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Das Europaparlament diskutiert bereits seit Jahren über ein sogenanntes Recht auf Reparatur. Diese neue Richtlinie soll Hersteller von Elektrogeräten dazu zwingen, zumindest in der EU eine faire Möglichkeit für die Reparatur ihrer gekauften Geräte zu implementieren. Auch wenn sich das Ganze einige Zeit hinzog, so verkündete das Europaparlament in der vergangenen Nacht aber endlich, dass es eine Einigung gibt und das Recht auf Reparatur in der EU auf den Weg gebracht werden kann.

Mit diesem geplanten neuen Gesetz erhalten Nutzer dann automatisch einen Rechtsanspruch auf Reparatur bei sogenannter weißer Ware. Dazu gehören hauptsächlich Haushaltsgeräte und Alltagsprodukte wie beispielsweise Handys, Staubsauger oder auch Kühlschränke. Durch das Recht soll es für die Menschen deutlich billiger werden, eine Reparatur zu veranlassen, als ein neues Gerät zu kaufen. Gleichzeitig will die EU dadurch die Hersteller dazu zwingen, ihre Geräte auf eine reparaturfreundliche Weise zu bauen und Ersatzteile für kleinere Firmen anzubieten.

„Wir können es uns nicht mehr leisten, in einer Wegwerfgesellschaft zu leben“ René Repasi, Verhandlungsführer

„Reparatur wird einfacher und erschwinglicher, indem der Zugang zu Ersatzteilen zu einem angemessenen Preis und zu Reparaturanleitungen der Hersteller auch für kleine Repair-Shops um die Ecke und Tüftlerinnen in ihren Garagen garantiert wird“ Anna Cavazzini, EU-Parlaments

Das Hauptziel der geplanten Regulierung ist natürlich der Umweltschutz. Je mehr Geräte sich reparieren lassen, desto weniger Objekte landen grundlos auf dem Müll. Trotzdem lassen sich Bürger vermutlich eher dadurch von diesen Absichten überzeugen, dass sie auf Dauer ordentlich Geld sparen und jeder kleine Schaden nicht mehr automatisch auf den Kauf eines neuen Geräts hinausläuft. Im Grunde verlieren durch das Recht auf Reparatur nur die Hersteller, die gezielt auf eine Wegwerfgesellschaft hinarbeiten und absichtlich keine Ersatzteile anbieten.


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