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Die Türkei hat einem ARD-Korrespondenten am Dienstagmorgen die Einreise verweigert. Nach Angaben des Südwestrundfunks sitzt der Leiter des TV-Büros Kairo, Volker Schwenck, seit dem frühen Morgen im Abschieberaum des Istanbuler Flughafens fest. Schwenck war demnach auf dem Weg zu einer Reportage über Flüchtlinge im türkisch-syrischen Grenzgebiet, um dort mit syrischen Flüchtlingen zu sprechen. Er kam aus Kairo.

Irgendwie spitzt sich die Lage so langsam zu. Liegt es an der einseitigen Berichterstattung, oder dreht der Erdogan jetzt völlig durch?

Quelle: T-Online.de


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14 KOMMENTARE

    • Aber er darf sich nunmal alles erlauben, Merkel braucht Ihn und das weiss er. Gut das Deutschland nicht allein zu entscheiden hat ob die Türkei in die EU aufgenommen wird.

  1. Nicht ganz, es ist eigentlich noch gerissener, da nach aktueller Sachlage unsere Regierung den Paragrafen erst ab 2018! Abschaffen möchte.
    Hier der Artikel vom Spiegel:http://www.spiegel.de/kultur/tv/jan-boehmermann-dass-sind-die-fakten-der-staatsaffaere-a-1086571.html

    Für Außen sieht es aus, als wenn Mutti nachgeben würde, aber wenn man bedenkt, dass bis dato noch Bundestagswahlen sind und dass Verfahren vermutlich keine 2 Jahre dauern wird, ist wahrscheinlich, dass die Verhandlung vor 2018 stattfindend und dann greift, dieser Passus nicht mehr.

  2. Man muss das auch mal im Kontext sehen!

    Wie Erdogan richtigerweise letztens meinte, sitzen in der Türkei keine Journalisten im Gefängnis, sondern nur Terroristen. Deswegen stürmt man konsequenterweise Medienhäuser wie „Zaman“ auch mit Wasserwerfern und Tränengas. Im Ranking der Pressefreitheit steht man auf Platz 149.

    Und deswegen dürfen berechtigterweise deutsche Journalis… äääh Terroristen nicht ins Osmanische Reich einfallen. Das lässt eine lupenreine Demokratie eben nicht zu.

  3. Gab letztens einen schönen Artikel darüber zu lesen, warum Erdogan so handelt wie er handelt und warum das Volk ihn dafür (in nicht unerheblichen Teilen) feiert. Mit „der hat halt einen an der Klatsche“ ist es da leider nicht getan, da liegen noch ganz andere Sachen im argen.

  4. Natürlich dreht der durch. Sowas kann man doch nicht mehr als „normal“ abstempeln. Und warum „einseitige Berichterstattung“? Was will man denn auf der anderen Seite berichten? Da gibt es doch fast nichts zu berichten.

  5. Erdogan ist schon lange völlig durchgedreht. Ich weiß rein rechtlich hat Merkel auch bei Böhmermann auch alles richtig gemacht aber für Erdogan ist es nur einmal mehr ein Zeichen seiner „Macht“. Ginge es nach mir würde Deutschland mit so jemandem noch nicht mal verhandeln.

    • Es gibt ein Detail bei Merkels Handeln, welches mir bislang entgangen war und was die Bewertung deutlich verschiebt:

      Merkel hat bekanntermaßen angekündigt, die Präsidialbeleidigung abschaffen zu wollen.

      Für mich war das bislang in der Bewertung nicht relevant, weil ich davon ausgegangen bin, dass die Abschaffung auf Böhmermann keine Auswirkung hätte.

      Denkste!

      Nach § 2 StGB (so weit nach vorne muss man selten blättern!) können Gesetzesänderungen auch rückwirkend gelten, dann nämlich, wenn die Strafe gemildert oder das Gesetz aufgehoben wird, bevor eine Verurteilung erfolgt.

      Soll heißen: Wenn der Bundestag § 103 StGB (Präsidialbeleidung) aufhebt, kann Böhmermann in dem Moment nur noch für die einfache Beleidigung (§ 185) verurteilt werden.

      Die Entscheidung der Bundeskanzlerin ist also völlig schizophren: Einerseits erlaubt sie die Strafverfolgung nach § 103, während sie gleichzeitig § 103 abschaffen will und damit auch rückwirkend die Strafverfolgung wegen § 103 verhindert.

      Und zudem wird der Staatsanwalt jetzt natürlich das Ermittlungsverfahren ganz weit unten im Aktenstapel verstecken. Denn sobald § 103 aufgehoben ist, kann er wegen § 185 das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung ablehnen und Erdogan auf den Privatklageweg verweisen … und dann den Aktendeckel schließen.

      Das wäre übrigens auch noch eine hübsche Vorstellung. Im Rahmen der (äußerst selten stattfindenden) Privatklage kann der Geschädigte sozusagen Staatsanwalt spielen und den Täter selber anklagen.

      Stellt Euch mal vor: Ein Gerichtsverfahren mit Böhmermann auf der Anklagebank und Erdogan als (privatklagender) Staatsanwalt …

      • Die Entscheidung der Kanzlerin ist nicht schizophren, sondern entspricht voll und ganz dem Rechtsstaat. Es ist nicht ihre Aufgabe Böhmermanns Schuld oder Unschuld festzustellen, das ist die Aufgabe der Justiz. Und an die hat sie den Fall gegeben. Es ist aber ihre Aufgabe die Ändferung des Paragraphen anzustreben, wenn sie ihn für falsch hält. Das ist die Aufgabe der Regierung. Und genau das tut sie. Und damit beweist sie, dass hier das funktioniert, was in der Türkei schiefläuft.

        • Die Strafverfolgung nach § 103 ist eben ausnahmsweise KEINE Frage des Rechtsstaats. Die Gründe, weshalb eine Regierung die Strafverfolgung verweigern kann, sind nicht näher spezifiziert.

          Ich bin bisher auch davon ausgegangen, dass die geplante Abschaffung des § 103 nicht die Strafverfolgung im Fall Böhmermann berührt, bis ich eben § 2 gelesen habe.

          Aber angesichts der geplanten Abschaffung die Strafverfolgung zu erlauben, ist, wie wenn du dich eine Minute vor Ladenschluss auf den Weg zum 5km entfernten Supermarkt machst!

      • Hört sich für mich wie „Trick 17“ an: Offiziell umschwärmt sie Erdoan und gibt seinem Wunsch nach. Gleichzeitig allerdings hebelt sie völlig legitim die ganze Sache mittels Abschaffung des Paragraphen aus (wenns denn so umgesetzt wird) und unterstützt somit Böhmermann, wenn auch irgendwie halb verdeckt. Damit kann sie sich sogar am Ende hinstellen und sagen: Alles genau nach Plan verlaufen. Erdoan beruhigt. Böhmi gerettet. Wunsch eines beachtlichen Teils der Bevölkerung (indirekt) nachgekommen. Rechtsstaatlichkeit gewahrt. Bonus: Verstaubter Paragraph entsorgt.
        Und egal wie man es dreht und wendet – Sie hat – gesamt gesehen – die Sache erfolgreich gemeistert. (wenn auch ganz schön holprig)

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