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Ein 18-Jähriger kaufte sich eine Stunde Zeit mit einer Prostituierten. Weil er schon nach zehn Minuten kam, hat er die Dame nun wegen Betrugs angezeigt.

Auch wenn es irgendwie albern klingt, ist es eigentlich ein relativ spannender Fall. Lest Euch mal den Ablauf durch:

Er buchte eine Stunde für sexuelle Dienste und bezahlte die 160 Euro dafür im Voraus […] Bei dem Treffen habe ihn die Frau dann aber lediglich mit der Hand stimuliert und sämtliche Aufforderungen des Teenagers, aufzuhören, weil er sonst schon kommen werde, ignoriert. Nach zehn Minuten hatte er einen Orgasmus.

Auch wenn man sich als Richter in diesem Verfahren wahrscheinlich ziemlich blöd vorkommt, finde ich den „Einwand“ des Klägers durchaus verständlich. Wie seht Ihr die Sache?

Quelle: 20min.ch


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26 KOMMENTARE

  1. So ist fast jede Hure drauf, den Kunden schnell zum Schuss bringen mit viel Handeinsatz, denn mehr als ein Jizz ist bei den meisten nicht drin, selbst wenn man für ne Stunde bezahlt.

    Der Kerl hatte halt mal „Eier“ und hat anzeige erstattet.

  2. Ist der Junge total bescheuert? Dann wartet man 10 Minuten und legt wieder los….der hat die doch für 90 Minuten gebucht…oder ist das in Deutschland bei den Nutten so, dass nach einmal jizzeln Feierabend ist?

  3. OK, das folgende meine ich ernst:

    Bei einem Prostitution handelt es sich um einen Dienstvertrag, keinen Werkvertrag. Das ist ein wichtiger Unterschied, denn beim Werkvertrag ist ein bestimmter Erfolg geschuldet (z. B. Busfahrt: transportiere mich von A nach B). Beim Dienstvertrag ist dagegen nur die reine Dienstleistung geschuldet (z. B. Arbeitsvertrag: du schuldest dem Unternehmen deine Arbeitskraft, keinen bestimmten Umsatz).

    Wenn also beim Prostitutionsvertrag kein bestimmter Erfolg, sondern nur die sexuelle Dienstleistung geschuldet ist, ist es schon einmal kein Vertragsverstoß, wenn er nicht, zu früh oder zu spät zum Höhepunkt kommt. Man könnte allerdings an eine Schlechterfüllung des Vertrages denken, unter dem Gesichtspunkt, dass sie seinen Dienstanweisungen nicht gefolgt ist. Damit hätte sie sich dann eventuell schadensersatzpflichtig gemacht.

    Nun kann man natürlich fragen, wo sein Schaden liegt. Schließlich hätte er die Dienstleistung noch für 50 Minuten in Anspruch nehmen können. Wir erinnern uns: ein Erfolg ist nicht geschuldet!

    Sofern er die weitere Inanspruchnahme der Dienstleistung nach den ersten 10 Minuten abgelehnt hat, hätte er sich in Annahmeverzug befunden, vorausgesetzt, die Dame hat weiterhin ihre Dienste angeboten. Damit würde die Dame dann ihren Entgeltanspruch behalten.

    Und damit brechen natürlich auch alle strafrechtlichen Ansprüche weg. Betrug würde zum einen eine Täuschung voraussetzen, die ich hier nicht sehe. Außerdem hat sie ja keinen Vermögensvorteil erlangt, auf den sie nicht ohnehin Anspruch gehabt hätte.

    Mein Ergebnis also: Er muss die volle Stunde bezahlen, selber schuld, dass er nach 10 Minuten erst gekommen, dann gegangen ist!

      • du merkst das du in deutschland bist wenn sich „über zu früh kommen“ sogar die juristen begeistern können.

    • Kinki1681 ein kleines Lob für diese netten Namen in dem Zusammenhang darauf muss man erstmal kommen ;X
      Ok nun einmal zu Meiner Beurteilung der Sachlage die hier vermeintlich vorliegt.
      Wie schon geschildert ist es ein Dienstleistungsvertrag, diese ist auch klar in diesem Fall definiert 160€ für Sexuellehandlungen über den Zeitraum von einer Stunde.
      Die Klage sieht Täuschung (Betrug) vor, da der Kläger davon ausgingen erst nach 60 Minuten zum Orgasmus kommen zu würde.
      Hier befinden wir uns aber wieder in Bereich Erwartung und Realität.
      Da leider in dem Artikel nicht ausgeführt wurde ob die Dame sich anzog hat und ging, ist es mir nicht möglich eine Klare rechtliche Aussage zu treffe.
      Aber spielen wir doch einfach mal Schrödingers Katze nach:
      Theorie 1
      Die Dame blieb da und sie redeten.
      Dann ist eine selbstverschuldete nicht in Anspruchname einer Dienstleistung.
      Somit kein Betrug damit auch keine Straftat.
      Theorie 2
      Die Dame zog sich an und ging.
      In dem Fall ist es eine Nichterfüllung.
      Hier darf der Dienstleister eine Nacherfüllung oder Nachbesserung anbieten, wird dies nicht getan darf der Inanspruchnahmer sogar das gesamte Geld zurück verlangen.

      Ein Betrug liegt hier meiner Meinung nach nicht vor da nicht vereinbart wurde das der junge Mann, erst nach 60 Minuten einen Orgasmus haben wird, dies war eine Annahme seiner Seits. Somit befinden wir uns auch in einer ganz anderen Juristischen Position unzwar beim sogenannten Vertragsbruch da er 60 Minuten Zeit gekauft hab effektiv aber nur 10 bekam. Was einen Gegenwert von 16€ entsprechen würde die der Dame Zu
      So sehe ich die Rechtslage

      • Bist du ein spackiger Spastenschüler, der den ganz fundierten Kommentar von Kinki ganz geil fand und sich jetzt einbildet, auch geschwoffelt daherschwabbulieren zu können, weil du mal nen Prozessbericht über nen Nachbarschaftsstreit in Kleinböckemömme in der Bäckerblume gelesen hast? Ist dein neuer Berufswunsch direkt nach dem Hauptschulabbruch jetzt „Top-Anwalt“? Spitzt du dir im Deutschunterricht jetzt immer den Bleistift zweimal an und notierst eifrig Fakten zu Versmaß und Tautologie?

        Warum ich das frage?
        Weil deine Grammatik und deine Rechtschreibung zum Wegschmeißen komisch ist! MEGA-LOL.

        Setzten, 6.

  4. Wenn ich mir bei einer Prostituierten einen abschütteln lassen würde, dies aber vorm Orgasmus unterbrechen will, sie aber trotzdem weitermacht gegen meinen Willen, wäre das dann nicht irgendwo auch sexuelle Nötigung? So ausgeschrieben klingt es noch blönder als in meinem Kopf.

    • Du hast aber schon recht… wäre bloß schwer zu beweisen… ansonsten ist es aus meiner Sicht klarer Betrug

  5. Ich weiß ja nicht, aber war der Bursche in seiner Erregung etwa total regungslos? Er hätte sein Schwänzchen ja auch aus den Händen der Dame entfernen können.

  6. kuscheln kostet extra?

    her mit dem Kirchenrecht, wie bei der Serie Borgias, da zählt es auch nur, wenn es vor Zeugen stattfindet 😉

    • Sonst würde man ja nicht dagegen klagen.. ging ihm wohl darum, dass er für sein geld viel zu wenig „zeit“ bekommen hatte.

  7. mit 18 und 50Minuten Zeit ginge sich das doch locker noch 10x aus :O… Der Kollege sollte Konditionstraining starten!

    • Die Hure wird ihn weggeschickt haben. Nach einem jizz ist in der regel schluss, selbst wenn man nach 5min kommt. Außer man macht vorher was anderes aus.

  8. Bin ich der einzige der es lustig finde dass die Quelle 20min.ch heißt?
    Aber mal im Ernst normalerweise könnte man da erwarten dass man den Rest der Zeit noch weiß Gott wie ausnutzen kann.

  9. Ab einen gewissen Punkt haben Männer keine Kontrolle über ihren Erguss wenn sie stimuliert werden. Die Prostutierte wuste es natürlich und sagte sich wenn ich den jungen Mann schnell bearbeitete kann ich mich um den nächsten Kunden kümmern.
    In dem Fall wurde die Dienstleistung nicht erfüllt da der Mann mehrmals drum gebeten hat aufzuhören und sie hat sich dem wünschen des Kunden zu beugen.

    Das ist keine Juristische Aussage sondern wie ich das sehe.

    • Falls man der Dame beweisen könnte, dass sie die restlichen 50 Minuten mit Geldverdienen verbracht hat, müsste sie sich dies auf ihr Entgelt, welches sie vom Anzeigeerstatter erhalten hat, anrechnen lassen.

      Dann wären wir aber immer noch nicht im strafrechtlichen Bereich, denn dann müsste der Dame genau dieser Vorsatz nachgewiesen werden: „ich schüttle den Goofen kurz durch, damit ich in ’seiner‘ Zeit noch andere Kundschaft bedienen kann“.

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