal die Urteilsbegründung angesehen (https://www.youtube.com/watch?v=6oo9xIq-ixQ). Danach darf Facebook grundsätzlich zunächst mal löschen, muss dann aber a) dem Nutzer eine detaillierte Begründung dafür liefern, b) dem Nutzer ein Remonstrationsrecht zubilligen und c) danach erneut begründet entscheiden.

        Bisher war der Ablauf: 1. Löschen unter allgemeinem Verweis auf die „Gemeinschaftsstandards“, 2. Lieber Nutzer, jetzt klag mal!

        Dieses „im Zweifel löschen“ war ja genau das, was auch mit dem NetzDG beabsichtigt war: Durch die Androhung drakonischer Bußgelder, falls „böse“ Posts stehenbleiben, sollten die Plattformen zu massivem Overblocking getrieben werden. Was natürlich im Ergebnis die Meinungsfreiheit stark beschneidet.

        Genau den Zahn hat der BGH jetzt gezogen. Letztendlich stellt er sich gegen diese Wildwest-Methoden, insbesondere automatische Löschungen durch Suchfilter etc., sondern die Plattformen müssen sich schon mehr Mühe geben, wenn sie eine nicht strafbare Meinung entfernen wollen. Wenn ihnen das zu viel Arbeit ist, bleibt die Meinung eben im Zweifel stehen.

        Also alles paletti im Sinne der Meinungsfreiheit.

        Abschließende Anmerkung: Für „beliebte“ Meinungen brauchen wir keine Meinungsfreiheit. Es geht bei diesem Prinzip gerade um die unbeliebten, ja sogar abstoßenden Meinungen. Die brauchen Schutz. Und dieser Schutz muss sich auch nicht verdient werden, ebenso wenig wie das Recht auf Leben. Das Grundgesetz gilt eben nicht nur bei Sonnenschein, sondern auch bei Hagel und Sturm.

        • Werde ich mir dann mal bei Gelegenheit anschauen (auch wenn ich komplett wach bin) :).
          In dieser Hinsicht ist es zumindest dann in der Theorie sinnvoll bzw. ein Recht auf eine Auskunft bzw eine faire Sperrung.

          Die Problematik ist halt wieder da was in welcher Form umsetzbar ist und zumutbar.
          Ein Freund und ich haben nämlich auch darüber diskutiert und ein wichtiger Punkt (in welchem Rahmen und Detailgrad natürlich da auch nochmal möglich ist auch wieder ein weiterer Punkt) ist da sicherlich die Zumutbarkeit auf beiden Seiten.
          Auf der einen Seite sollten Sperrungen natürlich für den oder die Nutzer/in zeitnah geklärt werden (*hust* Twitch *hust*).
          Auf der anderen Seite ist da auch die Sache, dass Facebook Millionen Beiträge sichten müsste, in jedem Fall die Stellungsnahme lesen und erneut prüfen müsste -> Vergleich zu den überlasteten Gerichten, wenn Facebook jetzt von ihrem Gewinn der laut Internet letztes Jahr bei ~30 Milliarden lag 1% dafür ausgibt (also ca 2-3% ihres Umsatzes) (gilt es dann eigentlich nur für Beiträge von deutschen Nutzern?) also eine „angemessene“ Menge und es dann trotzdem noch Monate bis mehr als ein Jahr dauert bis die Beiträge wieder freigegeben werden können kann man sagen sie leisten einen angemessen Aufwand, für die Leute die sich zu unrecht in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt fühlen ändert sich so aber doch nichts.

          Allgemein ist da also wirklich die Frage was „Die Anforderung“ des BGH genau sind.

          • Das ganze ist gar nicht so schwierig, wie es sich anhört. Wenn sich nämlich Facebook als reine Plattform versteht, dann haben sie eine Prüfungspflicht nur auf Zuruf. Sie müssen also nicht alle, sondern nur als angeblich strafbar gemeldete Inhalte prüfen.

            Das setzt aber wiederum voraus, dass Facebook sich „raushält“, also eben gerade keine eigenen Standards setzt, insbesondere nicht nach „guter“ und „böser“ Meinung unterscheidet. Denn in dem Moment werden sie von der bloßen Plattform zum Teilnehmer bzw. zum Meinungsäußerer.

            Momentan verhält sich Facebook im Grunde wie Steve, natürlich in größerem „industriellen“ Maßstab: Facebook moderiert die Posts nach eigenen Standards. Und weil sie deshalb eben nicht nur Plattform sind, haften sie – wie Steve, der die Beiträge ebenfalls moderiert bzw. freischaltet – grundsätzlich für alle strafbaren Inhalte. Und nur deshalb müssen sie „Millionen Beiträge sichten“.

            Die Lösung ist also ganz einfach: Sobald sich Facebook komplett aus der Moderation bzw. Meinungsmache heraushält, fallen sie unter das o. g. Haftungsprivileg und müssen nur noch prüfen, was ihnen aktiv gemeldet wird. Und da die Prüfung nur noch auf strafbar/nicht strafbar erfolgt, ist dieser Aufwand überschaubar.

    • Nur wenn es bei den Uploadfiltern in Wahrheit nie um Urheberrechte, sondern um Zensur ging. Das solltest du schon scharf trennen. Wenn du z. B. das Allimania-Skript auf Facebook baerbockst, kann Steve selbstverständlich die Löschung verlangen. Das ist Urheberrecht.

      Wenn du aber postest „Höcke ist ein Faschist“, dann kann eine (theoretische) rechtslastige Plattform das nicht löschen mit der Begründung „gefällt mir nicht“. Das ist Meinungsfreiheit.

      Ist der Unterschied klar?

      • „Faschist“ darf man Höcke ja nun höchstrichterlich anerkannt nennen. Aber wie schaut es mit „Idiot“ aus? Ist das eine ehrverletztende Beleidigung und damit strafbar? Oder muss man das akzeptieren? Wie schaut es mit „Arschloch“ auch? „Hurensohn“?
        Du selbst warst in Sachen NetzDG immer der Meinung „Facebook und co. können nicht entscheiden, was strafbar ist und was nicht“. Und jetzt feierst du, dass genau diese Entscheidung getroffen werden muss.

        • Das Gericht hat nicht festgestellt, ob Höcke ein Faschist ist, sondern es hat lediglich die Meinung, er sei ein Faschist, unter den Schutz der Meinungsfreiheit gestellt. Ich hoffe, du verstehst den Unterschied.

          „Idiot“ dürfte für sich genommen in der Regel eine Formalbeleidigung sein, könnte aber in einem konkreten Sachzusammenhang (Beispiel: der englische Trainer war ein Idiot, drei junge kalte Spieler nur fürs Elfmeterschießen einzuwechseln) eine zulässige Meinungsäußerung darstellen.

          Mit „Arschloch“ und „Hurensohn“ wird es da schon kritischer; ich kann mir auf die Schnelle kein Szenario vorstellen, in dem du hier von der Formalbeleidigung herunterkommen würdest.

          Was das NetzDG betrifft, war meine Ausgangsposition, dass alles, was nicht strafbar ist, stehenbleiben muss. Und darüber hinaus sei die Beurteilung der Strafbarkeit den Gerichten vorbehalten. Das geltende Recht besagt aber auch, dass Facebook zwar keine generelle Prüfungspflicht hat, solange sie sich als reine Plattform gerieren, aber auf Zuruf eine Strafbarkeitsprüfung vornehmen müssen, weil sie für derart geprüfte Inhalte haften. Und das heißt natürlich, dass sie im Ergebnis strafbare Inhalte, auf die sie aufmerksam gemacht werden, löschen müssen. Wobei die letzte Entscheidung natürlich auch hier einem Gericht vorbehalten bliebe.

          Was ich hier feiere, ist etwas ganz anderes: Facebook darf NICHT STRAFBARE Inhalte nicht mehr oder minder willkürlich unter Berufung auf ihre Wischiwaschi-Standards löschen. Ich weiß nicht, ob du die Urteilsbegründung angeschaut hast. Die dortigen Zitate sind „gefühlt“ grenzwertig. Aber selbst bei denen, das hat der Vorsitzende auch gesagt, hat sich Facebook ja nicht einmal auf eine angebliche Strafbarkeit berufen; es ging ausschließlich um die „Gemeinschaftsstandards“.

      • Das „Höcke ist ein Faschist“ ist in dieser Hinsicht vielleicht auch ein einer schlecht gewähltes Beispiel, da es sich zwar um eine Meinung im gewissen Sinne handelt, die allerdings gerichtlich anerkannt wurde, dass dies sich auf Tatsachenbehauptungen stützt. 😉
        Ich glaube der Punkt bezüglich Uploadfiltern ist auch einer den man beliebig interpretieren kann, du hast Recht, dass das primäre Argument das Urheberrecht ist, allerdings ist es eine begründete Sorge (wie auch im Fall von Facebook-Posts, wo es Leute gibt die mit dem „DAS DARF MAN JA SAGEN“ recht haben), dass filtern in diesem Umfang nur automatisch und deshalb mit einer gewissen Ungenauigkeit möglich ist.

        Wenn der gute Balnazza also ein Buch mit seinen „Best of Comments“ rausbringt besteht bei ner automatischen Filterung die Gefahr, dass eine legitime Meinungsauseinandersetzung da geflagt wird. 🙂

        Dabei muss ich an den „Raumtrenner“ der Sketch History denken, Ziel und Vorsatz können sich von der Umsetzung und den Folgen halt unterscheiden, was zumindest dann auch bei einem Uploadfilter problematisch werden kann.

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