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Mit einem 600-PS-Auto rast ein 22-Jähriger durch ein Wohngebiet – und tötet eine Unbeteiligte […] Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Mordurteil gegen den Fahrer jedoch aufgehoben, weil die Richter nicht genügend Belege dafür gesehen hatten, dass der Mann vorsätzlich gehandelt hatte. Mit dem neuen Urteil folgte auch das Landgericht nun dieser Ansicht und verurteilte den Angeklagten lediglich wegen eines illegalen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge. (Via)

Berufung anyone? Du fährst mit 167 km/h durch ein Wohngebiet und es ist kein Vorsatz? Nur weil Du nicht direkt vorhattest, jemanden zu töten, bedeutet es automatisch, dass es kein Vorsatz ist? Wenn ich mit so einer Geschwindigkeit durch ein Wohnviertel fahre, dann muss mir doch bewusst sein, dass ich nicht rechtzeitig bremsen kann, wenn ein Fußgänger über die Straße geht? Beim Fußball würde das bei einem Foul nach der Regel heißen: Man nimmt eine „Verletzung des Gegenspielers billigend in Kauf“.

Ich finde dieses Urteil einen Skandal!


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33 KOMMENTARE

  1. Da ist man echt froh kein Richter zu sein.
    Sowas zu entscheiden was hier richtig oder falsch ist, ist sowas von Schwer.

    Zum einen eine Tote 43 Jahre alte Person und ein „Täter“ mit 22/24 Jahre wo es sicher nicht gewollt war einen zu töten.
    In Deutschland heißt lebenslang mindestens 15 Jahre Haft und damit erst mit 37/39 Jahr wieder raus.

    Wenn man jetzt aber das Tempo (167 km/h) nicht sieht, dann ist das ein Umfall wie er jeden Tag passieren kann. Man kann auch mit 50km/h / 30km/h einen Menschen töten und das ganz ungewollt.

  2. Das ist momentan das Problem in Deutschland Mord und Totschlag, wie die Definition davon nach deutschen Recht ist. Die sollte sie unbedingt mal ändern. Und 4 Jahr ist echt ein Witz dafür, hoffe wir mal das sie ihn den Führerschein entzogen haben und der ihn nie wieder bekommt.

  3. MIt 167 durch ein Wohngebiet zu rasen ist genauso wie wild in die Luft zu ballern anzusehen. Man zeigt, dass einem andere Menschenleben nix bedeuten und das sollte entsprechend geahndet werden

  4. Ich schließe mich dem Haupt-Tenor der Kommentare hier einmal an: 4 Jahre finde ich auch zu wenig. Aber wenn er nicht in die Stadt gebrettert ist um den ersten Passanten den er erblickt absichtlich umzufahren, dann ist es kein Mord. Egal was die Emotionen einen dann mitteilen.

  5. Mal als Erklärung für alle (was ich hier teilweise lese, lässt mir den Juristenhut hochgehen!):

    Die feine Trennlinie, die hier die Gerichte ziehen müssen, ist die zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Genauer gesagt zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit.

    Um mal die Abstufungen des subjektiven Tatbestandes (etwas vereinfacht) darzustellen:
    1. Direkter Vorsatz = Absicht = „ich erkenne die Tötung als mögliche Folge meiner Handlung und arbeite darauf hin“
    2. Eventualvorsatz = bedingter Vorsatz = „ich erkenne die Tötung als mögliche Folge, und es ist mir egal, ich nehme sie billigend in Kauf“
    3. Bewusste Fahrlässigkeit = „ich erkenne die Tötung als mögliche Folge und vertraue darauf, dass sie nicht eintreten wird“
    4. Unbewusste Fahrlässigkeit = „ich erkenne die Tötungsgefahr meines Handels nicht“

    Ihr erkennt also, dass der Unterschied zwischen 2 und 3 nur im Kopf des Täters stattfindet. War es ihm egal, dass jemand zu Tode kommt, oder hat er darauf vertraut, dass schon nichts passieren wird? Wenn ihr den Täter wegen vorsätzlicher Tötung verurteilen wollt, dann müsst ihr zweifelsfrei von „war ihm egal“ ausgehen. Ich stelle es mir schwer vor, zu diesem Ergebnis zu kommen, da man dem Täter ja letztlich nicht in den Kopf gucken kann.

    Am Rande: die alte Abgrenzung Totschlag/Mord: beides ist eine vorsätzliche Tötung, beim Mord kommen jedoch sogenannte Mordmerkmale hinzu, z. B. Heimtücke, Grausamkeit, Mordlust, niedrige Beweggründe u.ä. Hier kommt das Mordmerkmal „gemeingefährliche Mittel“ in Betracht. Gemeingefährlich bedeutet im wesentlichen, dass ich nicht wirklich steuern kann, was mein Tatmittel so anrichtet, z. B. wenn ich eine Handgranate in eine Menschenmenge werfe. Hier wäre es das Auto als tödliche Waffe, eben nicht auf der Rennstrecke, sondern im öffentlichen Verkehr, wo eben aufgrund der Unbeherrschbarkeit infolge der rücksichtslosen Fahrweise quasi jeder in Gefahr ist.

    Wenn man also den Vorsatz bejaht, dann kommt man zum Mord mit gemeingefährlichen Mitteln. Wenn man nicht zum Vorsatz kommt, bleibt es bei fahrlässiger Tötung.

    • Wie sinnvoll ist diese Unterteilung denn dann überhaupt wirklich? Ich kann grob fahrlässig handeln, dabei einfach nur hoffen das nichts passiert und kriege eine drastisch niedrigere Strafe ? Da man dem Täter nicht in den Kopf sehen kann, würde jeder scharfsinnige Anwalt diesen Umstand auch nachträglich ausnutzen und natürlich belastende Aussagen des Täters in dieser Richtung verhindern. Oder existieren auch bei der Einstufung der Fahrlässigkeit noch andere Grenzen und falls ja wie können diese hier bitte nicht überschritten worden sein? Deine Analogie zwischen der Unbeherrschbarkeit zur Handgranate ist ja sehr passend, wie beurteilst du denn das Urteil?

      • Nun, wenn ich eine Handgranate in eine Menschenmenge werfe und hinterher behaupte, ich hätte darauf gehofft, dass niemand zu Tode kommt, wird man mir diese Einlassung schlicht nicht glauben!

        Vielleicht mal zwei ähnliche Beispiele: Erpresser vergiftet ein Glas Gurken und stellt es ganz hinten ins Supermarktregal. Im ersten Fall hat er bereits einen Brief an die Konzernleitung geschrieben, wo neben dem Erpresserblabla genau beschrieben ist, wo das vergiftete Gurkenglas steht. Im zweiten Fall schreibt er den Brief zwei Tage später. Jetzt gehen wir jeweils davon aus, dass ein Kunde das Glas gekauft hat und am Inhalt verstorben ist.

        Im ersten Fall wäre es bewusste Fahrlässigkeit, er konnte und durfte davon ausgehen, dass innerhalb der kurzen Zeit ein Kunde nicht nach ganz hinten greift. Im zweiten Fall wäre es Eventualvorsatz, weil er damit rechnen musste, dass innerhalb dieser zwei Tage das Glas verkauft wird.

    • Jedem normal und rational denkenden (= gesundem) Menschen muss klar sein, dass er bei diesem Tempo in einem Wohngebiet mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einen Menschen in den Tod befördern wird. Wählt er dennoch diese Geschwindigkeit ist es ihm folglich egal.

      Kommt er jedoch nicht zu dieser Erkenntnis, so ist er unheilbar krank und muss für den Rest seines Lebens in eine geschlossene Einrichtung.

      Danke

      • Das kommt aufs Wohngebiet und auf die Uhrzeit an. Verallgemeinern solltest du diese Aussage nicht. Man muss schon konkret hinterfragen, welche Erkenntnisse er über potentiellen Fußgängerverkehr zur konkreten Zeit hatte. Es ist und bleibt eben eine Einzelfallentscheidung.

    • Das wird bei solchen Urteilen immer gesagt. Wie man bei jemanden der mit über 100kmh zu schnell in einem Wohngebiet fährt aber überhaupt noch Fahrlässigkeit in Betracht ziehen kann ist mir ein Rätsel. So jemand macht das entweder bewusst und ist sich dann auch über die Folgen und die Gefahren für andere im klaren und er ist nicht ganz sauber im Kopf. Das so jemand für andere Menschen gemeingefährlich ist hat er ja bereits bewiesen.

      Aber ja, unsere Gerichte machen nur das was sie sollen und müssen: sich an die geltenden Rechtsnormen halten. Auch wenn das in der Realität nicht immer der Fall ist (ist jetzt nicht auf diesen Fall bezogen).

      • Also wenn ich an mein Elternhaus denke, in der Straße, wo das steht, würdest du um 2 Uhr nachts vermutlich eher einen Außerirdischen treffen als einen Fußgänger! Wenn da einer mit 130 km/h durchdonnert, ist das natürlich gleichwohl gaga, aber dem würde ich ohne weiteres glauben, wenn er sagt, er sei davon ausgegangen, die Straße für sich alleine zu haben. Und dann bist du eben sehr schnell aus dem Vorsatz raus.

        • Dafür müsste man die Gegend aber entsprechend gut kennen und wenn man nicht wie du Anwohner ist oder war, sogar regelrecht ausspähen. Überhaupt davon auszugehen die Straße für sich allein zu haben (bzw. dies zu behaupten) finde ich schon sehr grenzwertig. An einer übersichtlichen Stelle mag das ja glaubhaft sein, aber Seitenstraßen (wie in diesem Fall) sind in der Regel gar nicht einzusehen. Hier wird er das wohl bestenfalls gehofft haben. Und soweit ich die Unfallstelle einschätzen kann, sieht es mir da nicht so aus, als ob man da Nachts mit niemanden rechnen müsste.

          • Nur zwei Punkte:
            1. Ja, es ist grenzwertig. Und genau deshalb befinden wir uns ja an der Grenze zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz
            2. Wenn du sagst, dass er gehofft hat, dann bist du bei Fahrlässigkeit. Für Vorsatz müsstest du ihm unterstellen, es war ihm scheißegal.

    • OK, ich nehme mir ein Sturmgewehr und ballere durch den vollen Supermarkt, weil es mir Spass macht. Natürlich möchte ich niemand töten. Also auch kein Mord.
      Was für ein Schwachsinn….
      Achja: /ironie off

      • Äpfel…. Birnen… oder eher Elefanten. Ist ja schonmal ein grundlegender Unterschied in der Wahl des Werkzeugs.

      • Kethesta, ich denke mir das doch nicht aus. So ist nunmal die Rechtslage, egal, wer sie referiert. Und dass dein Vergleich nicht so ganz passt, hat Pakart schon gesagt.

    • Das ich dir mal recht gebe hätte ich auch nicht gedacht.
      Aber in dem Fall passt deine Analyse wirklich und auch wenn wir das Ergebnis nicht mögen, es entspricht der Rechtsprechung.
      Der Punkt ist eben was dort sonst so los ist.
      Ein Beispiel aus unserem Dorf ist eine normale Straße auf der einige „junge Leute“ gerne mal mit >100 km/h fahren. Dort gibt es faktisch keine Fußgänger und die Strecke ist ziemlich übersichtlich. Wenn nun ein junger Mensch bei seinen Freunden mehrfach erlebt hat wie sie so eine Straße „runterbrettern“ dann kann er zu der Auffassung gelangen das die Chance für einen Unfall dort so gering ist das, wenn er Unfall tatsächlich eintritt, noch nicht einmal mehr von „Bewusste Fahrlässigkeit“ ausgegangen werden muss.

      Ich kenne so einen Fall von einem Straßenkampf wo jemand durch einen Kampf bleibende Schäden behalten hat aber der Richter den Täter quasi unschuldig nach Hause geschickt hat. Die Begründung lag im Verhalten des Opfers. Er hatte sich selbst als erfahrenen MMA Kämpfer ausgegeben und lautstark verkündet wie viele Wettkämpfe er bereits gewonnen hatte. Also hatte der Täter sich nicht zurückgehalten und dem Opfer einige Knochen gebrochen. Erst in der Verhandlung stellte sich heraus das die ganzen Geschichten gelogen waren und der Typ nie ein Achteck von innen gesehen hatte.

  6. „Nur weil Du nicht direkt vorhattest, jemanden zu töten, bedeutet es automatisch, dass es kein Vorsatz ist? Wenn ich mit so einer Geschwindigkeit durch ein Wohnviertel fahre, dann muss mir doch bewusst sein, dass ich nicht rechtzeitig bremsen kann, wenn ein Fußgänger über die Straße geht?“

    Es ist wie immer kompliziert…Vorsatz bedeutet das Wissen und Wollen ob des Eintretens aller Tatbestandsmerkmale. Fahrlässigkeit bedeutet das Außerachtlassen der im Verkehr (nicht zwingend nur Straßenverkehr) gebotenen Sorgfalt. Dazwischen liegt im Graubereich des Rechts der sogenannte Eventualvorsatz – dabei kommt es Dir nicht zwingend auf den Taterfolg an (Tötung), du nimmst ihn aber billigend als Nebenfolge deines eigentlichen Handelns in Kauf ( Ich zünde meine Scheune an, um das Versicherungsgeld zu kassieren, obwohl ich weiß, dass auf dem Dachstuhl immer ein Obdachloser schläft).

    Davon abzugrenzen ist aber die bewusste Fahrlässigkeit, bei der ich den Taterfolg gar nicht billige, obwohl ich von seiner Möglichkeit durchaus weiß – ich denke mir aber „das wird schon gut gehen“.

    Zwischen diesen beiden Polen muss das Gericht im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände abwägen.

    Insofern ist es jetzt nicht so abwegig das so zu sehen wie Du und einige Gerichte haben das auch schon so gesehen. Nur darf man eins nicht vergessen: jeder Strafentscheidung ist eine Einzelfallentscheidung, der die sorgfältige Beweisaufnahme zugrunde liegt. Keiner von uns war beim Prozess dabei, keiner kennt alle Aussagen, alle Beweise, alle Gutachten. Ich verstehe, dass sowas Menschen emotionalisiert, aber man muss versuchen da nüchtern zu bleiben – keiner von uns hat auch nur im Ansatz so einen Einblick in die Tat, wie das erkennende Gericht. Insofern steht es uns schlecht zu Gesicht von einem „Fehlurteil“ zu sprechen, ohne mehr als ein paar Sachverhaltsfetzen zu kennen.

  7. Hier schreiben ja eine Menge Leute, dass Steve das mit dem Vorsatz leider falsch verstanden hat. Ich denke er hat hier, wahrscheinlich fast unbeabsichtigt, weil man diese Konstrukte eigentlich nur als Jurist kennt, den dolus eventualis beschrieben, der meines Wissens nach auch für den Tatbestand des Mordes ausreicht. Und der besagt, dass ein Vorsatz auch dann vorliegt, wenn der Täter die Folgen seiner Tat wissentlich und billigend in Kauf genommen hat.

    Das ist aber bei einem Straßenrennen in der Regel nicht der Fall. Die Teilnehmen wollen gewinne, sie gehen davon aus, dass die das Fahrzeug auch bei sehr hohen Geschwindigkeiten in Griff haben. Damit scheidet auch der dolus eventualis aus.

    Das ist aber nur Halbwissen aus einem einzigen Semester Strafrecht, das ich vor zig Jahren just 4 fun besucht habe. Richtige Experten wie Kinki können da sicher genaueres zu sagen. Nur ganz so einfach ist es mit dem Vorsatz eben nicht!

  8. Mich würde mal interessieren, ob es im deutschen Recht sowas ähnliches gibt wie im amerikanischen: 2nd bzw. 3rd degree murder. Da braucht man glaube ich ja keinen direkten Tötungsvorsatz mehr im Vergleich zu 1st degree murder.

    • Joa am ehesten kommt dem die Differenzierung zwischen Mord und Totschlag, wobei diese nichts mit Vorsatz/Fahrlässigkeit zu tun hat. Ein Mord ist ein Totschlag + Extra Mordmerkmale, ein Totschlag ist eine vorsätzliche Tötung ohne Mordmerkmale (die kann man in § 211 StGB nachlesen ).

      Einen fahrlässigen Mord gibt es hingegen nicht, Mord ist das schwerste Delikt im Strafgesetzbuch und sieht keinen Strafrahmen vor, sondern immer nur eine einzige Strafe: lebenslang. Daher ist dieser Tatbestand auch besonders eng auszulegen, er ist nunmal das schärfste Schwert der Justiz.

      Es gibt hingegen eine fahrlässige Tötung (die im Übrigen jedem von uns jeden Tag passieren kann. Einmal aufs Handy geschaut am Steuer, schon hat man jemanden gekillt. Das verdrängt man im Alltag, aber es kann sehr schnell gehen).

  9. So ist halt leider das in solchen Fällen fast lächerlich milde deutsche Strafrecht.

    Wenn du jemanden umbringst ohne dir im Vorfeld einen genialen Masterplan zurecht gelegt zu haben läuft das halt unter „ups, kann ja mal passieren“ und du kommst recht glimpflich davon, wie hier auch.

    Da spielt halt auch das Ausmaß der Dämlichkeit und die Höhe der Wahrscheinlichkeit, dass jemand dabei umkommt, kein Rolle.

    Aber ja ich stimme dir zu. Nach meinem Empfinden wäre der Typ auch mindestens zweistellige Jahreszahl eingefahren und danach in ne Sicherheitsverwahrung gekommen. Wer geistig so kaputt ist dürfte eigentlich nicht mehr auf die Öffentlichkeit losgelassen werden.

    • Im Gegenteil: das Strafmaß ist für eine Fahrlässigkeitstat sehr hoch. Im „Normalfall“, wenn du im Straßenverkehr jemanden totfährst, ohne grob fahrlässig zu handeln, kannst du mit einer Bewährungsstrafe rechnen, also unter zwei Jahren. Dagegen liegt die Mindestrafe für Totschlag, also für Vorsatz, bei 5 Jahren (bis zu 15). Alleine aus dem Strafmaß ist daher schon abzulesen, dass der Täter „sehr fahrlässig“, leichtfertig, gehandelt hat, an der Grenze zum Vorsatz.

      Hinzu kommt noch: wäre er 1 Jahr jünger gewesen, also noch Heranwachsender, wäre die Anwendung von Jugendrecht in Betracht gekommen (nicht zwingend), und dann hätten wir sogar eine absolute Obergrenze von 10 Jahren gehabt, neben ganz anderen Strafzumessungskriterien, aber das würde hier zu weit führen. Für einen „gerade erst Erwachsenen“ und eine Fahrlässigkeitstat erscheint mir das Strafmaß angemessen.

      Ach ja, und zumindest motorisiert dürfte er tatsächlich so schnell nicht mehr auf die Öffentlichkeit losgelassen werden. Da ist nicht nur die Fahrerlaubnis weg, sondern es dürfte ihm äußerst schwerfallen, jemals wieder eine zu bekommen.

  10. Da verwechselst du aber was Steve. Für das Kapitalverbrechen Mord muss ein Vorsatz vorliegen. Du nimmst nicht billigend in Kauf das irgendwas oder irgendjemand bei deiner Aktion zu schaden kommt, sondern hast ein Motiv und das Ziel zu töten. Ich will so eine hirnlose Sache wie ein Straßenrennen in einem Wohngebiet nicht ansatzweise klein reden, aber der Typ ist 22. Woher hat der überhaupt einen 600PS Wagen??? Wie siehts mit seiner geistigen Reife aus und was ist das überhaupt für einer? Ich meine ein Leben wurde schon ausgelöscht. Ein Richter muss sich nun fragen ob das Leben des „Rennfahrers“ gleich mit entsorgt werden soll oder nicht. Vielleicht macht es ja Sinn ihn statt 20 Jahre Knast mit etwas zu bestrafen was ihm selbst und der Gesellschaft noch etwas bringen kann. Dazu muss man sich den Menschen gut ansehen und nicht ein paar Zeilen in einer News lesen.

    • „der Typ ist 22. Woher hat der überhaupt einen 600PS Wagen?“

      Nicht zwingend von reichen Eltern/Freunden bekommen/genommen… es gibt durchaus auch Vermieter, die solche Karren recht problemlos an junge Menschen/Fahranfänger rausgeben….

      Und bei den anderen Punkten stimme ich dir zu, Richter kann ein richtig harter/schwieriger Job sein mit all den Dingen, die man in das Urteil einfließen lassen kann/muss.. das ist für Außenstehende oft nicht sofort nachvollziehbar…

  11. Ich könnte kein Richter sein, weil wenn es nach Emotionalität geht, wäre der Lebenslang im Knast gelandet.

    Zum Glück gibt es geltende Gesetze die über den Emotionen des Menschen stehen.

    Ich wünsche der Familie des Unfallopfers viel Kraft und hoffe das der junge Mann nie wieder ein Fahrzeug auch nur einen Millimeter fahren darf.
    Bleibt nur zu hoffen, dass er aus diesem Fehler, der ein Menschenleben gekostet hat, was gelernt hat.

  12. „Nur weil Du nicht direkt vorhattest, jemanden zu töten, bedeutet es automatisch, dass es kein Vorsatz ist?“

    Exakt. Tatbestandsmerkmale für einen Mord nicht erfüllt. Man kann sich das Gesetz nicht einfach hinbiegen wie man möchte, auch wenn es in so einem Fall natürlich befriedigender wäre.

    • Jup ist im deutschen Recht nun Mal so. Das jemand stirbt ist hier als gröbst fahrlässig ausgelegt worden… davon ausgehend ist das Urteil verständlich…

      Ich persönlich empfinde es aber auch als Eventualvorsatz und die 4 Jahre als zu wenig, zumal selbst auf Totschlag Minimum 5 Jahre verhängt werden.

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