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Das hier ist eine Einschätzung von nem Fachanwalt, die mir heute der gute, alte Fr0sty verlinkt hat:

„Die DSGVO wird über Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO auch weiterhin die berechtigten Interessen der Fotografen umfassend berücksichtigen und mit den Interessen der Abgelichteten abwägen. Das bedeutet, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten künftig weiterhin immer dann rechtmäßig ist, wenn die berechtigten Interessen des Fotografen oder eines Dritten gegenüber den Interessen der abgelichteten Personen überwiegen. Und damit werden Personen, die künftig auf Sportveranstaltungen, Demonstrationen, Konzerten, neben berühmten Bauwerken oder in Landschaften lediglich als Beiwerk fotografiert werden, nicht auf ihre Einwilligung bestehen können, weil das berechtigte Interesse des Fotografen in diesen Fällen überwiegen wird.“

Super interessant. Und quasi das „Go“ für mich, auch weiterhin in der Öffentlichkeit Vlogs machen zu dürfen. Das Problem ist nur, dass man quasi jeden Tag eine neue Einschätzung zur Sachlage liest. Was oder wem soll man denn nun glauben?

Quelle: Lto.de


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2 KOMMENTARE

  1. Pikant an dieser rechtlichen Einschätzung ist der Autor selber!

    Die Kanzei, zu der der Autor gehört, ist nämlich selber in der Vergangenheit als relativ abmahnfreudig aufgefallen (wenngleich es sicherlich schlimmere Kandidaten gibt).

    Ist natürlich alles nur Verschwörungstheorie, aber wenn ein Abmahnanwalt sagt „ist alles nicht so schlimm, da passiert nix“, dann sollte man sich vorsehen, ob er einen tatsächlich auf die Weide führt und nicht auf die Schlachtbank!

    Unabhängig davon: Wer will gerne der erste sein, der die offenen Fragen für viele tausend Euro durch die Instanzen durchprozessiert?

  2. Genau das ist ja die Krux bei der DSGVO (Unserem Rechtssystem allgemein, aber hier durch das Verschlafen der nationalen Umsetzung viel extremer) – der Anwalt kann auch nur eine Einschätzung geben. Wie ein Gericht entscheidet, steht dabei in den Sternen, insbesondere Erstinstanzlich. Um da wirklich nach Gesetzeslage zu seinem Recht zu kommen, benötigt im Zweifelsfall Geld und Nerven. Erst wenn sich da eine Rechtsprechung herausk kristallisiert oder ggf. sogar höchstinstanzlich eine nationale Umsetzung durch die Regierung angemahnt wird, werden Jahre und viele Prozesse vergehen.

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