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RedTube

In der Abmahnwelle wegen angeblich illegaler Porno-Clips im Internet hat die Plattform Redtube eine einstweilige Verfügung erwirkt. Demnach dürfen keine weiteren Abmahnungen mehr verschickt werden […] Zuvor hatte bereits das Landgericht Köln zurückgerudert: Einige Kammern räumten am Freitag ein, dass durch die verfügte Auskunftserteilung des Gerichts das Recht der Betroffenen möglicherweise verletzt worden sei. Dies hatte das Gericht am Freitag mitgeteilt. Redtube feiert das Urteil als Sieg: „Diese Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die Nutzer von RedTube, sondern für jede Person, die Streaming-Webseiten besucht. Es ist eine klare Botschaft, dass die Ausnutzung von persönlichen Informationen und die Verletzung der Privatsphäre aus rein finanziellen Interessen nicht toleriert wird“, sagt Alex Taylor, Vizepräsident von Redtube.

Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass in dieser Sache schon das letzte Wort gesprochen ist. Es geht hier immerhin darum, dem „armen Mann“ das letzte bisschen Geld aus der Tasche zu ziehen. Mit so einer Entwicklung werden sich Urmann + Collegen und co sicher nicht zufrieden geben.

Quelle: fr-online.de

Danke an die vielen Community-Mitglieder, die mir die Sache verlinkt haben!


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16 KOMMENTARE

  1. so weit ich gelesen hatte, wurden verschiedene sachen zur unterlassung angezeigt, eine davon war, dass die diese anwaltskanzlei die Firma „the archiv“ nicht vertreten darf, was verständlicherweise gescheitert ist.

    zum thema, natürlich interessiert das gerade stevinhos blogleser da es um elementare bestandteile des internet“rechts“ geht. es geht ja weniger darum ,dass hier wer pornos geschaut hat, sondern darum, ob streams „erlaubt“ sind oder nicht.

    was mich an der ganzen berichterstattung zu dem thema nur wundert, es wurde nur in einem artikel im focus darauf hingewiesen, dass pornos in deutschland NICHT urheberrechtlich geschützt werden können (keine geistige schöpferkraft, reines filmen von „primitiven“ körperbewegungen), von daher die kanzlei auch keine rechte des „inhabers“ der urheberrechte vertreten könnte…

    in meinen augen ne merkwürdige geschichte, mal schaun was da noch alles bei raus kommt^^

  2. Ich weiß, wir haben kein recht irgendwelche Blogposts von dir zu fordern.
    Eine Forderung soll folgende Bitte auch nicht sein.

    Denkst du, das ist eine News die deine Gäste an Weihnachten lesen sollen?
    Ich meine Porno-Industrie-Anwälte und Abmahn-Anwälte, die sich steiten, wer dem kleinen Mann das Geld aus der Tasche ziehen darf?

    Auch wenn ich spontan keine „bessere geeignete“ Nachricht habe, würde ich mich über was anderes freuen.

    Wie gesagt, keine Forderung, nur eine Bitte.

    Obwohl, „Euch ist heute der Heiland geboren“ wäre vielleicht ein passender Post 😉

    • Nachrichten sind Nachrichten, ich finde die ganze entwicklung doch recht interessant. Mit Weihnachtsnachrichten wirst du doch sowieso überall zugeworfen…

    • ja stimmt, die ganze Welt sollte stehen bleiben und nur noch „frohlockende“ Nachrichten verbreiten. Wie kann Stevinho es nur wagen etwas nicht weihnachtliches zu verbreiten!

    • Der Unterlassungsanspruch, dass U+C den Rechteinhaber nicht vertreten dürfe, ist gescheitert. Dieser Anspruch ist auch ziemlicher Blödsinn, denn wen ich als Rechtsanwalt vertrete, ist ganz alleine meine Sache.

      Wenn das der einzige „Erfolg“ ist, den U+C via Pressemitteilung vermelden kann, dann gehts dieser Anwaltsklitsche demnächst dreckig.

    • Nur ein Teil ist gescheitert, der unwesentlichste Teil.

      Der wichtigste Teil aber nicht: Es dürfen keine Abmahnungen mehr verschickt werden, wenn für den Nutzer nicht offensichtlich ist, daß er eine Copyright-Verletzung begeht. Da Redtube eine Portal ist, auf welchem User selbst ihre Filme hochladen können und auch die Pornoindustrie ihre Werbefilme dort kostenfrei anbietet zählt redtube zu den Seiten, zu denen nach Ansichts des Gerichts generell keine Abmahnungen verschickt werden dürfen, da der User die Copyrights eben nicht erkennen kann. Es wird also eher wie youtube und nicht wie kino.to bewertet.

      Solange ein Gericht das also nicht in einem Verfahren aufhebt, steckt die U+C Abmahnkarre bis auf weiteres erst mal im Dreck fest.

      • Das stimmt doch garnicht Oo
        Es geht nur darum, dass keine weiteren Abmahnungen verschickt werden dürfen, solange die Herkunft der IP-Adressen und Fehler der Kammern nicht geklärt wurde. Da die Staatsanwaltschaft dabei ermittelt, darf während dieser Zeit einfach nur nicht mehr Staub aufgewirbelt werden.

        Jede versendete Abmahnung ist gültig und „verfällt“ jetzt nicht einfach. Die Rechteverletzung durch die Kammer spielt dabei keine Rolle.
        Auch können nach der Klärung evtl. weitere Abmahnungen folgen, es nennt sich nicht umsonst _einstweilige_ Verfügung.

        Ob eine Abmahnung rechtens ist, hat auch erstmal keinen Effekt auf die Gültigkeit. Dafür kann man Widerspruch einlegen.
        Das gleiche gilt für Mahnbescheide und die hier hoch gelobte einstweilige Verfügung. Das sind alles nur Wische mit Unterschrift. Geprüft wird da nix. Dafür gibts die Widerspruchsfrist.

        • Die Streaming-Abmahnung kann man zu 99,9% schlicht ignorieren. Den Abmahn-Gangstern noch eine Antwort zu schicken, ist überflüssig, weil die Abmahnung ganz einfach unwirksam ist.

          (Zum Vergleich: Würde ich Steve ne Abmahnung schicken und fordern, dass er hier nicht mehr posten darf, wäre die genauso unwirksam, OHNE dass er widerspricht!)

          Auf Mahnbescheide – hier gehts aber um Kohle, nicht um die Abmahnung bzw. Unterlassung selbst – muss man in der Tat innerhalb von 2 Wochen reagieren, da sonst Rechtsnachteile drohen. Mahnbescheide sind aber im Streaming-Fall nicht zu erwarten, weil die Abmahngangster dafür 32 Euro pro Mahnbescheid vorstrecken müssten.

          Die einstweilige Verfügung ist nicht einfach nur ein „Wisch mit Unterschrift“, sondern ein „Urteil light“, basierend auf Vortrag, der vom Antragsteller an Eides statt versichert wurde. Geprüft wurde dieser Vortrag sehr wohl. Die Verfügung regelt die Rechtslage aber eben nur vorläufig, nicht endgültig.

  3. Ich versteh nicht warum gegenstand des streites nicht die tatsache ist, dass redtube einen film anbietet für den sie kein copyright haben. Das ist doch das verbrechen.
    Naja eigentlich versteh ich es schon. Da ist kein geld zu holen.
    Kranke Welt.

    • Redtube stellt nicht die Filme ein. Als Provider – auf Youtube kannst du das 1:1 übertragen – haftest du nur dann für Urheberrechtsverletzungen, wenn du sie duldest, also

      a) deine Plattform ganz auf Urheberrechtsverletzungen auslegst (z.B. Megaupload)
      b) auf „Zuruf“ die urheberrechtlich geschützten Filme nicht sperrst.

      Redtube wie Youtube bieten jedoch die Möglichkeit b) an, deshalb ist an der Plattform selber nichts illegales.

      Und daran ist auch nichts krank, denn anders könntest du das Internet in Deutschland dichtmachen.

    • Weil redtube selbst gar nichts anbietet, sondern User oder Pornofirmen dort selbst ihre (Werbe-)Filme hochladen. Redtube ist eine Plattform wie youtube. Der korrekte Weg wäre gewesen, daß „The Archive AG“ Redtube informiert über den geschützten Film, sodaß diese ihn löschen können. So wie es bei youtube üblich ist. Abgemahnt werden müssten dann allerhöchstens die Anbieter (wer auch immer) und nicht die Konsumenten oder die Plattform. Die Plattform ist normalerweise erst drann wenn sie der Löschaufforderung nicht nachkommt.

  4. Ob Urmel + Complizen sich zufrieden geben oder nicht, ist eher zweitrangig. Das Landgericht Köln hat inzwischen per Pressemitteilung zurückgerudert und angedeutet, dass man mit den ganzen IP-Auskunftsbeschlüssen wohl einen Fehler gemacht hat. Urmel + Complizen werden also wohl in der ganzen Republik (Ausnahme vielleicht der „rechtsfreie Raum“ Landgericht Hamburg) keinen Auskunftsbeschluss für Streaming mehr bekommen.

    Außerdem ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen gewerbsmäßigen Betruges; auch dafür gibt es laut Rechtsexperten genügend Ansatzpunkte.

    Ich bin ganz guter Hoffnung, dass diese Urheberrechtstrolle diesmal in ihrer unersättlichen Gier einfach einen Schritt zu weit gegangen sind. Mit den Filesharing-Abmahnungen haben sie sich noch auf ziemlich sicherem Eis bewegt, aber mit den Streaming-Abmahnungen sind sie eingebrochen.

    Ich würde diesen „Kollegen“ (dafür schäme ich mich fast) jedenfalls keine Träne nachweinen, wenn sie irgendwann gesiebte Luft atmen sollten.

  5. Mir tut ja die Plattform Redtube schon fast leid, weil die jetzt wahrscheinlich ganz schöne Einbrüche in Sachen Klicks erlitten haben, ohne etwas dafür zu können.

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