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Seine berühmten Selfies werden dem Makaken Naruto wohl keine Urheber-Tantiemen bescheren. Mit ihrem Versuch, dem Affen die Einnahmen aus der Vermarktung der Fotos zu sichern, ist die Tierschutzorganisation PETA vor dem Berufungsgericht in den USA gescheitert […]Das Berufungsgericht in den USA wies nun die Klage von PETA ab. Und bezeichnete sie als unseriös.

Der Affe hatte mit der Kameras eines Fotografen diese Bilder von sich selbst geschossen. Dieser verkauft die Bilder an einen Verlag, der sie in einem Bildband veröffentlichte. PETA verklagte daraufhin den Fotografen und den Verlag, weil die Rechte an den Bildern dem Affen zustünden. Die Einnahmen wollte man verwalten, um sie Naruto und seinen Artgenossen zugute kommen zu lassen.

Quelle: Lto.de


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14 KOMMENTARE

  1. Man sollte erwähnen das der Fotograf von Peta so sehr mit Klagen zugeworfen wurde, dass sein ganzes Leben vor die Hunde ging und er quasi komplett Bankrott war…

  2. Ein weiterer Beweis, was für ein Drecksladen PETA ist. Ich kann wirklich jeden der daran denkt der PETA Geld zu spenden nur bitten PETA etwas zu recherchieren und es bleiben zu lassen.

    PETA manipuliert mit Schockbildern, distanziert sich nicht von Extremisten wie der ALF, die Tiere über Menschen stellen und Menschenleben gefährden um Tiere zu „befreien“ und machen noch nen Haufen anderen scheiß.

    In diesem besonderen Fall hat sogar der Richter PETA gerügt, weil diese offensichtlich eher im Eigeninteresse der Publicity handelten als für den Affen…

    • Ich spende auch lieber dem lokalen Tierheim. Die machen echt gute Arbeit, würden gern mehr tun, können aber wegen Budgetmangels nicht. Da hilft man gern. Bei PETA hingegen…hast Recht, das sollte man lassen.

  3. Wenn Naruto einen Schattendoppelgänger erstellt und dieser ein Selfie macht, bei wem liegen dann die Bildrechte?
    Können wir über solche interessanten juristischen Dinge diskutieren und nicht über die PETA, bei der jedes Wort einfach nur eine verschwendete Abnutzung der Tastatur ist?

    • Was aber, wenn der Schattendoppelgänger Schaden nimmt und verschwindet? Gehen die Rechte dann an das Original zurück oder geht das Bild in die Public Domain über?
      Wird das Urheberrecht reaktiviert, wenn der Urheber gestorben wäre und durch ein Jutsu wiederbelebt wird?

  4. Konsequent. Urheber im Sinne der Gesetze können eben nur Menschen sein. Tierrechte sind zweifellos wichtig, aber bitte in ganz anderer Hinsicht.

    • Aber PETA ist als juristische Person weltweit stellvertretend für die Belange der Tiere aktiv und handelt in ihrem Interesse.

      • „als juristische Person weltweit stellvertretend für die Belange der Tiere aktiv“
        Auf welcher juristischen Grundlage? Nach dt. Recht sind Tiere „Sachen“ und nur der Besitzer hat rechtlich Relevanz. Ergo könnte PETA nicht mal nen herrenlosen Hund vertreten.
        Und über „handelt in ihrem Interesse“ lässt sich vortrefflich streiten. Allein die Tatsache das(s)? PETA sich im konkret diskutierten Fall einfach mal selbst zum Treuhänder jeglicher Tantiemen erklärt anstadt sämtliche Einkünfte direkt an den Affen weiterzuleiten sagt schon alles.

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